Unglaublich aber wahr: Der Europäische Gerichtshof hat in einer Vorabentscheidung sich dafür ausgesprochen, dass der Türke den Daueraufenthalt erhalten muß.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs in Wien für den türkischen Asylwerber Deniz Sahim und damit gegen das Innenministerium entschieden. Der Türke hatte als Ehepartner einer Österreicherin einen Daueraufenthalt beantragt, was ihm verwehrt wurde. Der EuGH schloss sich in seinem schriftlichen Beschluss - es handelt sich um ein verkürztes Verfahren, da es keine mündliche Anhörung mehr gab - einem bereits zuvor ergangenen Urteil in einer ähnlichen Causa in Irland an. Dabei war entschieden worden, dass bei Ehen von EU-Bürgern mit Drittstaatsangehörigen für beide Partner in der gesamten EU Personenfreizügigkeit gelten muss, auch wenn sich einer der beiden vorher illegal in der EU aufgehalten hat.Innenministerin Maria Fekter (V) hatte dieses EuGH-Urteil zuletzt scharf kritisiert und als "fatal" bezeichnet. Damit würde jede legale Aufenthaltsregelung untergraben. Notwendig seien schärfere Bestimmungen gegen "Scheinehen". Mit dem EuGH-Urteil würde aber solchen Scheinehen "Tür und Tor geöffnet", illegal ansässige Drittstaatsangehörige würden damit in anderen EU-Staaten legalisiert. "Es geht nicht an, dass allein durch Heirat ein illegaler Aufenthalt in der gesamten EU legalisiert wird, dass man die gesamte EU erheiratet", kritisierte Fekter.

In Irland hatte ein gebürtiger Kameruner gegen seine Abschiebung geklagt und vom EU-Gerichtshof Recht bekommen. Der Kameruner Blaise Baheten Metock hatte 2006 um politisches Asyl angesucht, das ihm verwehrt wurde. Seine Frau, die ebenfalls aus Kamerun stammt, hatte nach der Heirat die britische Staatsbürgerschaft erhalten und lebte und arbeitete damit legal in Irland.

Vienna Online (gefunden bei Deutschnews)

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