Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Kybeline´s News Gast

    Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Vor ein paar Tagen fand ich einen bemerkenswerten Aufruf in meinem Mailbox. Ich finde die Initiative verdient jede Unterstützung. Ich hoffe, dass sich viele Schweizer Bürger daran beteiligen werden. In Deutschland hat eine Mitstreiterin aus Hamburg eine ähnliche Strafanzeige gestellt, die jedoch abewiesen wurde. Dafür hat man in Dänemark einen positiven richterlichen Urteil gegen bestimmte Teile des Korans erwirkt.

    Und hier kommt der Aufruf:

    Liebe Mitstreiter in der Schweiz,

    bitte druckt euch diese Anzeige aus und schickt sie unter eurem Namen

    An die

    Bundesanwaltschaft

    CH-3003 Bern

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    °_°
    Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen alle juristischen und natürlichen Personen, die die Verbreitung einer Schrift, des Koran, fördern oder betreiben. Diese Schrift, der Koran, erfüllt gemäß Art. 261, zweites Buch, dritter Teil, zwölfter Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuchs den Tatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie den Tatbestand der Volksverhetzung und andere Tatbestände des StGB.

    Bitte prüfen Sie auch alle anderen in Frage kommenden Rechtsbelange.

    Begründung:

    Die Voraussetzung der Strafanzeige liegt im Status der Schrift Koran begründet. Der Koran stellt sich mit über 200 Aussagen geen und isngesamt über unser Grundgesetzessystem:

    Der Koran ist für Muslime die maßgebliche Schrift in Fragen des Glaubens, des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und des Umgangs mit Andersdenkenden. Der Koran erhebt den Anspruch, unmittelbar von Allah gegeben worden zu sein. Nach dem Verständnis etlicher auch führender Muslime in Europa gilt°_° er deswegen wortwörtlich und absolut für jede Zeit und an jedem Ort. Das belegen u. a. folgende Aussagen:

    "Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!" (Axel KÖhler, Islam-Leitbilder, S. 28).

    "Der Rechtscharakter der Sunna bzw. des Hadith wird mit dem Koran erklärt...

    Die Glaubensgrundsätze und das islamische Recht (Scharia) zweigen den QUASI-TOTALEN ANSPRUCH DER RELIGION AUF MENSCH UND GESELLSCHAFT".

    (Ayyub Axel Köhler, Islam-Leitbilder, S. 25).

    A. Köhler ist Nachfolger des N. Elyas vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD).

    "Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm - ALS GRUNDGESETZ - ..."

    (Murad W. Hoffman im "Islam - der verkannte Glaube", Al-Islam Nr. 4, S. 8f. 1995)

    Ahmad von Denffer, Islamische Gemeinde Deutschland (IGD im ZMD), fragt:

    "Verbietet das deutsche Recht das Leben nach der Scharia?" und stellt im Vergleich des Korans mit Artiklen des Grundgesetzes der BRD und mit den Gesetzen der Schweiz und anderer europäischer Staaten eine Unvereinbarkeit fest.

    Die Strafanzeige richtet sich nicht gegen den spirituellen Teil der Religion Islam, sondern gegen den rechtlich-politischen Teil, der durch den o. g. Status des Korans auch ein universalistisches Rechtssystem ist, so dass der Islam tatsächlich zu erheblichen Teilen inkompatibel mit unserem Rechtssystem ist. In DIE ZEIT Nr. 23 vom 29. Mai 2002 "Selig sind die Belogenen" erläutert der Moslem Prof. Bassam Tibi (Universität Göttingen) den noch heute existierenden universalistischen Absolutheitsanspruch des Islam.

    Die türkische Schriftstellerin Serap Cileli sagt: "Der Koran müsste historisiert werden, er ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz hier und den Menschenrechten."

    (WAZ, 29.01.2006)

    Solange diese Historisierung nicht stattgefunden hat, bzw. immer wieder gewaltsam verhindert wird und so lange Islamkritik weiterhin tabuisiert und sogar inkriminiert wird, kann sich an dem Absolutheitsanspruch des Korans für alle Muslime nichts ändern. Somit ist weiterhin die Strafbarkeit der Verbreitung eines Großteils der Verse des Korans (siehe unten) gegeben und nicht verjährt.

