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  1. #1
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    Neues Punktsystem für Asylbewerber: Sechs mal jemanden halb tot schlagen, dann erst Abschiebung

    Neues Punktsystem für Asylbewerber: Sechs mal jemanden halb tot schlagen, dann erst Abschiebung




    Der Riesenwurf: Mit einem Punktesystem will die Polizei frühzeitig erkennen, ob und welche Migranten kriminell werden. Wer von den Schutzsuchenden 60 Punkte erreicht, soll abgeschoben werden. Der Bundesbürger bleibt einmal mehr baff erstaunt über so viel Stümperei zurück.


    Ein Frühwarnsystem soll es laut der Polizei werden. In der neuen Ideenwelt soll ein Punktesystem eingeführt werden, anhand dem die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei und das BKA kriminelle Karrieren von Schutzsuchenden bewerten und erfassen können

    Der Spiegel, der natürlich nicht vergisst, darauf hinzuweisen, dass nur eine geringe Anzahl von Asylbewerbern Straftaten in Serien verüben würde, berichtet hinter seiner Bezahlschranke darüber, wie die Punktestaffelung ausgestaltet werden soll:



    • Einen Punkt soll es für Delikte ohne Freiheitsstrafe, wie etwa Diebstahl oder Schwarzfahren geben
    • Zehn Punkte soll es für Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geben. Beispiel: sehr schwerere Formen des Drogenhandels.
    • 70 Punkte gibt es erst für Taten, die mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden, so etwa Mord.

    Erreicht der kriminelle Schutzsuchende auf seinem Konto den Punktestand 60, dann erst soll es zu einer Abschiebung kommen. So kann der Hereingeflüchtete 59 mal einen Einzelhändler berauben, da es für dieses Delikt nur einen mageren Punkt pro Raubzug zu ergattern gibt. Da Immigranten fast nie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, muss ein Asylbewerber beispielsweise mindestens sechs mal eine schwere Form des Drogenhandels begehen, bevor die hiesige Gesellschaft von Gestalten seines Schlages befreit wird.


    In Gänze wahnwitzig wird dieses Kaspertheater, weil das Punktesystem nur für Asylbewerber, die nicht anerkannt wurden, sich also illegal in unserem Land aufhalten, gelten soll. Ach ja – Abschiebungen in „Bürgerkriegsländer“ soll es prinzipiell nicht geben – egal wie dick das Punktekonto des Illegalen auch immer sein möge.

    https://www.journalistenwatch.com/20...-asylbewerber/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Neues Punktsystem für Asylbewerber: Sechs mal jemanden halb tot schlagen, dann erst Abschiebung

    Und wie sieht die Realität aus? Selbst hochgradig kriminelle werden nicht abgeschoben obwohl es entsprechende Gesetze gibt. Man wendet diese Gesetze nicht an. Deshalb wird auch ein Araber mit 1000 Punkten bleiben und sich köstlich über die doofen Deutschen amüsieren.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Neues Punktsystem für Asylbewerber: Sechs mal jemanden halb tot schlagen, dann erst Abschiebung

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Und wie sieht die Realität aus? Selbst hochgradig kriminelle werden nicht abgeschoben obwohl es entsprechende Gesetze gibt. Man wendet diese Gesetze nicht an. Deshalb wird auch ein Araber mit 1000 Punkten bleiben und sich köstlich über die doofen Deutschen amüsieren.
    Er wird doch gar keine 60 Punkte bekommen! Denn .... dieses Punktesystem ist doch der Clou!

    Eher bist du deinen Führerschein durch Punkte in Flensburg los, bevor ein Asylbewerber 60 Punkt auf sein Punktekonto erhält. In Flensburg brauchste aber auch nur 8 Punkte. Du bekommst in Flensburg für eine Vorfahrtverstoß einen Punkt oder für 20 km/h zu schnelles Fahren oder für das Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstands zum vorigen Fahrzeug. Einen Punkt bekommt auch ein Asylbewerber, der einen Diebstahl begeht.

