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    5 Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Attacke beim CSD

    Nuradi A. (20) muss in eine Entziehungsanstalt


    Nuradi A. (20) versteckte sein Gesicht beim Prozessauftakt in Münster hinter einer Mappe
    Auf dem Christopher Street Day in Münster attackierte Nuradi A. (20), ein ehemaliger Boxer, den Transmann Malte C. (25). Der Angriff endete tödlich.
    Jetzt verurteilte ihn das Landgericht in Münster zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Das Gericht sprach den Tschetschenen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
    Die Staatsanwaltschaft begründete, dass davon auszugehen sei, dass der 20-Jährige in Zukunft weiter Gewalttaten begehen wird. Er sei immer wieder durch Fälle von Körperverletzung aufgefallen, einmal bereits verurteilt worden.
    Laut Staatsanwalt suchte A. wohl aus Neugier den CSD auf. „Er fragte mehrere Teilnehmerinnen, ob er sie intim berühren und ihnen unter den Rock fassen könne. Dann beleidigte er die Frauen als lesbische Huren und scheiß Transen, drohte damit, ihre Familien umbringen zu wollen.“
    Malte C. wollte die Frauen beschützen, bezahlte seine Zivilcourage mit dem Leben. Oberstaatsanwalt Dirk Ollech (51): „Nuradi A. ging aggressiv auf den Geschädigten zu. Anschließend versetzte er ihm möglicherweise einen Schlag gegen die Brust, dann zwei Schläge ins Gesicht.“
    Öffentlich äußern wollte sich der mutmaßliche Killer vor Gericht nicht, feixte stattdessen seinen Freunden auf den Zuschauerrängen zu. Zudem versteckte er sich hinter seiner tschetschenischen Herkunft, machte sich selbst zum Opfer.
    Schon vor dem Prozess wurde bekannt, dass Nuradi A. selbst homosexuell sein soll. Eine Gutachterin kam zu dem Ergebnis, dass die Tat eine unbewusste Abwehr eigener homosexueller Wünsche sein könnte.
    In seiner tschetschenischen Heimat würde der gläubige Muslim daher einer Gefahr ausgesetzt sein. Die Familie wird seit Bekanntwerden seiner möglichen sexuellen Orientierung von wütenden Tschetschenen bedroht.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...7006.bild.html

    Mit anderen Worten: Ein erwachsener Täter mit Vorstrafen wegen diverser Körperverletzungen wird wegen einer nicht jugendtypschen Verfehlung zu einer 5-jährigen Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt. Da er angeblich homosexuell ist, wird er auch nicht nach Tschetschenien abgeschoben, obwohl er weiterhin eine Gefahr bleibt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: 5 Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Attacke beim CSD

    fein, 5 Jahre Knast - dann kann er doch von Faeser dann gleich den deutschen Paß nachgeworfen bekommen da er ja jetzt integriert ist.. Dann heißts bei Nachfolgetaten: ein Deutscher hat due nächste Straftat begangen.

  3. #3
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    AW: 5 Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Attacke beim CSD

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    fein, 5 Jahre Knast ....
    Nein, kein Knast, sondern Ponyhof....

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: 5 Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Attacke beim CSD

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
    Keine Bestrafung, sondern Belohnung.
    So sieht zeitgemäße Pädagogik aus.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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