Ob es dazu kommt, ist natürlich fraglich.Zitat:
Er muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Exhibitionistischen Handlung und des Erschleichens von Leistungen rechnen.
Wahrscheinlich ist er über kurz oder lang wieder auf freiem Fuß, damit er sich sein staatliches „Gehalt" abholen kann.