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Hits: 3806 | 15.02.2009, 12:59 #1PI News Gast
Fatwa: Glückwünsche zu Feiertagen verboten
Eine Fatwa, die man weder in der WELT, noch im SPIEGEL, noch in der TAGESSCHAU thematisiert findet und die zu erwähnen einen sicher unverzüglich zum “Rechtspopulisten” abstempelt, der den Islam verunglimpfen will, veröffentlicht das Institut für Islamfragen. Sie passt nicht ins verordnete Bild vom Islam, aber sie ist Moslem-gemacht, ebenso wie die Sequenzen in Wilders’ [...]
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15.02.2009, 13:12 #2
AW: Fatwa: Glückwünsche zu Feiertagen verboten
Die Fragestellung läßt vermuten, dass es dem Islam nicht gelungen ist alle Mohammedaner zu verblöden!
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22.02.2009, 00:37 #3
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22.02.2009, 01:20 #4
AW: Fatwa: Glückwünsche zu Feiertagen verboten
Dies war die
Frage: Darf man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen?
Wer sich mit dem Islam einschlägig befasst, weiss das Muslime den Koran auf arabisch eingetrichtert bekommen, den Inhalt deswegen aber nicht unbedingt verinnerlicht haben müssen. Für diese Unsicheren gibt es das Instrument der Fatwa. Die Antwort durch einen sog. "Gelehrten" - nicht irgendeines Spatzes - ist dann bindend!
D.h. vor der Fragestellung hätte die Person vielleicht noch mitmenschlich reagiert und Glückwünsche Juden/Christen gegenüber geäußert.
Nachdem ihr aber mit einer Fatwa klar gesagt wurde, wie sie sich zu verhalten hat, darf sie nicht mehr gratulieren! Durch ihre Frage an den "Gelehrten" hat sie sich einer Freiheit beraubt - nämlich selbstständig eine Entscheidung zu treffen!
Deshalb ist es für uns wichtig, gemäßigte Muslime nicht in die Fänge von "Gelehrten" in den Moscheen zu treiben.
Deren Verhaltensregeln und Antworten kennen wir besser als die noch nicht vollständig indoktrinierten Muslime.
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