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  1. #411
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Er spielt nicht nur den Bösewicht. Der Libanese Kida Khodr Ramadan war vor seiner Schauspielkarriere ein Schwerverbrecher. Mit dem Gesetz nimmt er es immer noch nicht so genau. "Milde" Richter schützen ihn, als Migrant genießt er eben einen Bonus.....


    Seine Rolle als Bösewicht musste er diesmal nicht einstudieren. Schauspieler und Grimme-Preisträger Kida Khodr Ramadan (45) wurde am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der Prozess gemacht. Der sechsfache Vater war wegen Fahrens ohne Führerschein in rund 30 Fällen angeklagt.

    Nach Informationen der B.Z. soll der gebürtige Libanese schon vor Jahren seine Lizenz verloren haben. Damals soll er einen Lkw gelenkt haben, obwohl er auch dafür keinen Führerschein besessen haben soll. Seit 2020 soll Khodr Ramadan rund 30 Mal am Steuer erwischt worden sein. Das letzte Mal, laut Anklage, am 16. Dezember 2021 um 3.40 Uhr am Steuer eines Mercedes.

    Khodr Ramadan soll schon wegen Führerscheindelikten vorbestraft sein, deren Einträge wurden aber bereits aus dem Register gelöscht und können deswegen nicht vor Gericht angeführt werden.

    Nur die Milde des Richters schützte ihn, nicht hinter Gitter zu wandern: Das Amtsgericht Berlin verknackte Ramadan in 33 Fällen zu zehn Monaten Haft. Der Richter setzte die Strafe auf Antrag der Amtsanwaltschaft zur Bewährung aus. Zwei Jahre, in denen sich Sechsfach-Familien-Vater Ramadan keinen Fehltritt mehr leisten darf. Außerdem muss Ramadan 20.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen.


    https://www.bz-berlin.de/tatort/mens...-khodr-ramadan


    ....Gesetze gelten eben nicht für alle

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  2. #412
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Er spielt nicht nur den Bösewicht. Der Libanese Kida Khodr Ramadan war vor seiner Schauspielkarriere ein Schwerverbrecher. Mit dem Gesetz nimmt er es immer noch nicht so genau. "Milde" Richter schützen ihn, als Migrant genießt er eben einen Bonus.....






    ....Gesetze gelten eben nicht für alle

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    Ein Mann meines Vertrauens?
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  3. #413
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was für ein Wahnsinn....


    Dresden – „Der Angeklagte betrügt den deutschen Staat seit einer Vielzahl von Jahren, selbst jetzt verstößt er gegen seine Wohnsitzauflagen!“

    Das sind die Worte von Amtsrichter Roland Wirlitsch (61) im Urteil gegen Waquar H. (38) aus Pakistan. Der ungelernte Verkäufer lebt seit 11 Jahren in Deutschland und kann nicht abgeschoben werden.

    H. kam 2011 angeblich ohne Papiere ins Land, gab einen falschen Vornamen an und machte sich zehn Jahre jünger. „Freunde rieten mir dazu“, sagte er am Donnerstag offen dem Richter.

    2012 wurde sein Asylantrag abgelehnt, er ist ausreisepflichtig. 2013 bekam er eine Duldung – Abschiebung unmöglich wegen fehlender Papiere. Von 2016 bis 2019 tauchte er laut Anklage unter.

    2019 beantragt er plötzlich wieder eine Duldung in Dresden. Die Ausländerbehörde ruft die Polizei. Waquar H. hat einen total gefälschten portugiesischen Ausweis, aber mit seinem richtigen Namen.
    Einen Monat später legt er einen echten pakistanischen Reisepass vor, weil er arbeiten und heiraten will. Heute lebt und arbeitet er in Berlin, obwohl er sich nur in Dresden aufhalten darf.

    Eine Mitarbeiterin (62) der Ausländerbehörde: „Er steht auf der Abschiebeliste, Pakistan verweigert wegen Corona die Aufnahme.“

    Das Gericht verurteilt ihn zu 6000 Euro Geldstrafe, die er womöglich nie zahlen wird. An Leistungen bekommt ein Asylbewerber übrigens 344 Euro /Monat und die Kosten der Unterkunft.


    https://www.bild.de/regional/dresden...0470.bild.html

    ...logisch wäre gewesen, ihn zu inhaftieren. Da er diese "Strafe" nie zahlen wird, müsste er ersatzweise ins Gefängnis. Bei Deutschen wird das immer so gehandhabt

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    __________________________________________________ ______________



    Eltern stürzten Liebhaber der Tochter aus dem Fenster

    Düsseldorf – Urteil im Fenstersturz-Prozess!