    2 Punkte bekommt ein Verkehrssünder zum Beispiel, wenn er ein Überholverbot nicht beachtet oder bei Alkohol von 0,5 Promille am Steuer. 2 Punkte bekommt der Asylbewerber, wenn er zweimal klaut.

    Dann wird es happig. Allerdings für den Verkehrssünder. Wenn der nämlich eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr begeht, also zum beispiel durch einen Unfall, den er hätte vermeiden können, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr vornimmt, keine Erste Hilfe leistet oder nötigt, kassiert er 3 Punkte. Allerdings ist dann regelmäßig anzunehmen, dass er bei einem solchen Einzelvergehen dann sowieso erst einmal einen Führerscheineignungstest, nämlich Idiotentest machen kann, denn Trunkenheit gehört auch zu den Vergehen, für die man grundsätzlich einmal 3 Punkte kassiert, aber trotzdem erst einmal den Führerschein los ist, selbst wenn man noch unter den gesamt erlaubten Punkten bleibt.

    Im Vergleich dazu der Asylbewerber mit seinem üppigen Punktekonto, das er erst einmal auffüllen muss. Das ist nämlich gar nicht so leicht.

    Um überhaupt einmal 10 Punkte zu kassieren, muss er sich nämlich erst einmal eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr einhandeln (also auch mehr natürlich) für mindestens zumindest mal einen ganz, ganz schweren ("sehr schwere Formen des") Drogenhandel, also nix Haschisch oder so, sondern gleich einmal ein paar Kilo Heroin.

    Die Punktezahl kann er erst überschreiten, wenn er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, so etwa für Mord. An dieser Stelle muss man wissen, dass die Asylbewerber aber höchstens für Totschlag verurteilt werden und das gibt eben nur 10 Punkte. D.h. unser Asylbewerber muss erst einmal mehrere Totschläge, Drogenhandel (sehr schweren) und viele, viele Diebstähle begehen, bevor er überhaupt dieses Punktekonto voll bekommt. Wäre jetzt nur noch die Frage, wie sexuelle Gewalt, Nötigung, Nötigung mit Freiheitsberaubung oder Vergewaltigung in diesem Punktekonto geahndet werden. Nach dem Auschlußverfahren (kein Mord, keine lebenslange Strafe) (kein sehr schwerer Drogenhandel) muss es so etwas zwischen 1 und 10 Punkte geben. Da die 10 Punkte aber nur für sehr schweren Drogenhandel gegeben werden, tippe ich dann doch eher auf 1 Punkt, wenn er der Dame nicht gleich den Schädel einschlägt. Dann natürlich gibt es 10 Punkte (Freiheitsstrafe über einem Jahr).
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Neues Punktsystem für Asylbewerber: Sechs mal jemanden halb tot schlagen, dann erst Abschiebung

    und wie es im Fokus zu lesen ist: dann DROHT die Abschiebung.

    Droht die Abschiebung: heißt nicht: es wird abgeschoben...

    Und wie oft hat man schon lesen müssen: Leute die abgeholt werden zu Abschiebung waren dann nicht anzutreffen zum Abschiebetermin...

    Oder dann wird randaliert und deswegen kann man dann nicht abschieben...

    Ich seh das wie Turmfalke: wann werden denn mal 15 Jahre ausgelobt ? So gut wie nie - eher gibts Strafen von 4-8 Jahren für einen toten Mitbürger - denn der Täter war traumatisiert von seinem angeblichen Heimatland, seiner Überfahrt, seiner Unterbringung, er hatte Drogen eine Woche vorher zu sich genommen, er wurde provoziert, das Opfer hatte Selbstmord begangen und sich 15 mal in sein Messer/Faust fallen gelassen oder hatte einen spontanen Herztod etc pipapo...

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