INTENSIVTÄTER AUS TUNESIEN STACH ZU
Warum wurde dieser Messerangriff verschwiegen?
Schwerin – Wenn ansatzweise der Verdacht besteht, dass ein Zuwanderer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, gibt es sofort eine Pressemitteilung. Auch die Betroffenheitsbekundungen der Parteien lassen dann nicht lange auf sich warten ...
Am Abend des 27. Oktober kam es auf dem zentralen Marienplatz in Schwerin ebenfalls zu einer schweren Straftat – allerdings war der Täter hier ein Zuwanderer. Ein Tunesier (32) hatte einem Algerier (22) ein Messer in den Rücken gerammt und schwer verletzt. Eine polizeiliche Mitteilung darüber blieb hier allerdings aus. Die Staatsanwaltschaft hatte den Pressevorbehalt. Die Öffentlichkeit erfuhr folglich nichts!
Ein Zufall ließ den Fall dann Tage später aber doch noch bekannt werden. Der Landtagsabgeordnete Martin Schmidt (34, AfD) hatte Blutlachen, Rettungs- und Polizeiwagen vor Ort beobachtet und in der Folge eine Anfrage an Innenminister Christian Pegel (48, SPD) gestellt. Der habe den Vorfall dann eingeräumt, so Schmidt. Und ist empört:
„Eine Messerstecherei, auf einem der meistfrequentierten Plätze Schwerins – und kein Wort davon in der Presse? Es ist ungeheuerlich, dass hier offenbar versucht wird, Zuwanderer-Kriminalität zu vertuschen.“
Was im konkreten Fall tatsächlich passierte! Gegen den Tunesier wurde wegen gefährlicher Körperverletzung ein Haftbefehl erlassen!
Das Pikante daran ist: Bei dem Inhaftierten handelt es sich um Intensivtäter Bilel Z. (32), dessen kriminelle Karriere bereits zum Politikum geworden ist. Der Tunesier wurde abgeschoben, reiste wieder ein, tauchte unter, wurde kurzzeitig verhaftet, schnell wieder entlassen, raubte und klaute munter weiter. Als er in der Asylbewerber-Erstaufnahmestelle in Stern Buchholz schließlich im Februar 2021 einem Landsmann mit der Rasierklinge das Gesicht aufschlitzte, stellte die AfD kurz darauf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, um Auskunft über die Umstände seiner illegalen Wiedereinreise zu erhalten.
Die Antwort wurde jedoch auf Empfehlung des Innenministeriums nie veröffentlicht. Wegen „schutzwürdiger personenbezogener Daten“ des Tunesiers, deren Veröffentlichung sein „Recht in schwerwiegender Weise verletzten“ würde, hieß es offiziell.
Der Dauer-Asylbewerber wusste so viel Nachsicht auszunutzen. Nach der Rasierklingen-Attacke und anderer Körperverletzungen tauchte er einfach mal wieder unter, um einer eventuellen Festnahme zu entgehen. Erst in diesem Frühjahr wurde der Schutzsuchende aufgrund eines europäischen Haftbefehls in der Schweiz gefasst und zurückgebracht.
Immerhin: In Schwerin folgten im September die ersten beiden Verurteilungen innerhalb weniger Tage. Bilel Z. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu 12 Monaten Haft verknackt –
ausgesetzt zur Bewährung. Und wegen eines Bündels anderer Delikte (u.a. Drogen, Diebstähle) erhielt er noch mal eine mehrmonatige Haftstrafe –
natürlich wiederum ausgesetzt zur Bewährung.
Als freier Mann kehrte Bilel Z., auf dessen Konto weit mehr als zwei Dutzend Straftaten gehen, also erneut ins Asylheim nach Stern Buchholz zurück. Es dauerte nur einige Tage, bis der aggressive Mann für den nächsten Polizeieinsatz sorgte. Weil er seiner Meinung nach zu wenig Taschengeld bekam, hatte er Mitarbeiter beschimpft und mit einer Rasierklinge bedroht.
Eine damalige BILD-Anfrage an das Innenministerium, warum ein Intensivtäter wie Bilel Z. wiederholt ein Asylverfahren durchlaufen kann und keine erneute Abschiebung erfolgt, wurde nur ausweichend beantwortet. Man verwies allgemein auf die geltenden Regelungen im Asylrecht und auf das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der neuerliche Messerangriff von Bilel Z. macht das Versagen der Behörden deutlich. Man lässt einen unbelehrbaren, hochgefährlichen Straftäter jahrelang gewähren – buchstäblich ohne Rücksicht auf Verluste. Und jetzt wird wieder ein neues Strafverfahren eröffnet. Es würde nicht verwundern, wenn zur Bewährung und Bewährung noch mal Bewährung käme ...
Für den Landtagsabgeordneten Martin Schmidt ist der Fall klar: „Wer durch kriminelles Verhalten auffällt, hat sein Gastrecht verwirkt.“
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