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  1. #11
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Es ist ok, wenn 2 Frauen hergeholt werden: wenn der Mann NICHT vom Staat lebt und seine 2 Ehefrau auch selbst versorgt durch legale Arbeit oder vorhandenes legal erwirtschaftetes Vermögen UND keiner der genannten Personen kriminell in Erscheinung getreten ist.

    Abr hier lauter Personen herholen die alimentiert werden sollen von uns Steuerzahlern ? Gehts nocht ???

  2. #12
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Es ist ok, wenn 2 Frauen hergeholt werden: wenn der Mann NICHT vom Staat lebt und seine 2 Ehefrau auch selbst versorgt durch legale Arbeit oder vorhandenes legal erwirtschaftetes Vermögen UND keiner der genannten Personen kriminell in Erscheinung getreten ist.

    Abr hier lauter Personen herholen die alimentiert werden sollen von uns Steuerzahlern ? Gehts nocht ???
    Nein, es ist nicht okay, denn erst einmal ist Bigamie in Deutschland nicht nur verboten, sondern strafbar und zweitens handelt es sich um Familiennachzug.

    Zitat: »Artikel 6 (Öffentliche Ordnung - ordre public -) des Einführungsgesetzes zum BGB lautet: „Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist“.» – Quelle: https://www.shz.de/18925891 ©2018

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Es geht nun hoch her über die Bigamie, deshalb ein paar Stimmen aus anderen Artikeln zu diesem Thema.

    Zuerst einmal der kleine Hinweis, dass diese Förderung der Bigamie seitens der Behörden nicht der erste Fall ist (ist es nicht die Förderung, ist es wenigstens die Duldung). In Berlin-Neukölln leben offiziell 30 Prozent der Araber (inoffiziell mehr und Tendenz sowieso steigend) in Mehrehen, wobei die Zweitfrauen einen höheren Hartz-IV-Satz erhalten, weil sie als Alleinerziehende gelten.

    In die Schlagzeilen kam dieser Fall aus Montabaur:

    Der Familienvater reiste im vergangenen Jahr mit vier Ehefrauen und 23 Kindern aus der Türkei ein. Die traditionelle Großfamilie lebte zuvor auf mehrere Städte verteilt in Syrien.
    Bei der Registrierung der Großfamilie in Deutschland machte schon die schiere Anzahl der Frauen und Kinder Probleme. Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht sieht keine derartigen Familienmodelle vor. Die Flüchtlinge wurden auf mehrere Kommunen verteilt. Der Mann musste sich entscheiden, mit welcher seiner Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte, was innerfamiliäre Konflikte auslöste. Zwei Frauen leben mit ihren Kindern nun in der Nähe von Koblenz. Der Mann, zwei weitere Frauen und etwa die Hälfte der Kinder wurden in der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht. Über den Sommer kam es in den hierfür angemieteten Wohnungen in Ruppach-Goldhausen und Welschneudorf immer wieder zu Konflikten. Wie unsere Zeitung erfuhr, haben männliche Jugendliche mehrmals Einrichtungsgegenstände zerstört. Die beiden Frauen waren zunächst in einer Wohnung untergebracht, sollen sich aber derart häufig gestritten haben, dass sie schließlich getrennt wurden.
    Zeugen berichten, die Frauen würden gelegentlich im Keller eingesperrt. Die halbwüchsigen Söhne sollen versucht haben, den Schulbesuch der Mädchen zu verhindern. Nachbarn beschwerten sich außerdem immer wieder über nächtliche Ruhestörungen und über Fahrräder, die vor Garagen oder auf der Straße abgestellt wurden. In der Wohnung in Welschneudorf wurden überdies ständig deutlich mehr Menschen angetroffen als die zugewiesenen sechs Bewohner, was ebenfalls zu Konflikten mit Anliegern führte. Vor allem mit einem 16-jährigen Jungen gab es dabei immer wieder Probleme. Bürger aus Welschneudorf fühlten sich von ihm bedroht. Der junge Mann soll in der Wohnung sogar Mitarbeiter der Verwaltung körperlich angegriffen haben. Mittlerweile hat die Verbandsgemeinde die Familie in einer belebteren Gegend in Montabaur untergebracht. In einem kleineren Ort wie Welschneudorf sei die Situation sicher nicht ideal gewesen, berichtet der zuständige Fachbereichsleiter der Montabaurer Verbandsgemeindeverwaltung, Guido Göbel.
    Aus der Tatsache, dass die Betreuung der Familie schwierig ist, macht Guido Göbel indes keinen Hehl. Er betont aber auch, dass ein derartig drastischer Fall die Ausnahme darstellt. Eine weitere Großfamilie mit vier Ehefrauen und mehr als 20 Kindern sei ihm zumindest im Westerwaldkreis nicht bekannt.
    https://www.rhein-zeitung.de/region/...d,1539821.html

