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NRW: Öffentliche Massengebete von Muslimen hat der Bundesbürger zu ertragen
befindet das Innenministerium in NRW.
Muslimische Massengebete durch Religionsfreiheit gedeckt
NRW/Düsseldorf – Öffentliche Massengebete von Muslimen hat der Bundesbürger zu ertragen. Diese sind von der Freiheit auf Religionsausübung gedeckt. Das stellte das Landesministerium in NRW diese Woche klar.
„Das gemeinsame Beten größerer Gruppen in der Öffentlichkeit ist unter die Betätigung im Rahmen der Religionsausübungsfreiheit des Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz zu fassen. Regelmäßig kommt diesem keine Versammlungsqualität zu“. Das erklärte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Iris Dworeck-Danielowski (AfD).
Unbeteiligte Bevölkerung hat das zu ertragen
Iris Dworeck-Danielowski hatte ihre Anfrage Ende November damit begründet, dass immer häufiger zu lesen sei, „dass sich eine große Gruppe radikaler Muslime unangemeldet in Wohngebieten zum Massenbeten trifft. Ohne Rücksichtnahme auf die dort lebende Bevölkerung werden, durch einen Imam und eine oder mehrere Beschallungsanlagen, langdauernde Massengebete durchgeführt. Häufige ‚Allahu Akbar‘-Rufe des Imam und der Betenden wirken auf die unbeteiligte Bevölkerung bedrohlich und verunsichern.“
Zu prüfen sei lediglich, ob es sich bei einer Gebetsveranstaltung im Einzelfall um eine öffentliche Versammlung oder um eine Sondernutzung im öffentlichen Raum handle, so Reul im Antwortschreiben weiter. Für den ersten Fall sei die örtliche Polizeibehörde zuständig, für den zweiten die örtliche Kommune.Weitergehende Maßnahmen um die Bevölkerung von solchen Veranstaltung zu schützen, sehe die Landesregierung nicht vor. „Ein Schutzbedarf über die Schranken des Grundgesetzes hinaus wird hinsichtlich der Wahrnehmung von Religionsfreiheit und Versammlungsrecht nicht gesehen“, stellte Reus in seiner Antwort fest.
https://www.journalistenwatch.com/20...gionsfreiheit/Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: NRW: Öffentliche Massengebete von Muslimen hat der Bundesbürger zu ertragen
Politiker wie dieser Herr Reul sind die Steigbügelhalter des Islam.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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11.01.2019, 23:24 #3VIP
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AW: NRW: Öffentliche Massengebete von Muslimen hat der Bundesbürger zu ertragen
Christliche Prozessionen müssen dafür aber angemeldet werden.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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12.01.2019, 10:27 #6
AW: NRW: Öffentliche Massengebete von Muslimen hat der Bundesbürger zu ertragen
Dann sollen sie dort beten, wo die Politiker auch etwas davon haben. In der Regel sind vor den Rathäusern große Plätze angelegt.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: NRW: Öffentliche Massengebete von Muslimen hat der Bundesbürger zu ertragen
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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