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  1. #1
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    Kind pöbelt Busfahrer an

    Siegburg -
    In Siegburg ist es am Samstag zu einem Busunfall gekommen. Ein Zwölfjähriger hat den Busfahrer angepöbelt und musste nach einer Vollbremsung in eine Klinik gebracht werden.
    Was war geschehen?

    Am Samstagmittag kam es zu dem Vorfall in der Linie 527. An der Haltestelle Wilhelm-Ostwald-Straße wollte der Zwölfjährige mit einem Einkaufstrolley einsteigen.
    Der Junge bestand darauf, hinten einzusteigen, weil er den Wagen nicht durch den Gang ziehen wollte. Der Busfahrer aber bestand auf die Regeln und öffnete nur die vordere Tür.
    Als der Junge einstieg, löste er eine Fahrkarte und pöbelte rum. Der Streit wurde immer lauter. Auch eine 46 Jahre alte Frau mischte sich ein, stand auf und wies das Kind zurecht.
    Fahrer hatte Faxen dicke

    Der Fahrer war inzwischen aus der Haltebucht losgefahren und hatte genug von dem Kind. Er machte eine Vollbremsung, um es aus dem Bus zu schmeißen.
    Auf die Vollbremsung war niemand vorbereitet: Der Zwölfjährige, die 46-Jährige und eine Frau, die wegen ihres Kinderwagens nicht saß, sondern stand, stürzten.
    Dabei verletzte sich das Kind und knallte mit dem Kopf gegen den Fahrkartenautomaten. Es wurde in eine Kinderklinik eingeliefert.
    Die beiden Frauen verletzten sich mit leichten Prellungen.
    Gegen den Busfahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er offenbar ohne erforderlichen Grund so stark bremste.
    – Quelle: http://www.express.de/24835434 ©2016

    Es gibt natürlich keinen Hinweis, aus welcher Ecke das Bürschlein stammte. Das Pöbeln bleibt bis auf den Unfall folgenlos, während dem Busfahrer jetzt etliches droht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #2
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    AW: Kind pöbelt Busfahrer an

    Der Busfahrer hat nur entsprechend seiner Vorschriften gehandelt !

    Wenn das Blag das nicht akzeptiert, und hinterher noch rumpöbelt, dann ist das Blag selber Schuld, wenn es hinfliegt...

    Normalerweise gibt es da keine rechtliche Handhabe gegen den Busfahrer...

    Hier liegt eine klare Störung des Busfahrers vor, und wenn er der Meinung ist, in seiner Berufsausübung derart gestört worden zu sein, dass er das Busfahren nicht mehr ohne Risiko für die Fahrgäste ausüben kann, dann hat er auch das Recht, anzuhalten !

    Ich stelle mal die Vermutung auf, dass das Blag hinten einsteigen und sich kein Ticket kaufen, also schwarzfahren wollte, und deshalb so sauer war !

    Das erlebt man, gerade bei Migranten immer wieder !

    Wenn ich hier in Gladbeck in den Gladbecker Süden fahre bzw. DURCH den Gladbecker Süden (dort steigt keiner freiwillig aus), dann sehe ich das auch immer wieder.

    Erst neulich erlebt :

    Ein Türkenweib wollte mit Kinderwagen hinten einsteigen (gibt es auch welche ohne Kinderwagen ? Noch nie gesehen...)
    Der Busfahrer erklärte ihr höflich, sie möge nach vorne kommen und ihm bitte ihr Ticket zeigen, dann würde er ihr die hintere Tür öffnen...das Weib schimpfte ihn an, und sagte mehrmals "aufmachen, Kinderwagen" und bollerte mit dem Wagen schon gegen die Tür.
    Und als der Busfahrer seine Bitte wiederholte, nicht mehr so höflich, da zog das Weib einfach ab, mitsamt dem Kinderwagen.

    Man mag das von mir aus gerne Vorverurteilung nennen...aber ich sage dem Weib auf den Kopf zu, dass die kein Ticket hatte, und deshalb hinten einsteigen wollte !
    Sonst hätte die der Bitte des Fahrers ja ohne Weiteres nachkommen können...

    Und wenn sich ein Blag derart benimmt, dann ist die Herkunft des Blages schon definitiv klar...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  3. #3

    AW: Kind pöbelt Busfahrer an

    Das Strafverfahren gegen den Busfahrer ist durchaus nachvollziehbar. Diejenigen die im Besitz des Personenbeförderungsscheines in Verbindung mit Führerscheinklasse D1, D1E, D und DE sind, wissen das.

    Eine Vollbremsung ohne ersichtlichen Gefahrengrund darf der Busfahrer nicht tätigen denn damit handelt er fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig und dann würde er sogar von der Halterhaftpflichtversicherung seines Unternehmens für die Kosten der Verletzten in Regress genommen und könnte sogar mit Schmerzensgeldforderungen rechnen. Ein Gericht würde ihm sogar die Eignung zum führen von Kraftomibussen aberkennen, was am Ende entweder eine Nachschulung auf eigene Kosten oder sogar den Entzug des Personenbeförderungsscheins zur Folge hätte. So viel verdient ein Busfahrer nicht, das er sich ein solches Verhalten erlauben kann.

    Er hätte ganz normal an der Haltestelle anhalten können und das Kind, den Jugendlichen aus dem Bus verweisen können.
    Generell besteht zwar eine Beförderungspflicht, doch wenn sich ein Fahrgast nicht benehmen will, dann darf der Busfahrer der entsprechende Person aus dem Bus verweisen. Bei Kindern gilt hierbei zu beachten, das man diese an Haltestellen von der Weiterfahrt ausschließt. Desweiteren hätte er die Polizei anfordern können, welche dem Bengel eine Freifahrt zu den Eltern ermöglicht hätten.