    Nach deutschem Sozialrecht darf A. nur mit einer Ehefrau eine Bedarfsgemeinschaft haben. Er entschied sich für Hauptfrau Twasif (49) und lebt nun mit fünf Kindern in Montabaur. Die drei übrigen Frauen sind offiziell nur „Freundinnen“ (und davon wenig begeistert). Die Behörden verteilten sie auf verschiedene Orte. Eine verheiratete Tochter lebt in Saudi-Arabien.
    Die Mutter sehe ich oft, wenn sie vom Einkaufen kommt.“ Nur Vater Ghazia bekommt der Schuster selten zu Gesicht. Denn der ist meist unterwegs.
    In einem Gespräch mit BILD sagt der Syrer: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen!“ Doch die wohnen in einem Umkreis von 50 Kilometern verteilt.
    Im Ort Winningen wohnt Frau Nummer zwei mit fünf weiteren Kindern, in Ruppach lebt Frau Nummer drei mit vier Kindern, in Mayen Frau Nummer vier mit drei Kindern. Vater Ghazia bleibt jeweils für zwei bis drei Tage, zieht dann weiter.
    Ghazia: „Ich bin praktisch die ganze Zeit unterwegs, um mit meiner Familie zusammen zu sein – dabei würde ich gerne wieder Arbeit finden.“
    http://www.bild.de/news/inland/ehe/m...2758.bild.html

    Offenbar gibt es für solche bumsfidelen Flüchtlinge keine Auflagen der Behörden zwecks Qualifikation, Anwesenheitspflichten und Arbeitssuche.

    Der Arbeitgeberverband hat sich dieses Themas ebenfalls angenommen:

    Falls es Abweichungen geben sollte zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürften diese marginal sein, zumal es nur darum geht, sich ein grobes Bild über die finanziellen Auswirkungen zu machen. Und spätestens nach Asyl-Anerkennung, was bei Syrern reine Formsache ist, greift das Sozialhilfegesetz.
    Die Mütterrente von Nahles wurde hier nicht mitbedacht, obwohl bei 23 Kinder einiges zusammen kommen wird.
    Interessant übrigens ist, dass man in Syrien eine so große Familie haben kann, ohne dass der Staat irgendetwas dazugibt - während man in Deutschland mit dem Modell 4 Frauen und 23 Kinder 30.030 € = (im Jahr 360.360 €) Geld- und Sachleistungen leistungslos erhalten kann.
    Für den obigen, als Annäherung ermittelten, Betrag arbeiten bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2.461 Euro immerhin 12,2 Handwerksgesellen. Auf den Nettolohn bezogen, der 1.596 € bei einem Handwerksgesellen in Steuerklasse 1 beträgt – denn die 30.030 € sind ja ein Nettobetrag – arbeiten 18,8 Handwerksgesellen.
    Noch eine andere Betrachtung: bei 314,33 € Lohnsteuer zahlen 95,5 Handwerksgesellen ihre gesamte Lohnsteuer nur für die Kosten dieser syrischen Großfamilie.

    Wieviel Arbeitszeit steckt in diesen Beträgen? Den Nettolohn gibt es für 146 Arbeitsstunden monatlich.
    Berechnung: 1.596 € plus 314,33 € Lohnsteuer = 1.910,33 € ergeben für 220 Arbeitstage p.a. : 12 = 18,33 Arbeitstage/mtl. à 8 Std. = 146 Arbeitsstunden/mtl)

    Für die Lohnsteuer werden (314,33 : 1910,33 x 314,33 =) 24 Stunden mtl. = 3 Arbeitstage gearbeitet.
    Die 95,5 Handwerksgesellen "schenken" der syrischen Großfamilie Monat für Monat den Gegenwert von 2.292 Arbeitsstunden bzw. 458 Arbeitstagen.
    Bisher waren es nur nüchterne Zahlen. Dazu kommt, dass die 95,5 unbekannten Spender morgens aufstehen, zu ihrer Arbeitsstelle fahren, die Stechuhr bedienen, sich ihre bei Wind, Regen, Kälte, Hitze erbrachten Leistungen beurteilen lassen müssen, die abends von der Arbeit zurückkommen, ihre eigenen Familien unterhalten, ihren Lohn zur Hälfte, durch den Arbeitgeber vom Staat erzwungen, gekürzt erhalten und aus dem Rest nebenbei etwas für die "kleinen Freuden des Lebens" mühsam zusammensparen.
    https://www.deutscherarbeitgeberverb...en-kinder.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Zurück zum Artikel. Hier sollte der Leser mal wieder hinter die Tanne geführt werden. Gepetzt hat der Focus. Der schrieb nämlich, dass die Kinder schon in Deutschland waren und lediglich die Zweitfrau über den Familiennachzug geholt wurde. Das ist natürlich ein starkes Stück!