    Auf die Frage der Pforzheimer Zeitung (BRD): "Vielen Gläubigen gilt er (der Koran) aber als konkrete Handlungsanweisung...?" antwortet S. Cileli: "Deswegen kann man ihn (den Koran) nur schwer als Gleichnis lesen wie die Bibel..." Gläubige Muslime in Europa sind aus Sicht von Serap Cileli dann ein Problem, wenn sie den Koran über die Gesetze des Landes, in dem sie leben, stellen. Frage: "Ist das Grundgesetz mit dem Koran vereinbar?" Serap Cileli: "Nein, natürlich nicht. Das Grundgesetz (Deutschland) und der Koran können niemals gleichgesetzt werden. Leider gibt es viele Muslime in Europa, die den Koran eher als Gesetz annehmen als unsere Verfassung."

    Wer Islamkritik übt, wird verfolgt oder getötet: Salman Rushdie, Theo van Gogh, Ayaan Hirsi Ali, aber auch Islamkritiker wie Hans-Peter Raddatz, Udo Ulfkotte, Serap Cileli, Necla Kelek, Gunild Feigenwinter und Fathma Bälser erhalten Morddrohungen.

    Die Strafanzeige richtet sich gegen die Verbreitung von über 200 Verse von 114 Suren im Koran, die zu folgenden Straftaten aufrufen, bzw. folgende Tatbestände darstellen:


    1. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen gegen Nichtmuslime
    2. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg gegen Nichtmuslime
    3. Aufforderungen zu Verstümmelung und Züchtigungen gegen Nichtmuslime
    4. Billigiung von Hausfriedensbruch und Diebstahl bei Nichtmuslimen
    5. Verstoß gegen den Gleichheitssatz gegenüber Frauen und Andersgläubigen
    6. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
    7. Verweigern der Glaubensfreiheit
    8. Verweigerung des Austritts aus der islamischen Glaubensgemeinschaft
    9. Aufforderung zum Meineid, wenn es dem Islam dienlich ist

    Einige Beispiele der 200 zu inkriminierenden Verse aus dem Koran:

    "Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden." (Koran, Sure 8,55) nach Muhammad Rassoul)

    Dadurch fühle ich mich persönlich "wegen meiner Religion (Weltanschauung bei Atheismus) in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt und diskriminiert" (Art. 261, zweites Buch, dritter Teil, zwölfter Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).

    Koran, Sure 98, Vers 6:

    "Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe."

    Auch dies ist ein Verstoß gegen Art. 251, zweites Buch, dritter Teil, zwölfter Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.

    "Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!" (Koran, Sure 9,5, nach R. Paret).

    Verstoß gegen die Artikel, die sich mit Mord und Totschlag befassen.

    Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige, alle Nichtmuslime!

    Sure 9, Vers 111: "Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden. ...Freut euch daher des Geschäfts, das ihr abgeschlossen habt; und das ist die große Glückseligkeit." (Art. 259 zweites Buch, dritter Teil, zwölfter Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuchs)

    "Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vemahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie." Koran, Sure 4,34 (nach R. Paret)

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der die Geschlechtergleichheit mit einbezieht.

    "Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren." (Koran, Sure 66,2, Übersetzung nach R. Paret)

    "Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet." (Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul)

    Verstoß gegen Art., die sich mit Falschaussage und Meineiden befassen.