    Das Landgericht verurteilte die Floristin Arpine M. (44) wegen versuchten Totschlags in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren, ihren fast blinden Ehemann (50), er ist gelernter Goldschmied aber berufsunfähig, zu 18 Monaten. Beide Freiheitsstrafen sind auf Bewährung ausgesetzt.

    Am Tat-Tag hatten sie die Tochter (25) beim Sex mit ihrem afghanischen Freund (29) erwischt. Als der aus dem Fenster im dritten Stock kletterte, um sich zu verstecken, entdeckten sie ihn. Während die Mutter seine Finger vom Fensterbrett löste, schlug der Vater auf ihn ein. Beim elf Meter tiefen Sturz wurde der junge Mann schwer verletzt.

    Die Eltern schlossen das Fenster und kümmerten sich nicht weiter um ihn. BILD erfuhr, dass das Opfer nicht möchte, dass die Eltern seiner Freundin im Gefängnis landen.


    https://www.bild.de/regional/duessel...8510.bild.html
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  4. #414
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Heute lebt und arbeitet er in Berlin, obwohl er sich nur in Dresden aufhalten darf.... An Leistungen bekommt ein Asylbewerber übrigens 344 Euro /Monat und die Kosten der Unterkunft.
    (Aus dem obigen Artikel)

    Also lebt er zwar, aber arbeitet nicht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #415
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Justiz
    Hier knallhart, dort mit „großer Milde“
    Ordnungswidrigkeiten werden unnachgiebig verfolgt, echte Straftäter dürfen mit Nachsicht rechnen


    Der TV-Moderator Günther Jauch selbst war es, der in seiner Quizsendung „Wer wird Millionär?“ einmal schilderte, welche Folgen eine nicht bezahlte Geldbuße in Deutschland haben kann. „Ich bin in Bayern mal zu schnell gefahren“ so der Moderator im Jahr 2020. „Bußgeld: 15 Euro. Dann haben die mir das nach Hause geschickt. Ich war aber umgezogen. Die Adresse stimmte einfach nicht mehr.“

    Wie Jauch weiter berichtete, führte ein Amtshilfeersuchen aus Bayern schließlich dazu, dass zwei Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist plötzlich zwei Brandenburger Polizisten in der Bußgeldsache vor seiner Haustür in Potsdam standen. Die Hartnäckigkeit des Staates, die der Fernsehmacher als Folge einer Ordnungswidrigkeit erlebt hat, ist keineswegs eine Ausnahme. Geht es um Steuerangelegenheiten, Rundfunkgebühren oder Bußgelder, dann zeigt die deutsche Obrigkeit noch immer eine bemerkenswerte Effizienz.

    „Ersatzhaft“ nimmt sprunghaft zu

    Im Fall von Günther Jauch dürfte die Begleichung des Bußgeldes kein Problem gewesen sein. Schon seit zehn Jahren steigt allerdings bundesweit die Zahl von Menschen, die ihre Bußgelder nicht bezahlen können oder wollen. Diesen Personen droht dann sogar eine Erzwingungshaft. Im Fall von nicht bezahlten Geldstrafen wandern jährlich zehntausende Personen zu sogenannten Ersatzhaftstrafen ins Gefängnis. Deutschlandweit belegen Personen, die eigentlich wegen verhältnismäßig kleiner Vergehen Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, inzwischen etwa zehn Prozent der regulären Haftplätze.

    Im Kontrast dazu steht das Bild, das der deutsche Rechtsstaat oftmals dann liefert, wenn es um deutlich schwerere Straftaten, etwa um schwere Eigentums- oder Gewaltdelikte geht.

    In Berlin sorgten vor Kurzem Berichte für Aufsehen, denen zufolge der Rapper Patrick L. wegen eines ganzen Bündels an Tatvorwürfen erneut vor Gericht erscheinen soll. Der Musiker war erst im März 2021 zu einer noch nicht rechtskräftigen Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Bei dem Prozess war es um Vorwürfe wie versuchte Nötigung, Beleidigungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegangen.

    Dass sich die Richter im März vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe entschlossen, lag auch an einer günstigen Sozialprognose für den Rapper. Die Staatsanwaltschaft geht nun allerdings davon aus, dass L. bereits zwei Monate, nachdem er vergangenes Jahr vor Gericht stand, abermals straffällig wurde. Laut einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ war er bereits in den Jahren 2005 bis 2018 in 13 Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten.

