Programm "Sport und Flüchtlinge"#
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„Sport und Flüchtlinge“ ist ein Programm des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Es unterstützt in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen Städte und Gemeinden in ihrem Engagement, Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge zu initiieren. Die vielfältigen Sport- und Bewegungsangebote in Hessen bieten sehr gute Möglichkeiten, Flüchtlingen schnell und unkompliziert das Ankommen in den Städten und Gemeinden zu erleichtern.
Städte und Gemeinden können über die Sportjugend Hessen ihre Förderanträge beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einreichen.
Sportvereine wiederum können bei ihrer Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen, wenn sich diese am Programm beteiligt.
Vernetzung zentrales Element
Das Programm knüpft an die Erfahrungen eines Modellprojektes der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen an. Dabei hat sich gezeigt, dass die Vernetzung vor Ort für den Erfolg der Arbeit sehr wichtig ist. Diese Vernetzung übernehmen (ehrenamtliche) Sport-Coaches. Sie stellen den Kontakt zwischen den Flüchtlingen, der Asylbetreuung und den Sportvereinen vor Ort her und begleiten die Flüchtlinge in der ersten Zeit zu den Sportangeboten.
Der Einsatz von Sport-Coaches in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist deshalb Voraussetzung für die Förderung durch das Programm.
Beteiligt sich eine Stadt oder Gemeinde an dem Programm, kann sie daraus Mittel zur Verfügung stellen für:
den Einsatz von (ehrenamtlichen) „Sport-Coaches“, die den Kontakt zwischen Sportvereinen, Asylbetreuung, Flüchtlingsunterkünften und Flüchtlingen herstellen.
Sportvereine und andere Organisationen, die sich für Flüchtlinge engagieren. Förderungsfähig sind:
- Aufwandsentschädigung für Personen, die Sportangebote für Flüchtlinge anleiten sowie
- Sachmittel für Sportangebote mit Flüchtlingen (insbesondere Sportkleidung, -material, Transportkosten).
Entsprechende Förderungen können Vereine bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen, wenn die Gemeinde aus dem Programm Mittel zur Verfügung stellt. Die jeweilige Gemeinde entscheidet, wie das Geld vergeben bzw. aufgeteilt wird.
Die Förderrichtlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport für die Hessischen Städte und Gemeinden finden Sie hier.