    Diese Beispiele sind keine willkürlichen Auswahl und Interpretation, sondern stellen den Geist des Koran dar, wie er auch heute noch verstanden und als Richtlinie des Handelns für jeden Muslim gesehen wird. Einzige Einschränkung ist, dass wenn sie in der schwächeren Position sind, die Muslime "Verträge" abschließen sollen, die sie alsbald brechen sollen, wenn sich die Kräfteverhältnisse zu ihrem Gunsten geändert haben. (Sure 9, Verse 1-5)

    Die Möglichkeit zur Aufhebung der friedlichen Verse im Koran durch spätere Gewaltverse erklärt der ehemalige Professor für Islamische Geschichte an der berühmten Al-Azhar-Universität in Kairo, Ph. D. Mark A. Gabriel in seinem Buch "Islam und Terrorismus" (Resch-Verlag), S. 51

    Islamische Verbände bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

    ("solange wir in der Minderheit sind", Nadeem Elyas auf dem ev. Kirchentag in Hamburg), um einen eingetragenen Verein gründen zu können und u. a. in den Genuss der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit zu kommen. Bassam Tibi fragt in DIE ZEIT Nr. 23 vom 29. Mai 2002, in schon erwähnten Artikel "Selig sind die Belogenen": "Ist ihr (ZMD und Islamrat und IGMG) Bekenntnis zu Demokratie und religiösen Pluralismus aufrichtig oder bloß Iham (Taqiya), also bewusste Täuschung der Ungläubigen, die nach dem Koran ausdrücklich erlaubt ist?"

    Koran Sure 3, Vers 54: "Und sie schmiedeten Listen, und Allah schmiedete Liten; und°_° Allah ist der beste Listenschmied."

    Diese Sure begründet die Verschleierungstaktit "Taqiya", die z. B. in°_° folgenden Aussagen von Nadeem Elyas, dem gerade abgelösten ehemaligen Vorsitzenden des ZMDeuschland zum Ausdruck kommt: "Wir können die Errichtung des islamischen Staates (in Deutschland) nur erreichen, wenn wir das islamische Leben (die Scharia) errichten." Bilal-Moschee, Aachen 1994. "Solange wir in der Minderheit sind", antwortete N. Elyas in Hamburg auf dem Kirchentag auf die Frage, ob er sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt.

    Wie verhalten sich Muslime, auch führende Muslime gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, wenn sie Suren unvollständig oder falsch zitieren, um einen friedlichen Islam vorzutäuschen? Z. B. wird gesagt, Islam bedeute Frieden. Richtig übersetz heißt es: Unterwerfung unter Allah, wie er im Koran geoffenbart wurde.

    "Es ist kein Zwang im Glauben" meint nur der Muslim in seiner Glaubensgemeinschaft (Umma), verläßt er den Islam, wird er verfolgt und getötet.

    Alle islamischen Verbände berufen sich auf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. Sie fordern die Religionsfreiheit, obwohl der Islam keine Religionsfreiheit kennt: Ein Moslem, der den Islam verlässt, wird als Apostat verfolgt und getötet: Sure 4, Vers 89.

    So muss hinterragt werden, wie weit der Islam mit seiner politischen Verfassung, dem Koran, dem Schweizerischen Gesetz widerspricht.

    "Es geht um die politischen Aussagen des Islam, um seine historische gewachsene Verfasstheit (Der Koran), insoweit sie nicht mit den Grundregeln des Rechtsstaats vereinbar sind, vor allem bezüglich des Gewaltmonopols, der Religionsfreiheit und der Frauenrechte", sagt Hans-Peter Raddatz im Interview mit der Wochenzeitung Jungle World: "Mehr Realismus käme allen zugute."

    Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit werden islamische Verbände geduldet, die nicht nur im Hinblick auf Lehre, Finanzierung und Personal von Staaten abhängig sind, wo die Religionsfreiheit nicht oder nur eingeschränkt geachtet wird, sondern die den Koran als ihre Verfassung ansehen. Der Islam masst sich letztlich die Herrschaft über alle Fragen gesellschaftlichen und politischen Zusammenlebens an, er bestimmt keineswegs nur über metaphysische Glaubensinhalte!

    Wie sehr sich die Verbreitung der Lehren des Korans im Alltag unserer Gesellschaft auswirkt, belegt der Mord an Theo van Gogh. Hier wird klar, wie der Koran zu solchen Taten auffordert. Der Täter heftete folgenden Surenvers des Korans an das Opfer: "Siehe, der Lohn derer, welche Allah und seinen Gesandten befehden und Verderben auf der Erde betreiben, ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an den Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hiernieden, und im Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe" (Sure 5 Vers 33).