    Die Frage, wie der deutsche Rechtsstaat mit Personen umgeht, die in relativ kurzer Zeit mehrfach aktenkundig werden, wird sich Beobachtern möglicherweise auch in den kommenden Monaten bei dem Prozess zum Dresdner Juwelendiebstahl stellen. Angeklagt sind in dem Verfahren sechs Personen, die dem Remmo-Clan zugerechnet werden. Die Dresdner Richter werden in den kommenden Monaten auch die Frage klären müssen, ob einer der Angeklagten, Wissam Remmo, eine Verhandlungspause in zwei anderen Prozessen genutzt hat, um sich am 25. November 2019 am Einbruch ins Grüne Gewölbe zu beteiligen. In Berlin stand er damals wegen seiner Beteiligung am Goldmünzen-Diebstahl aus dem Bode-Museum vor Gericht. Zudem verhandelte das Amtsgericht Erlangen im November 2019 gegen ihn wegen eines anderen Einbruchs. Im Zusammenhang mit diesem Prozess berichtete seinerzeit „Nordbayern“, dass Wissam Remmo seit 2012 bereits mehrfach vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gestanden hatte.

    Ampel hält am bisherigen Kurs fest

    „Neun Einträge, meist Diebstahl und Einbruch, hat er bereits.“ Weiter hieß es: „Arrest ordneten die Berliner Richter nur in einem Fall an, alle übrigen Urteile zeugen von großer Milde.“ Die starke Diskrepanz zwischen dem Vorgehen des Staates bei Ordnungswidrigkeiten und der oftmaligen Nachsicht bei schweren Straftaten ist keineswegs nur eine Berliner Besonderheit. In Schleswig-Holstein versagten Gerichte beispielsweise im Jahr 2020 nur bei 18 Prozent der zu Freiheitsstrafen verurteilten Gewalttäter eine Bewährung.

    In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP im Abschnitt zur Inneren Sicherheit und zur Justiz angekündigt, „das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung“. Ohne in konkrete Details zu gehen, nennt die Ampel-Koalition auch eine Überprüfung und Modernisierung des Strafrechts als Ziel. Alle drei Parteien dürften dabei vermutlich eher eine weitere Liberalisierung und keine Verschärfung des Strafrechts im Sinn haben.

    https://paz.de/artikel/hier-knallhar...lde-a6296.html
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  6. #416
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Prävention und Resozialisierung
    Eine Fata Morgana der Blauäugigen.

    Wolf bleibt Wolf und Kobra bleibt Kobra, da helfen weder Dressur noch Streicheleinheiten.
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  7. #417
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Sogar Totschläger kommen mit Bewährung davon, solange sie zugewandert sind. Keinen Migrantenbonus haben hingegen die Deutschen und handelt es sich um einen angeblichen Rechten, wird die Justiz sogar richtig bissig....


    Blitz-Urteil: 30.000 Euro Strafe für Demonstranten im Schnellverfahren
    Wegen Kundgebung vor Haus von Winfried Kretschmann

    Vor Corona zeichnete sich Deutschlands Justiz vor allem durch ihre Milde und durch oft schier endlos wirkende Verfahren aus. So lange dauert es heute oft, auch bei schweren Straftaten, bis die Täter vor Gericht kommen, dass Kritiker bemängeln, der Lerneffekt durch die Strafverfolgung leide erheblich.

    Ganz anders bei Menschen, die friedlich gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren. Da zeigt die sonst oft so schläfrige deutsche Justiz plötzlich ganz neue Seiten. Ende Dezember wurden in Schweinfurt Teilnehmer einer Demonstration in einem Schnellverfahren einen Tag nach der Kundgebung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Jetzt hat das Amtsgericht Sigmaringen einen 52-Jährigen für eine nicht angemeldete Kundgebung vor dem Haus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt. In Worten: dreißigtausend.

    Der Angeklagte soll, so das Gericht, vor einer Woche einen Aufmarsch unweit von Kretschmanns Wohnhaus in Sigmaringen angeführt haben, der zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause war. Dabei durchbrachen die Demonstranten eine Absperrung.

    „Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche nach einem schnellen Ermittlungserfolg ein beschleunigtes Verfahren gegen den Mann eingeleitet“, wie Focus Online mitteilt: „Als Begründung für die schnelle Anklage verwies ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen auf die bundesweiten Demonstrationen von Impfgegnern vor den Wohnhäusern von Politikern.“

    Der Angeklagte selbst war dem Bericht zufolge nicht zur Verhandlung erschienen. Das Urteil erging deshalb durch einen Sitzungsstrafbefehl. Der 52-Jährige hatte mitgeteilt, erkrankt zu sein, so die Richterin Kristina Selig. Das hinderte sie nicht in ihrer Entschlossenheit, sofort zu entscheiden und zu verurteilen. Ein neuer Verhandlungstermin, so hieß es, werde gegebenenfalls anberaumt, sollte der Angeklagte Einspruch einlegen.