    @purusangos
    Der Busfahrer hat nur entsprechend seiner Vorschriften gehandelt !

    Wenn das Blag das nicht akzeptiert, und hinterher noch rumpöbelt, dann ist das Blag selber Schuld, wenn es hinfliegt...

    Normalerweise gibt es da keine rechtliche Handhabe gegen den Busfahrer...
    Das ist falsch!
    In der
    Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im
    Personenverkehr (BOKraft) ist alles ganz klar und bundesweit geregelt:
    2. Titel
    Fahrdienst
    § 7 Grundregel
    Das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich daraus ergibt,
    daß ihm Personen zur Beförderung anvertraut sind.
    § 8 Verhalten im Fahrdienst
    (1) Das Betriebspersonal, das im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzt ist, hat sich
    rücksichtsvoll und besonnen zu verhalten.
    Besondere Sorgfalt sowie rücksichtsvolles und besonnenes Verhalten hat der Fahrer definitiv nicht an den Tag gelegt.

    3. Titel
    Fahrgäste, Beförderungspflicht
    § 12
    -
    § 13 Beförderung von Personen
    Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des
    Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein
    Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung
    ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr
    für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/b...975/gesamt.pdf

    Das unterstreicht meine Aussage, das der Fahrer dem Bengel von der weiteren Beförderung hätte ausschließen können, also an der Haltestelle aus dem Bus zu werfen.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  4. #4
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    AW: Kind pöbelt Busfahrer an

    Zitat Zitat von Der Kritische Beitrag anzeigen

    Eine Vollbremsung ohne ersichtlichen Gefahrengrund darf der Busfahrer nicht tätigen...
    Noch nichts vom Fahrgastkegeln gehört? Bei Minute 1

    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Kind pöbelt Busfahrer an

    @ DerKritische...

    hier liegst du leider falsch.

    Ja, der Busfahrer darf eine Vollbremsung nicht ohne Grund ausführen...aber du vergißt :

    Der Grund lag vor !
    Offensichtlich hat das Blag derart herumgepöbelt, dass der Busfahrer hierdurch abgelenkt, und in der Ausübung seiner Tätigkeit gestört war !
    Somit besteht durch diese Ablenkung die Gefahr eines Unfalles durch einen Fahrfehler - und um diese Gefahr auszuschließen, darf der Busfahrer dann auch anhalten - wenn's sein muss, dann auch mit einer Vollbremsung !

    Die Schuld liegt hier bei dem Blag - wenn der Bengel so heftig rumpöbelt, dass der Busfahrer keine andere Möglichkeit als eine scharfe Bremsung sah, dann ist das Goer auch selber Schuld...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  6. #6

    AW: Kind pöbelt Busfahrer an

    Zitat Zitat von purusangus Beitrag anzeigen
    @ DerKritische...

    hier liegst du leider falsch.

    Ja, der Busfahrer darf eine Vollbremsung nicht ohne Grund ausführen...aber du vergißt :

    Der Grund lag vor !
    Offensichtlich hat das Blag derart herumgepöbelt, dass der Busfahrer hierdurch abgelenkt, und in der Ausübung seiner Tätigkeit gestört war !
    Somit besteht durch diese Ablenkung die Gefahr eines Unfalles durch einen Fahrfehler - und um diese Gefahr auszuschließen, darf der Busfahrer dann auch anhalten - wenn's sein muss, dann auch mit einer Vollbremsung !

    Die Schuld liegt hier bei dem Blag - wenn der Bengel so heftig rumpöbelt, dass der Busfahrer keine andere Möglichkeit als eine scharfe Bremsung sah, dann ist das Goer auch selber Schuld...
    Selbst wenn ein Balg randaliert, darf ein Busfahrer keine Vollbremsung einlegen, da er durch diese Maßnahme auch seine anderen Fahrgäste gefährdet, das ist grob fahrlässig und es haben ja andere Fahrgäste Prellungen erlitten, nur weil er meint in die Eisen gehen zu müssen . ... frag mal bei einer Fahrschule nach, die die entsprechende Fahrerlaubnisklasse ausbildet.
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  7. #7
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    AW: Kind pöbelt Busfahrer an

    Nein, das stimmt so nicht.

    Das mag bei den verschiedenen Verkehrsbetrieben unterschiedlich sein...aber die Beförderungsbedingungen des VRR (Verkehrsverbung Rhein-Ruhr) sagen zum Beispiel aus, dass der Busfahrer eine Bremsung durchführen darf (eine Vollbremsung wird hier nicht erwähnt, aber auch nicht wörtlich ausgeschlossen !), wenn er bei seiner Tätigkeitsausübung derart gestört oder behindert wird,dass er in einer Weiterfahrt eine konkrete Gefahr für seine Fahrgäste sieht.

    Wenn er sich von dem Blag also derart abgelenkt fühlte, dass seiner Meinung nach die Weiterfahrt ein erhöhtes Risiko für die Fahrgäste bedeutet hätte, dann war er - nach seinem Ermessen - schon zu einer Vollbremsung berechtigt !

    Übrigens steht in allen Bussen geschrieben, dass sich jeder Fahrgast für den Fall einer ebensolchen Vollbremsung, unmittelbar nach dem Einstieg einen sicheren Halt verschaffen soll. Macht man das nicht (weil man z.B. rumpöbelt), dann ist das eigenes Risiko...dieses Risiko trägt sicher nicht der Busfahrer !

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