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  1. #1
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    Die Rechtsgrundlage zur Inhaftierung der Regierung

    Bin gerade in PI auf einen Artikel des Völkerstrafgesetzbuchs vom 26. Juni 2002 geraten. Und zwar:



    “§ 6 Völkermord
    (1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als
    solche ganz oder teilweise zu zerstören,
    1.ein Mitglied der Gruppe tötet,
    2.einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere
    der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
    3.die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche
    Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
    4.Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

    5.ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."


    Wenn nach einem Regierungswechsel die verantwortlichen Politiker der Regime Kohl, Schröder und Merkel wegen Völkermordes angeklagt würden könnte man möglicherweise argumentieren:




    • die massive Förderung der Zuwanderung kulturfremder Elemente und die Aufgabe elementarer europäischer Grundwerte zerstört die geistige und kulturelle Lebensgrundlage grosser Teile des deutschen Volkes. Damit werden diesen Volksgruppen kulturelle Identität, Heimat und Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gemeinschaft geraubt und ihnen damit schwere seelische Schäden zugefügt, womit der Sachverhalt des Abschnitts 2 erfüllt ist.
    • indem aggressive migrantische Jugendliche selbst für die wiederholte Verübung schwerster Straftaten mit Rücksicht auf ihre kulturelle Herkunft entweder überhaupt nicht, oder wenn doch dann nur mit symbolischen Strafen, belegt werden, schafft man die Grundlage dafür, dass Deutsche von kriminellen Migranten ungestraft verprügelt, ermordert und vergewaltigt werden können. Damithat man die Gruppe der einheimischen Deutschen unter Lebensbedingungen gestellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, womit der Sachverhalt des Abschnitts 3 erfüllt ist.
    • indem die Regierung zum einen die massive Zuwanderung sozialer Unterschichten aus anderen Ländern fördert und zugleich die einheimische arbeitende Bevölkerung mit Steuern und Abgaben bis weit über die Belastungsgrenze hinaus belegt, um die zugewanderten sozialen Unterschichten grosszügig zu alimentieren, verursacht die Regierung in Teilen der deutschen Bevölkerung eine materielle Not und Arbeitsüberlastung, die dazu führt, dass diese Leute weniger Kinder kriegen. Damit sind seitens der Regierung Massnahmen verhängt worden, die die Geburten innerhalb der deutschen Bevölkerungsgruppe verhindern sollen, womit der Sachverhalt des Abschnitts 4 erfüllt ist.


    Damit haben sich die verantwortlichen Politiker der Regime Kohl, Schröder und Merkel sowie die an der Förderung der Massenzuwanderung sozialer Unterschichten aus kulturfremden Regionen beteiligten Landes- und Regionalpolitiker des Völkermordes am deutschen Volk schuldig gemacht. Jeder Politiker, dessen individuelle Schuld hieran von einem Gericht festgestellt würde, könnte damit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden.

  2. #2
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    AW: Die Rechtsgrundlage zur Inhaftierung der Regierung

    Dann müßte man die Grünen und Spdler komplett wegsperren, da diese 2 Parteien kriminellen Ausländern und islamischen Terroristen die deutsche Staatsbürgerschaft nahe zu aufgedrängt haben..
    Gruß
    maier

  3. #3
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    AW: Die Rechtsgrundlage zur Inhaftierung der Regierung

    Zitat Zitat von maier1965 Beitrag anzeigen
    Dann müßte man die Grünen und Spdler komplett wegsperren, da diese 2 Parteien kriminellen Ausländern und islamischen Terroristen die deutsche Staatsbürgerschaft nahe zu aufgedrängt haben.
    Wohl nicht komplett wegsperren, es gibt auch in der SPD und bei den Grünen anständige Leute, aber die Mitgliedschaft in der SPD oder bei den Grünen wird sicherlich ein ausreichender Anfangsverdacht sein, um zumindest eine Überprüfung vorzunehmen, ob ein Verfahren wegen Volksverrates eingeleitet wird.