    Unser Rechtssystem stellt sich selbst in Frage, wenn es Organisationen, die nach dem Koran leben und handeln, Macht eingeräumt, mit der diese dann letztendlich die freiheitliche Grundordnung bekämpfen.

    Vertreter unseres Rechssystems haben das Unrechtssystem des Islam zur Urteilsfindung teilwise in unsere Rechtsordnung hereingeholt: beim Schächt-Urteil, Kopftuch-Urteil, Schwimm- und Turnunterricht für muslimische Mädchen, bei Ehrenmorden und Morden durch Muslime, die auf Grund von so genannten Traditionen im Islam milder beurteilt werden. So wird der Bürger der Mehrheitsgesellschaft zum Bürger 2. Klasse. Der Einfluss islamischer Verbände auf die Presse- und Meinungsfeiheit ist schon jetzt zu groß.

    Diese Strafanzeige besteht auf der verfassungsgemäßen Durchsetzung unserer Rechtsordnung, die nicht tolerieren darf, dass die Religionsfreiheit zur Beeinträchtigung von Recht und Freiheit in der Schweiz missbraucht wird.

    Nur durch konstruktive Islamkritik, und das heißt auch Korankritik, wäre es möglich, neben den integrierten und sich glaubhaft und öffentlich für unsere Grund- und Freiheitsrechte einsetzenden muslimischen Mitbürgern auch der schweigenden Mehrheit der Muslime der Plattform zu geben, auf der sie sich konstruktiv artikulieren kann.

    Eine Gesellschaft zerfällt, wenn in wesentlichen Fragen des Zusammenlebens kein Konsens möglich ist.

    Diese Auseinandersetzung ist überlebensnotwendig für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung und von größtem öffentlichem Interesse.

    Hochachtungsvoll

    (Name, Adresse)



    Weiterlesen...

  2. #2
    Registriert seit
    09.07.2007
    Beiträge
    351

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    In der Schweiz herrschen andere Voraussetzungen beim Thema Islam. Wir werden da als nicht Schweizer wenig ausrichten können. Ich werde mich deshalb nicht an solchen umfragen beteiligen.

    Es ist dabei auch ein Hinweis angebracht auf einen User aus der Schweiz welcher der erste Blog in diesem Forum war, die alte Garde wird ihn noch kennen, der Blog ist weiterhin für jeden zu lesen . http://gruene-pest.net/forumdisplay.php?f=357

    dieser User hatte besuch vom Schweizer verfassungsschutz , ihm wurden alle PC´s beschlagnahmt. Die arme Person war danach sehr gebrochen. Und schreibt nicht´s mehr.

    Seid also auf der Hut.

  3. #3
    Registriert seit
    09.02.2008
    Beiträge
    164

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Zitat Zitat von der_Pfähler Beitrag anzeigen
    In der Schweiz herrschen andere Voraussetzungen beim Thema Islam. Wir werden da als nicht Schweizer wenig ausrichten können. Ich werde mich deshalb nicht an solchen umfragen beteiligen.

    Es ist dabei auch ein Hinweis angebracht auf einen User aus der Schweiz welcher der erste Blog in diesem Forum war, die alte Garde wird ihn noch kennen, der Blog ist weiterhin für jeden zu lesen . http://gruene-pest.net/forumdisplay.php?f=357

    dieser User hatte besuch vom Schweizer verfassungsschutz , ihm wurden alle PC´s beschlagnahmt. Die arme Person war danach sehr gebrochen. Und schreibt nicht´s mehr.

    Seid also auf der Hut.
    Diese Person, von der du hier berichtest, hatte sich damals zu sehr aus dem Fenster gelehnt. In dem Fall würde ihm in Deutschland genau dasselbe passiert sein.

