Stuttgart (dpa/lsw) - Trotz einer Verfassungsbeschwerde bemühen sich die Beteiligten im jüngsten Kopftuchstreit um eine einvernehmliche Lösung. Mitte März werde es ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart geben, sagte der Anwalt der Hauptschullehrerin aus Stuttgart-Bad Cannstatt, Knut Schnabel. „Es scheinen nach wie vor alle Seiten daran interessiert zu sein, die Sache ruhig zu behandeln“, meinte Schnabel. Der öffentliche Druck wachse jedoch, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VFG) Baden-Württemberg rechtskräftig geworden sei und danach das Kopftuchtragen im Unterricht verboten sei. Laut Schnabel gibt es bislang kein Disziplinarverfahren gegen seine Mandantin.
Die zum Islam konvertierte Lehrerin kommt weiter mit Kopfbedeckung in die Schule. Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will sie nun das umstrittene Landesgesetz kippen. Nach diesem dürfen letztlich auch Nonnen und Mönche in Baden-Württemberg ihre Ordenstracht an Schulen nur während des Religionsunterrichts tragen. Denn laut VGH-Urteil ist - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift - Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung jeglicher Bekenntnisse nicht erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte diese Entscheidung vom März 2008 (Az.: 2 B 46.08) im Januar bestätigt. Einen Termin für eine Verhandlung in Karlsruhe gibt es bislang nicht.
„Damit würde jegliche religiöse Bekleidung aus dem Schulalltag verbannt“, sagte Schnabel. Dies sei nicht verhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich. Darum sei der Gang nach Karlsruhe - unabhängig vom weiteren Verlauf der Verhandlungen mit den Behörden - erforderlich gewesen.