    Nach "sorgfältiger Einzelfallprüfung"Wegen der Kinder: Syrischer Flüchtling darf seine Zweitfrau nach Deutschland holen
    Ein Flüchtling aus Syrien, der seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern in Deutschland lebt, darf nun auch seine Zweitfrau zu ihm nachreisen lassen. Die Behörden handelten dabei nach eigener Ansicht im "Interesse der Kinder".
    Die vier Kinder, mit denen das Paar 2015 nach Deutschland geflüchtet war, sind demnach die Nachkommen der Zweitfrau, die damals im bürgerkriegsgeplagten Syrien zurückgeblieben war. Diese sollten nicht ohne ihre leibliche Mutter aufwachsen: "Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen."
    https://www.focus.de/politik/deutsch...d_8367633.html

    DNA-Proben wurden wohl keine entnommen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #13
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Nachdem die Geschichte zu einem Skandal führte, in dessen Verlauf auch dieser Umstand einer nicht umdeutbaren Gesetzgebung veröffentlicht wurde,

    - siehe hier -:


    https://open-speech.com/threads/7631...33#post1758133

    die dann tatsächlich ungünstige Auswirkungen auf die Handlungen und Unterlassungen der Kreisverwaltung Pinneberg zur Folge haben könnten, entschied sich diese nun für eine Neufassung der Geschichte.


    Dieser Geschichte ist nicht einfach zu folgen und sie ist in sich sehr widersprüchlich, soll aber wohl signalisieren, dass plötzlich alle Ehefrauen irgendwie da waren und zufälligerweise auch noch im gleichen Wohnort.

    Kreis Pinneberg
    Kreisverwaltung rudert bei Doppelehen zurück




    Landrat Oliver Stolz korrigiert Aussage zum Nachzug von zwei syrischen Familien. Ausländerbehörde war nicht beteiligt.

    Kreis Pinneberg. Die Kreisverwaltung rudert zurück und korrigiert ihre eigene Darstellung als falsch. Ja, die beiden syrischen Doppelehen gebe es hier, aber die Ausländerbehörde des Kreises sei gar nicht beteiligt gewesen. "Irrtümlich wurde mitgeteilt, dass diese Fälle durch eine sogenannte Familienzusammenführung auf Grundlage einer Härtefallentscheidung mit dem Einverständnis der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg entstanden sind", teilte nun Landrat Oliver Stolz nach einer hausinternen Recherche der Fälle mit. Das sei falsch.
    Vielmehr seien die Familienmitglieder unabhängig voneinander und auf eigene Faust nach Deutschland eingereist, wo ihnen aufgrund des Bürgerkrieges in Syrien individueller Schutzanspruch gewährt worden sei.
    Am Mittwoch entschuldigte sich Kreissprecher Oliver Carstens beim Abendblatt für seinen "peinlichen" Fehler. Wenige Tage zuvor hatte er noch gesagt: "Wir haben nicht die Ehefrauen, sondern die Mütter der Kinder ins Land geholt. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen."
    Nun musste Carstens eingestehen, dass seine Behörde weder bei der Einreise im Zuge einer möglichen Härtefallprüfung noch bei der Frage des Aufenthaltsrechts beteiligt war. Die elf- beziehungsweise achtköpfigen Familien mit den zwei Ehefrauen seien dem Kreis jeweils vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster zugewiesen worden
    Landrat Stolz stellt klar: "Mehrehen sind in Deutschland verboten und aus einer solchen im Ausland geschlossenen Ehe können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden."
    Ausgelöst hatte diese interne Untersuchung im Kreishaus offenbar eine erneute Anfrage des Abendblatts in dieser Angelegenheit beim Kieler Innenministerium in dieser Woche. So könne "einer Mutter der Nachzug zu ihren in Deutschland lebenden Kindern zu deren Schutz gestattet werden", so Ministeriumssprecher Tim Radtke auf Anfrage. "Bei dieser Entscheidung spielt es allerdings keine Rolle, ob die Mutter von irgendeinem Mann 'Zweitfrau' ist oder nicht." Im deutschen Aufenthaltsgesetz sei "ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe nicht vorgesehen."
    Wenn also eine Kreisausländerbehörde "einen Familiennachzug mit einer Mehrehe begründet hätte, so würde das Ministerium für Inneres dies beanstanden. Denn Mehrehen begründen keinerlei Ansprüche auf Einreise nach oder Aufenthalt in Deutschland."
    Die Frage, ob das Ministerium die Entscheidung der Pinneberger Kreisbehörde "nachvollziehen" könnte, wollte ihr Sprecher Radtke erst beantworten, sobald "die Einzelheiten des Falles aus dem Kreis Pinneberg" vorlägen.
    Das tun sie nun, nachdem Kreissprecher Carstens am Dienstag die Fälle konkret nach den Namen der syrischen Flüchtlinge nachvollzog, was er vorher versäumte, wie er sagt. "Die Sache hatte sich verselbstständigt."
    Und so sollen sich die beiden Fälle nun laut Kreisverwaltung zugetragen haben: Im Mai 2015 seien vier Brüder aus Syrien, einer davon volljährig, zur Asylantragstellung eingereist und hätten Flüchtlingsstatus erhalten. Im August 2015 sei dann die Erst-Ehefrau allein mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt. Im Dezember folgte dann der Ehemann mit der zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern nach. Diese Doppelehen-Familie mit acht Kindern sei dem Kreis im Februar 2016 zugewiesen worden. Sie habe inzwischen subsidiären Schutzstatus im Asylverfahren erhalten. Landrat Stolz: "Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland."
    Zweite Ehefrau kam als "Dublin-Fall" in den Kreis