    Das ist genauso wie nach 1945, wo auch die Mitgliedschaft in der NDSAP als Anfangsverdacht galt, um jemanden auf seine Handlungen während des 3. Reiches zu überprüfen.

    Genauso wie es bei den Nürnberger Prozessen dann auch darum ging, Umfang und Schwere der individuellen Schuld festzustellen und ein dementsprechendes Urteil zu fällen, so wird es auch bei den kommenden Volksverräterprozessen darum gehen müssen, die individuelle Schuld jedes einzelnen Angeklagten festzustellen.

    Da wird es sicher viele SPD- und Grünen-Mitglieder geben, die einfach nur unwissende Mitläufer waren und freigesprochen werden, aber auch solche, die aktiv an der Vernichtung des deutschen Volkes beteiligt gewesen sind und die Höchststrafe erhalten.

    Soweit ich weiss gibt es in einem deutschen Bundesland sogar noch die Todesstrafe, zumindest auf dem Papier.

  4. #4
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    AW: Die Rechtsgrundlage zur Inhaftierung der Regierung

    Lieber Kaiser Wilhelm,

    die Zuwanderung sehe ich grundsätzlich nicht als Problem. Die Zuwanderung spezieller Gläubiger dagegen schon. Also sollte die Anklage dann konkretisiert sein auf die "Begünstigung gezielter muslimischer Zuwanderung".
    Da der Gutmensch aber die Konsequenzen seines Tuns und Unterlassens schon ahnt, versucht er über Agitation und Propaganda aus dem Muslim eine Rasse zu machen: Immer öfter ließt man sowas wie: Die Rasse der Muslime...
    Dir wird nun gewahr was und wie es hier zugeht...:schock:

    Gruß

  5. #5
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    AW: Die Rechtsgrundlage zur Inhaftierung der Regierung

    Zitat Zitat von Türspalt Beitrag anzeigen
    Lieber Kaiser Wilhelm,
    die Zuwanderung sehe ich grundsätzlich nicht als Problem. Die Zuwanderung spezieller Gläubiger dagegen schon. Also sollte die Anklage dann konkretisiert sein auf die "Begünstigung gezielter muslimischer Zuwanderung".
    Wobei man die Anklage auch nicht generell und ausschliesslich auf Muslime beziehen sollte. Die Duldung der Zuwanderung einer aufgeklärten, weltoffenen und integrationswilligen iranischen Ärztin sehe ich auch nicht als Beitrag zum Völkermord an.

    Die gezielte Öffnung der Grenzen für Millionen (!) ungebildeter sozialer Unterschichten und Krimineller aus allen (!) Teilen der Welt - dazu zählen neben den islamischen Ländern auch viele Länder Afrikas und des Balkans - und die unverschämte Ausbeutung der eigenen, arbeitenden Bevölkerung zu ihrer Alimentierung, die völlige Aufgabe kultureller Grundwerte Europas und die gezielte Unterwerfung der eigenen Gesellschaft unter die Kultur der Fremden, das ist der eigentliche Völkermord.

    Zitat Zitat von Türspalt Beitrag anzeigen
    Da der Gutmensch aber die Konsequenzen seines Tuns und Unterlassens schon ahnt...
    Du sagst es. Die wissen ganz genau was für Verbrechen sie auf dem Kerbholz haben und was sie erwartet wenn sie eines Tages von der Macht verdrängt werden. Aus genau diesem Grunde versuchen sie jetzt ALLES, um ihre Kritiker mundtot zu machen und ihre erbärmliche Existenz noch um ein paar Jahre zu verlängern.

    Die Ereignisse während des Anti-Islamisierungskongresses in Köln und die Art und Weise wie ProKöln hier bekämpft wird zeigen ganz klar dass den Leuten hier der Hintern auf Grundeis geht. Deshalb machen sie sich auch gar keine grosse Mühe mehr ihre antidemokratische Einstellung zu verstecken.

    Aber ich bin trotzdem zuversichtlich, dass dieses Pack letzten Endes genauso enden wird wie der französische und der russische Adel und die Nazis.

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