Die Islamkritiker weltweit erwarteten dieses Prozess mit Spannung, nachdem die Staatsanwaltschaft die Klage gegen Wilders wegen "Beleidigung des Islam" angenommen hatte.

Am 10. März 2009 hatte das Oberste Gericht das Urteil gefällt. Wilders wurde freigesprochen. Er habe den Islam beleidigt, aber er hat nicht die Moslems beleidigt. Und das ist nicht dasselbe, entschied das Gericht.

Das Gericht befand, dass

Wenn Menschen sich beleidigend über eine Religion äußern, sie haben nicht automatisch die Anhänger der betreffenden Religion beleidigt, auch wenn die Anhänger selber sich beleidigt fühlen. "Diese Äußerung muß unmissverständlich auf eine konkrete Gruppe von Menschen beziehen, die sich durch ihre Religion von anderen abgrenzen", beschied das Gericht.

Das Oberste Gericht hatte einen Menschen freigesprochen, der 2004 einen Plakat mit dem Aufschrift "Haltet das Geschwür genannt Islam auf" in sein Fenster stellte. Während man Gläubige nicht beleidigen darf, man darf Religionen beleidigen - so das Oberste Gericht. "Der alleinige Umstand, dass eine beleidigende Ausage über eine Religion auch für die Anhänger beleidigend ist, reicht nicht dafür aus, um von der Beleidigung einer Menschengruppe wegen ihrer Religion zu sprechen."

Der Fall drehte sich überwiedgend um die Anwendung des Artikels 137c StG. (für Juristen). Die Berufung gab eine zu starke Gewichtung dem Aussdruck "eine Menschengruppe definiert durch ihre Religion".

NIS

Das Urteil war ein Sieg der Meinungsfreiheit über die islamische Machtdünkel in Europa.



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