  4. #4
    Registriert seit
    30.05.2007
    Beiträge
    227

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Zitat Zitat von der_Pfähler Beitrag anzeigen

    dieser User hatte besuch vom Schweizer verfassungsschutz , ihm wurden alle PC´s beschlagnahmt. Die arme Person war danach sehr gebrochen. Und schreibt nicht´s mehr.
    Wobei ich mir kaum vorstellen kann dass dieser User jetzt zu einem islamliebenden Multi-Kulti-Anhänger mutiert ist. Er wird die spitze Feder wahrscheinlich gegen eine irgendwo gut versteckte Maschinenpistole eingetauscht haben und auf den Tag der Abrechnung warten. Und wenn das ganze explodiert dann wird er wahrscheinlich an den muslimen und ihren wasserträgern vom schweizerischen vs und den verantwortlichen politikern ein blutbad anrichten.

    Das ist genau die Entwicklung die ich fürchte. Anstatt eine offene Diskussion zuzulassen und das Problem auf friedliche Weise zu lösen werden die Leute mundtot gemacht. Genauso wie es auch mit ProKöln versucht wird. Damit löst man das Problem aber nicht sondern fördert nur dessen Verschlimmerung und schürt so Hass in der Bevölkerung der sich irgendwann mal entladen wird.

    Und dann wird nicht mehr über sozialverträgliche Rückführung oder Begrenzung der Zuwanderung geredet sondern dann wird geschlachtet.

    Aufgestauter Hass ist eine so gut wie unkontrollierbare Gewalt die sich mit unglaublicher Macht und Brutalität ihren Bann bricht. Ich erinnere nur an die Greueltaten die die Rote Armee in Ostdeutschland verübt hat nachdem die Soldaten jahrelang mitansehen mussten wie die deutsche Wehrmacht in Russland ihre Familienangehörigen umgebracht und ihr Land verwüstet hat.

  5. #5
    Registriert seit
    09.07.2007
    Beiträge
    351

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Zitat Zitat von Kaiser Wilhelm Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir kaum vorstellen kann dass dieser User jetzt zu einem islamliebenden Multi-Kulti-Anhänger mutiert ist. Er wird die spitze Feder wahrscheinlich gegen eine irgendwo gut versteckte Maschinenpistole eingetauscht haben und auf den Tag der Abrechnung warten. Und wenn das ganze explodiert dann wird er wahrscheinlich an den muslimen und ihren wasserträgern vom schweizerischen vs und den verantwortlichen politikern ein blutbad anrichten.

    Das ist genau die Entwicklung die ich fürchte. Anstatt eine offene Diskussion zuzulassen und das Problem auf friedliche Weise zu lösen werden die Leute mundtot gemacht. Genauso wie es auch mit ProKöln versucht wird. Damit löst man das Problem aber nicht sondern fördert nur dessen Verschlimmerung und schürt so Hass in der Bevölkerung der sich irgendwann mal entladen wird.

    Und dann wird nicht mehr über sozialverträgliche Rückführung oder Begrenzung der Zuwanderung geredet sondern dann wird geschlachtet.

    Aufgestauter Hass ist eine so gut wie unkontrollierbare Gewalt die sich mit unglaublicher Macht und Brutalität ihren Bann bricht. Ich erinnere nur an die Greueltaten die die Rote Armee in Ostdeutschland verübt hat nachdem die Soldaten jahrelang mitansehen mussten wie die deutsche Wehrmacht in Russland ihre Familienangehörigen umgebracht und ihr Land verwüstet hat.
    Er wird die spitze Feder wahrscheinlich gegen eine irgendwo gut versteckte Maschinenpistole eingetauscht haben und auf den Tag der Abrechnung warten. Und wenn das ganze explodiert dann wird er wahrscheinlich an den muslimen und ihren wasserträgern vom schweizerischen vs und den verantwortlichen politikern ein blutbad anrichten.
    Du scheinst da eher das Beispiel des Schweizer VS wieder zu geben. Ich für mein Teil bin Sicher das der Blogschreiber die absichtlich die Tastatur anstelle einer anderen Waffe gewählt hat, da es sich um einen Friedliebenden Schweizer Bürger handelt. Die sind auch nicht anders als der Rest Europas. Friedlich und Bedacht. Es war und ist bei diesem wie bei allen anderen Usern nicht damit zu rechnen das diese lediglich ihre Erfahrungen , Meinungen und Eindrücke zum Thema Islam wiedergeben. Was anscheinend die Schärfste Waffe überhaupt darstellt.

