Einbürgerung drastisch erschwert
Migrations-Hammer in Frankreich!
Wird Deutschland für Flüchtlinge jetzt noch attraktiver
Frankreich hat ein neues Einwanderungsgesetz – das wegen seiner Schärfe auch in Deutschland für viele Diskussionen sorgen wird.
Senat und Nationalversammlung stimmten in der Nacht einem mehrfach geänderten Gesetzestext zu, der zu einer drastischen Verschärfung der Migrationsregeln führen wird.
Die Mehrheiten fielen deutlich aus, weil neben der Mitte-Koalition von Präsident Emmanuel Macron (45) auch Konservative und Marine Le Pens Rechtsaußen-Partei dafür stimmten.
„Zuckerbrot und Peitsche“
Innenminister Gerald Darmanin (41) sprach von „harten“, aber notwendigen Maßnahmen. Es sei ein „Zuckerbrot und Peitsche“-Gesetz.
Ähnlich wie in Dänemark, Österreich oder Italien soll Frankreichs Arbeitsmarkt gestärkt, aber die Sozialkassen entlastet werden: Migranten, die in Sektoren mit Arbeitskräftemangel arbeiteten, sollten leichter eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Dagegen sollen illegale Migranten leichter abgeschoben werden können. Vor allem aber kriminelle Migranten will Frankreich abschrecken, bzw. schnell loswerden.
Das sind die wichtigsten Neuerungen:
▶︎ Frankreich schränkt das Recht auf Staatsbürgerschaft ein: Der Grundsatz, dass in Frankreich geborene Kinder Franzosen sind, gilt nicht mehr uneingeschränkt. Stattdessen müssen Kinder von Migranten künftig die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind.
▶︎ Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, können nicht mehr französische Staatsbürger werden.
▶︎ Doppelstaatlern wird bei schweren Straftaten gegen die Polizei automatisch die französische Staatsbürgerschaft entzogen.
▶︎ Arbeitslose Migranten aus Nicht-EU-Ländern haben künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Wohn- und Familiengeld. Ausnahmen: Studenten und ANERKANNTE Asylbewerber.
▶︎ Die unter dem sozialistischen Präsidenten François Hollande abgeschaffte Straftat des „irregulären Aufenthalts“ wird wieder eingeführt. Heißt: Wer keinen Aufenthaltstitel hat und dennoch in Frankreich lebt, macht sich strafbar.
Abkehr vom Geburtsort-Prinzip
Die Botschaft von Macron wenige Monate vor den Europawahlen ist klar: Anders als in Deutschland, wo stets die am Mittwoch vereinbarte „europäische Lösung“ in den Vordergrund gestellt wurde, handelt Frankreich auch national.
Das Land verabschiedet sich – gegen alle Bedenken von der linken Opposition – sogar vom Grundsatz des das Geburtsortsprinzips („ius soli“), das auch in Deutschland mit der Jahrtausendwende das Abstammungsprinzip („ius sanguinis“) ersetzt hat.
Die heute gültige Rechtslage besagt: In Deutschland geborene Kinder bekommen „automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt“.
Auswirkungen auf Deutschland
Klar ist: Verschärft eines unserer EU-Nachbarländer die Regeln für Migration, wird Deutschland potenziell attraktiver. Zwar ist unter Forschern und Politikern hochumstritten, inwiefern „Pull-Faktoren“ wie bedingungslose Geldzahlungen dazu führen, dass mehr Asylbewerber nach Deutschland strömen.
Aber im Fall der Ukraine-Flüchtlinge, die sofortigen Anspruch auf Bürgergeld genießen und bisher nur im geringen Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind solche Anziehungseffekte offensichtlich: Aktuell bietet z.B. NRW mehr Ukraine-Flüchtlingen Zuflucht als ganz Frankreich.
In jedem Fall steigt der Handlungsdruck für die Ampel-Regierung, besonders für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD).
Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz (53, CSU) zu BILD: „Die Franzosen haben begriffen, dass es in der Migrationspolitik nicht so weiter geht wie bisher. Die Ampel ist mit ihrem Asyl-Kuschelkurs europäisch völlig isoliert! Ohne echte Asylwende in Deutschland werden künftig noch mehr Migranten zu uns kommen. Die Ampel muss sofort ihre geplante Aufweichung des Staatsangehörigkeitsrechts stoppen.“
https://www.bild.de/politik/ausland/...3070.bild.html