    Vor dem Gesetz sind alle gleich. So sollte es zumindest sein. In Deutschland im Jahre 2022 hat man nicht mehr den Eindruck, dass es so ist.

    https://reitschuster.de/post/blitz-u...nellverfahren/
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  8. #418
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    30.000 Euro Strafe für Demonstranten im Schnellverfahren
    Das erinnert an jemanden, der Freisler hieß.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  9. #419
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Migrantenbonus....

    ÜBERRASCHUNGS-URTEIL IM MORD-PROZESS
    Srecko S. hat seine Frau NICHT erschossen
    Gerichtssprecher: „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten“

    München – Diese Urteil ist eine juristische Niederlage für die Staatsanwaltschaft München!

    Denn die wollte den Angeklagten Srecko S. (62) für immer wegsperren wegen Mordes an seiner Frau. Das Gericht sah das allerdings anders: Der Witwer bekam zwei Jahre Haft wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe. Da er seit Dezember 2019 in U-Haft sitzt, kommt Srecko S. sofort frei. ABER: Die Staatsanwaltschaft zieht gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof (BGH)

    Im Prozess ging es vor allem darum: War es ein Suizid von seiner Frau Oranit S (36)? Ein Unfall? Oder am Ende doch Mord?

    Mord? Selbstmord? Unfall?
    Rückblick: Vor über fünf Jahren starb Oranit S. durch einen Kopfschuss. Für die Staatsanwaltschaft war aber erst im Jahr 2019 klar: Srecko S. soll seine Frau regelrecht hingerichtet haben – es war laut Ermittler Mord.

    Lange wurde der gewaltsame Tod von Oranit S. als Suizid gewertet. Erst im Herbst 2019 wurde ihr Mann Srecko festgenommen. Der Grund: ein neues Gutachten zu Schmauchspuren an den Händen des Opfers. Die Staatsanwältin: „Das passte nicht zu Darstellung des Selbstmordes.“

    Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, Srecko S. habe seine Frau nach dem Sex halbnackt vor dem Bett knien lassen, drückte dann ab: Kopfschuss in die linke Schläfe! Die Tat habe er als Suizid darstellen wollen. Das Motiv: Eifersucht. Seine Frau habe sich trennen wollen, wollte das Sorgerecht für die Kinder, war auch schon ausgezogen mit ihrer ältesten Tochter.
    Dr. Adam Ahmed und Benedikt Stehle, die Verteidiger des Angeklagten, widersprachen von Beginn an dieser Darstellung: Oranit S. habe mehrere Selbstmordversuche verübt. Auch dieses Mal. Ihr Ehemann Srecko S. habe sie von dem Suizid abhalten wollen – dabei habe sich der tödliche Schuss gelöst. Diese Version untermauerte auch ein Gutachten.

    Gericht hat erhebliche Zweifel an Einlassung des Angeklagten, aber...
    Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärt das Urteil so: „Die Kammer hatte erhebliche Zweifel an der Einlassung des Angeklagten und auch an den Angaben der ihn entlastenden Zeugen, sah sich allerdings außerstande, mit der nötigen Sicherheit einen Geschehensablauf festzustellen, wie die Geschädigte konkret zu Tode gekommen sein könnte. Das Schwurgericht entschied daher insoweit nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.“

    Ahmed und Stehle sind hochzufrieden mit dem Richterspruch: „Das Urteil entspricht einerseits dem, was unser Mandant von Anfang an bis zum Ende gesagt hat. Andererseits der vollständigen Verteidigungslinie. Wir sind sehr zufrieden.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, Revision einzulegen und vor den BGH zu ziehen.

    https://www.bild.de/regional/muenche...2576.bild.html

    .......das Gericht zweifelt an den Darstellungen des Angeklagten und trotzdem kommt es zum Freispruch. Ein Deutscher wäre für 20 Jahre in den Knast gegangen
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  10. #420
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Migranten sind auffällig oft sehr "haftempfindlich". 89-jährige demente Damen müssen einsitzen aber kräftige, junge Kerle laufen frei rum.....


    MESSER-ANGRIFF IN BERLIN
    Kaan (18) erstochen – und sein Killer ist wieder frei!

    Er nahm einem jungen Menschen das Leben und ist trotzdem frei! Nach der tödlichen Messerattacke auf den 18-jährigen Kaan Ö. hat sein mutmaßlicher Killer Haftverschonung erhalten.

    Eine Entscheidung gegen den Willen der Berliner Staatsanwaltschaft!

    https://www.bild.de/bild-plus/region...9692.bild.html


    die links-grün durchsetzte Justiz wie sie leibt und lebt
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