    Und dann wird nicht mehr über sozialverträgliche Rückführung oder Begrenzung der Zuwanderung geredet sondern dann wird geschlachtet.

    Aufgestauter Hass ist eine so gut wie unkontrollierbare Gewalt die sich mit unglaublicher Macht und Brutalität ihren Bann bricht. Ich erinnere nur an die Greueltaten die die Rote Armee in Ostdeutschland verübt hat nachdem die Soldaten jahrelang mitansehen mussten wie die deutsche Wehrmacht in Russland ihre Familienangehörigen umgebracht und ihr Land verwüstet hat
    Hierzu kann ich dir sagenm bleib Locker, Die Rote Armee hat wie jede andere Armee mit Sicherheit auch Greultaten begangen. Aber das ist schon sehr lange her, Es hat eigentlich auch nur insoweit mit dem Islam zu tun als das dieser Noch wesentlich tiefere Faschistischen Wurzeln hat als die NS-Zeit.
    Anstelle von ein Reich ein Volk ein Führer haben die Muslime Ein Muslim-Reich ein Allah und viele Terror-Proheten daraus gemünzt.


    In der Politik ist vieles in Schieflage und das nicht erst seit 30 Jahren sondern mindestens seit 1960 , bis zum heutigen desaster. Leider haben wir diese Form von Staatsführumg so zimlich auf der ganzen Welt. Deutschland Bildet da keine Ausnahme. Ich denke auch es ist an der Zeit mal eine ganz neue Regierung zu wählen, eine die sich nicht etabliert hat um sich auf ganz unverschämt selbst zu versorgen und uns Wähler im Regen stehen lässt.

  6. #6
    Registriert seit
    09.07.2007
    Beiträge
    351

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Zitat Zitat von Wazlaw Beitrag anzeigen
    Diese Person, von der du hier berichtest, hatte sich damals zu sehr aus dem Fenster gelehnt. In dem Fall würde ihm in Deutschland genau dasselbe passiert sein.
    Dazu kann ich nichts sagen, ich habe nur den Blog hier mitbekommen.

  7. #7
    Registriert seit
    20.01.2009
    Beiträge
    19

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Sicher kann man dem folgen und man sollte auch eine Anzeige erheben, denn der Koran gehört zumindest teilweise zensuriert.

    Ich frage mich ob denn so eine Anzeige überhaupt erfolg haben könnte und nicht einfach noch Gerichtskosten generiert.

    Also da sollte man schon einen Juristischen bei seite haben, doch ich glaube kaum dass sich ein Qualifizierter und auf diesem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt findet. Schliesslich stellen Juristen ihr Wissen auch nicht gratis zur verfügung. Und ob sich so einer mit so etwas beschäftigen will wage ich doch auch zu bezweifeln.

    Ich würde mich aber gerne an den Kosten eines RA Beteiligen um abklären zu können ob so etwas auch Erfolg haben könnte. Ich stelle mir auch vor man könnte einen Verein gründen der sich für das Verbot des Koran einsetzt und gegen die Islamisierung etwas unternimmt.

    Sicher würde so ein Vorhaben von der Rassismuskommision und den Linken nicht goutiert.

    Im übrigen glaube ich in erster Linie ist das Migrationsproblem zu lösen, denn es geht doch nicht an wenn nur 10% der Schulkinder Deutsch als Muttersprache sprechen. Je nach Gegend noch mehr oder weniger.

    Viel Hoffnung besteht nicht.

    Im übrigen glaube ich dass der Prophet Mohamed ein Kinderschänder und geiler Lüstling war.

  8. #8
    Registriert seit
    09.07.2007
    Beiträge
    351

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Zitat Zitat von Spatz Beitrag anzeigen
    Sicher kann man dem folgen und man sollte auch eine Anzeige erheben, denn der Koran gehört zumindest teilweise zensuriert.

    Ich frage mich ob denn so eine Anzeige überhaupt erfolg haben könnte und nicht einfach noch Gerichtskosten generiert.