    Im zweiten Fall sei im Januar 2016 eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen worden. Die Familie habe subsidiären Schutz erhalten. Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei weiteren Kindern als "Dublin-Fall" aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen worden, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angab. Diese Familie lebe inzwischen mit sechs Kindern hier.
    Auch der Hinweis der Kreisverwaltung zur Begründung ihrer angeblichen Entscheidung auf einen Erlass der Landesregierung von 2013 war falsch. Dieser ermöglichte, wie berichtet, Verwandten aus Syrien aus humanitären Gründen die Einreise, "sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu den in Schleswig-Holstein aufenthaltsberechtigten Personen haben". Wie das Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, habe dieser Erlass nur für 180 namentlich bekannte schutzbedürftige Flüchtlinge gegolten, die im Zuge eines Schutzprogrammes 2013 in Schleswig-Holstein aufgenommen wurden.
    https://www.abendblatt.de/region/pin...n-zurueck.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #14
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Nachdem die Geschichte zu einem Skandal führte, in dessen Verlauf auch dieser Umstand einer nicht umdeutbaren Gesetzgebung veröffentlicht wurde,

    - siehe hier -:


    https://open-speech.com/threads/7631...33#post1758133

    die dann tatsächlich ungünstige Auswirkungen auf die Handlungen und Unterlassungen der Kreisverwaltung Pinneberg zur Folge haben könnten, entschied sich diese nun für eine Neufassung der Geschichte.


    Dieser Geschichte ist nicht einfach zu folgen und sie ist in sich sehr widersprüchlich, soll aber wohl signalisieren, dass plötzlich alle Ehefrauen irgendwie da waren und zufälligerweise auch noch im gleichen Wohnort.

    https://www.abendblatt.de/region/pin...n-zurueck.html
    Das Merkelsche „Allheimittel": „Nun sind sie halt da!".
    Bei Cholera oder Pest würde man (hoffentlich!) anders verfahren.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #15
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Am Mittwoch entschuldigte sich Kreissprecher Oliver Carstens beim Abendblatt für seinen "peinlichen" Fehler. Wenige Tage zuvor hatte er noch gesagt: "Wir haben nicht die Ehefrauen, sondern die Mütter der Kinder ins Land geholt. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen."
    Was für ein peinlicher Fehler denn? Der Mann lügt scheinbar grundsätzlich. Entweder als er das zitierte sagte, oder als er den angeblichen Fehler zugab.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #16
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Der Mann wußte wohl, warum er lügt, denn jetzt gingen Anzeigen gegen ihn ein. Er wird, schätze ich, dennoch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

    Debatte über Zweitfrau – Anzeige gegen Pinneberger Landrat


    Im Landkreis Pinneberg sollen zwei Syrer jeweils zwei Ehefrauen per Familiennachzug nach Deutschland geholt haben. Dabei ist Bigamie hierzulande verboten. Gegen den Landrat gehen Anzeigen ein. Doch der will den Nachzug nicht bewilligt haben.
    Wie das „Pinneberger Tageblatt“ berichtet, sind in den vergangenen Tagen drei Anzeigen wegen Bigamie beziehungsweise – gegen den Landrat des Kreises, Oliver Stolz – wegen Förderung der Bigamie eingegangen. Inzwischen seien es mehr als drei Anzeigen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Müller-Rakow, am Freitagabend. Eine konkrete Zahl nannte er nicht.
    Wie die Zeitung weiter berichtet, hatte der Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende der Kreiswählergemeinschaft Pinneberg, Burghard Schalhorn, zuvor den Landrat aufgefordert, sich selbst anzuzeigen. Dieser entgegnete jedoch, es sei in den konkreten Fällen nie ein Familiennachzug bewilligt worden.
    Weiteres im Artikel zu lesen:

    https://www.welt.de/politik/deutschl...r-Landrat.html

    Einen netten Kommentar gibt es auch, der Lüge auf Wahrheit prallen läßt, denn es ist definitiv so - und das kann ich aus eigener Anschauung schon vor einigen Jahrzehnten belegen - dass die Kernfamilie, die nachziehen darf, keineswegs nur nur aus Vater, Mutter und Kind besteht, sondern aus Onkeln, Tanten, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen. (Wir haben übrigens einen Thread im Forum, der von der gleichen Art des Familiennachzugs spricht. Er geht um islamische Altenheime in Deutschland und eine Syrerin, die ihre betagte Tante per Familiennachzug nach Deutschland holte und in eben einem solchen Altenheim unterbrachte).

    Vaughn
    Wurde nicht mal behauptet, die Zahl der Nachzügler wäre quasi vernachlässigbar?
    Hier haben wir einen konkreten Fall, in dem ein volljähriger Sohn 7 Familienmitglieder nachgeholt hat.
    Das Kartenhaus der Halbwahrheiten fällt weiter in sich zusammen.
    Und ein paar allgemeine Anmerkungen:

    Siegfried-Peter I.
    "Die Frau hatte in Griechenland angegeben, ihr Ehemann sei in Pinneberg."
    Was bedeutet das in der Praxis? Wird die angebliche Ehe durch Dokumente überprüft?

    Ach, ich will's lieber gar nicht wissen...
    Heribert W.
    Fakt ist doch, dass Zweitfrauen einreisen durften sonst wären sie ja gar nicht hier. Da muss jemand verantwortlich sein und Papiere bewilligt haben.
    Wolfgang K.
    Das alles klingt nach einem total abgekartetem Spiel seitens der Syrer und es ist dank der Weltoffenheit
    der Ausländerbehörden im Landkreis Pinneberg und derer Vorgesetzten vollends aufgegangen.
    Ich möchte nicht wissen, was die zwei Großfamilien den Bürger wirklich kosten, zumal an anderer Stelle zu lesen war, daß auch noch eine Großmutter mit eingereist war, 7500,00 jeweils wurden dort genannt.
    K. K.
    Interessant: die Frau lässt Eheman und dessen Zweitfrau nachziehen. Ehemann ... ok, aber Zweitfrau? Das deckt das Aufenthaltsgesetz gar nicht ab ...
    Roland F.
    Die Sache sieht nach Gesetzesbruch aus. Wenn dies auch noch von bestimmten Ämtern eigenmächtig unterstützt wird, so muss hier doch irgendwann einmal die Staatsanwaltschaft tätig werden.
    Ralf W.
    Was "lernt " uns das?
    [1] Entscheidungen der Ausländerbehörden treffen sich quasi selbständig ohne dass jemand Verantwortung trägt und [2] Mehrehen sind in Deutschland verboten außer wenn sie mal eben eingewandert sind.
    Ganz nach dem Kanzlerin-Zitat "Nun sind sie eben da."
    Und das sich daraus keine Ansprüche ableiten, glaubt 2018 wohl auch niemand mehr.
    Axel K.
    Es wird letztlich ausgehen, wie immer: Keiner hat es genehmigt, keiner wollte es, keiner hat es gewußt und keiner war es - eigentlich waren alle gesetzestreu und sind selbstverständlich dagegen.
    Harald K.
    Es nimmt langsam kafkaeske Züge an.
    -Felix-
    so wird es auch sein, wenn die Sozialsysteme in Deutschland krachend zusammen brechen....keiner wird je dafür verantwortlich sein...
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #17
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Gegen den Landrat gehen Anzeigen ein. Doch der will den Nachzug nicht bewilligt haben.
    Das ist die Krux. Am Ende stehen jene, die das alles zu verantworten haben, nicht dafür ein. So wie Hitler nicht für den Krieg verantwortlich sein wollte, der ihm ja, wie er meinte, von den Juden aufgezwungen wurde.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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