    Also da sollte man schon einen Juristischen bei seite haben, doch ich glaube kaum dass sich ein Qualifizierter und auf diesem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt findet. Schliesslich stellen Juristen ihr Wissen auch nicht gratis zur verfügung. Und ob sich so einer mit so etwas beschäftigen will wage ich doch auch zu bezweifeln.

    Ich würde mich aber gerne an den Kosten eines RA Beteiligen um abklären zu können ob so etwas auch Erfolg haben könnte. Ich stelle mir auch vor man könnte einen Verein gründen der sich für das Verbot des Koran einsetzt und gegen die Islamisierung etwas unternimmt.

    Sicher würde so ein Vorhaben von der Rassismuskommision und den Linken nicht goutiert.

    Im übrigen glaube ich in erster Linie ist das Migrationsproblem zu lösen, denn es geht doch nicht an wenn nur 10% der Schulkinder Deutsch als Muttersprache sprechen. Je nach Gegend noch mehr oder weniger.

    Viel Hoffnung besteht nicht.

    Im übrigen glaube ich dass der Prophet Mohamed ein Kinderschänder und geiler Lüstling war.
    Du machst dir wenigstens über den Einfluss des Islam in Europäischen Ländern Gedanken.

    Ein Verbot des Koran wurde bereits vor Gericht in wenigsten einem Land als Klage abgewiesen. Wenn ich mich Recht erinnere war das in Germany.

    Auf diesem Weg den Koran weg zu klagen wird nicht gelingen. Derzeit sieht alles nach einem Europa Islam aus, denn die von Muslimen eroberten Gebiete werden die Muslime nicht mehr freiwillig verlassen. Es bleibt ihnen also nur die Anpassung des Islam auf Europäische Sitten oder das komplette ausrotten der nicht Islamischen Bevölkerung in den eroberten Gebieten.

    Ausrotten werden sie nicht Schaffen,.!

    Was bleibt ist ein Euroislam.

  9. #9
    Registriert seit
    17.01.2009
    Beiträge
    383

    AW: Schweizer Bürger: Strafanzeige gegen Gewaltaufrufe im Koran

    Zitat Zitat von der_Pfähler Beitrag anzeigen
    Du machst dir wenigstens über den Einfluss des Islam in Europäischen Ländern Gedanken.

    Ein Verbot des Koran wurde bereits vor Gericht in wenigsten einem Land als Klage abgewiesen. Wenn ich mich Recht erinnere war das in Germany.

    Auf diesem Weg den Koran weg zu klagen wird nicht gelingen. Derzeit sieht alles nach einem Europa Islam aus, denn die von Muslimen eroberten Gebiete werden die Muslime nicht mehr freiwillig verlassen. Es bleibt ihnen also nur die Anpassung des Islam auf Europäische Sitten oder das komplette ausrotten der nicht Islamischen Bevölkerung in den eroberten Gebieten.

    Ausrotten werden sie nicht Schaffen,.!

    Was bleibt ist ein Euroislam.
    Die Analogie zum Nationalsozialsimus ist sehr ähnlich. Auch damals ist es trotz nachgewiesener Gefährlichkeit nicht gelungen, ihn im Deutschen Reich zu verbieten.
    Im Rahmen des 2. Weltkrieges wurden die Nazis schließlich doch noch aus allen eroberten Ländern zurückgeschlagen und deren Ideologie spät aber doch noch verboten. Ämter benötigen leider sehr lange, um etwas zu kapieren. Damals hatte das auch keiner mehr für möglich gehalten. Es gibt noch mehr als genug Mächte auf der Welt, die dem kriegerischen Islam sehr feindlich gegenüber stehen, und selbst auf Gottes Hilfe werden sie vergeblich hoffen. Die Leute aus den Ämtern werden sich dann aber dafür rechtfertigen müssen, wenn sie den Islam unterstützt und groß gemacht haben.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Strafanzeige gegen Hatice Akyün
    Von Seher im Forum Deutschland
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 15.12.2011, 22:52

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 1

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •