Man erinnert sich: https://www.spiegel.de/politik/deuts...4-00c8245a155f
Die Urteile sind eindeutig politisch motiviert.
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Man erinnert sich: https://www.spiegel.de/politik/deuts...4-00c8245a155f
Die Urteile sind eindeutig politisch motiviert.
9.000 Euro? Das dürfte den Rahmen bisheriger Strafen sprengen. Das war bislang möglich:
Beleidigung Strafe „Dumme Kuh“ 300 Euro „Du Wichser“ 1 000 Euro „Du Schlampe“ 1 900 Euro „Alte Sau“ 2 500 Euro Die Zunge herausstrecken 150 Euro Einen Vogel zeigen 750 Euro Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln 1 000 Euro Den Mittelfinger zeigen
4 000 Euro
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https://www.bild.de/ratgeber/leben-u...7462.bild.html
(Auch in anderen Quellen nachzulesen)
Selbst wenn Migranten zu Haftstrafen verurteilt werden heißt das noch lange nicht, dass sie tatsächlich auch einsitzen. Einer der beiden Iraner, die nun wegen eines geplanten Terroranschlag festgenommen wurden, wurde 2019 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Trotzdem befand er sich auf freiem Fuß und konnte weitere kriminelle Taten planen.....
Zitat:
DER IRANER WAR 2019 ZU SIEBEN JAHREN HAFT VERURTEILT WORDEN
Warum war einer der Giftbomber überhaupt frei?
Laut FBI planten zwei iranische Brüder einen Anschlag mit Nervengift in Deutschland. Monir J. (32) und sein Bruder Jalal L. (25) aus Castrop-Rauxel (NRW) sitzen in U-Haft.
Doch warum war Jalal L. überhaupt frei?
► Der Iraner wurde 2019 wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen 2,60 Meter langen Ast von einer Autobahn-Brücke auf den Wagen einer Frau geworfen. Sie überlebte durch Glück.
Wegen seiner Suchterkrankung ordnete das Gericht an, dass Jalal L. nach eineinhalb Jahren Haft in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. „Zuerst in einer geschlossenen Einrichtung, danach gab es erste Lockerungen. Der sogenannte Übernachtungsstatus hat es ihm dann zuletzt sogar erlaubt, am Wochenende bei seinem Bruder zu wohnen“, sagt Oberstaatsanwalt Henner Kruse aus Dortmund.
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...8410.bild.html
....derartige Boni haben deutsche Häftlinge sicher noch nie erlebt.
Für fast alle Berufe gilt, dass die Verantwortlichen für geleistete Arbeit haftbar gemacht werden können. Aber es gibt auch Ausnahmen. Politiker, Richter oder auch Ärzte die medizinische Gutachten erstellen auf deren Basis dann Inhaftierte freigelassen werden, die dann umgehend wieder morden. Ich habe die 70er Jahre noch in guter Erinnerung. Damals kämpften die Ärzte praktisch um grundsätzliche Straffreiheit. Ärztliche Kunstfehler wurde das damals genannt, wenn Patienten durch Schluderei oder Ignoranz zu Schaden kamen. Bis heute ist es ein fast unmögliches Unterfangen Ärzte auf Schadensersatz zu verklagen, während kleine Handwerker stets mit einem Bein im Gefängnis stehen. Und dass Richter für krasse Fehlurteile geradestehen müssen, habe ich noch nie gelesen.
Mit der Rechtsprechung hatte die deutsche Justiz schon immer ihre Probleme.
Hier ein Beispiel von 1901:
Anhang 9227
(Quelle: Affenspiegel, 1901)
Kuschel-Kartell: Wie Berlins Justiz Straftäter hätschelt…
...und Medien das manipulativ verschleiern......„Gestohlenes Auto wiedererkannt: Tatverdächtige festgenommen“, prangte da in dicken Vorschau-Lettern. Und darunter der Textauszug: „Nach einer Blutentnahme des 34-Jährigen wurden alle drei Insassen des Autos wieder entlassen.“
Der erste Eindruck verdichtete sich beim Lesen des ganzen Artikels: Zwei Zeugen haben in Berlin-Hellersdorf das gestohlene Auto einer Bekannten wiedererkannt und verfolgt, heißt es da. Drei Insassen des gestohlenen Wagens im Alter von 17, 28 und 34 Jahren seien dann laut Polizei vorläufig festgenommen worden. Es kommt noch heftiger: „Der 34-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein und gab an, Drogen konsumiert zu haben. Zudem fanden die Polizisten bei ihm ein Messer, Drogen und einen Schlüssel zu einem Auto, das ebenfalls bei einem Einbruch gestohlen wurde.“
Und auch da gibt es noch einen obendrauf: „Bei den Wohnungsdurchsuchungen der 34 und 17 Jahre alten Tatverdächtigen wurden den Angaben zufolge Beweismittel zu einem Einbruch in einer Pflegeeinrichtung am 3. Januar gefunden. Außerdem führten die Durchsuchungen zu dem Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln.“
Hinter all diesen Einzelheiten verstecken die Kollegen vom „Stern“ dann in einem einzigen kurzen Satz das, was in meinen Augen der Aufhänger des Artikels hätte sein müssen – wenn man nicht berufsblind ist oder eine rotgrüne Ideologie-Brille auf hat – voilà: „Nach einer Blutentnahme des 34-Jährigen wurden alle drei Insassen des Autos wieder entlassen.“ Wie ein Hohn kommt der folgende Satz daher: „Die Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln sowie wegen des Verdachts des Betäubungsmittelhandels dauern an.“
Den Einbruchdiebstahl hat die Polizei oder der „Stern“ offenbar vergessen, aber das ist nur das Tüpfelchen auf dem i. Mit so einem Gemischtwarenladen an schweren Straftaten kommt man in Berlin sofort wieder auf freien Fuß. Während Querdenken-Gründer Michael Ballweg seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft schmort unter fragwürdigen Vorzeichen, während GEZ-Verweigerer und Ärzte, die Maskenatteste ausstellen, ins Gefängnis müssen und Corona-Demonstranten in Blitz-Prozessen am Tag nach den Demos zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Ich nehme die Ermahnungen meiner Leser ernst, nicht zu oft Superlative zu gebrauchen, nicht zu oft zu schreiben, „das kann man sich nicht ausdenken“ oder „unfassbar“. Aber wie soll man das noch kommentieren? Wobei die Art und Weise, wie die Kollegen darüber berichten – ohne den eigentlichen Skandal zu thematisieren – und ihn noch dazu mit der Überschrift „Tatverdächtige festgenommen“ manipulativ verschleiern, fast genauso schlimm ist wie dieses doppelte Maß der Justiz. Ein solcher Umgang mit Kriminellen ist eigentlich fast schon als Ermunterung zu Straftaten zu werten.
https://reitschuster.de/post/kuschel...er-haetschelt/
Und wieder ein Paradebeispiel für den Migrantenbonus.............
Zitat:
Bewährungsstrafen nach lebensgefährlichem Messer-Angriff
Schock-Urteil nach brutalem Angriff in Düsseldorfer U-Bahn.........
Am Karfreitag 2022 hätte eine Messerattacke in der U-Bahn in Düsseldorf einen 18-Jährigen beinahe das Leben gekostet. Die beiden Täter, 17 und 19 Jahre alt, standen nun wegen versuchten Totschlags vor Gericht – acht Monate nach dem Angriff. Zum Vergleich: Nach Corona-Demos kam es zu Blitz-Prozessen am nächsten Tag, ebenfalls mit Freiheitsstrafen.
‘Urteil überrascht‘
Der „Express“ titelte zum Ausgang des Verfahrens: „Lebensgefährlicher Messerangriff in Düsseldorfer U-Bahn: Urteil für Täter überrascht“. Das tut es in der Tat – wenn man davon ausgeht, dass unsere Justiz noch funktioniert. Hat man diesen Glauben verloren, kommt das Urteil alles andere als überraschend. Sie werden es schon ahnen: Die beiden jungen Männer kamen am Mittwoch mit Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren davon und müssen nicht ins Gefängnis. Sie müssen Arbeitsstunden ableisten............
Das Opfer von Düsseldorf leidet bis heute an den Folgen. Der 19-Jährige hatte den jungen Mann von hinten festgehalten, der 17-Jährige rammte ihm dann ein Klappmesser in den Bauch. Staatsanwältin Laura Hollmann, die eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert hatte, sagte laut „Express“ vor Gericht: „Das 18-jährige Opfer hat fünf Liter Blut verloren. Der junge Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und ist bis heute traumatisiert.“
‘Lange überlegt‘
Die Richter ließen das nicht gelten. Sie rechneten den beiden Tätern laut „Express“ an, dass sie gestanden, sich bei dem Opfer entschuldigt und die Tat erkennbar bereut hätten. „Sie seien auf einem guten Weg“, befand die Richterin Karin Michalek dem Bericht zufolge: „Da hat es keinen Sinn, sie ins Gefängnis zu stecken.“ Sie betonte aber: „Wir haben lange überlegt, ob bei der Schwere der Schuld noch eine Bewährungsstrafe möglich ist.“
Gefängnis macht keinen Sinn, wenn ein Täter „auf einem guten Weg ist“? Wie bitte? Was ist in unsere Richter gefahren? Und wie mag so ein Satz in den Ohren von Ballweg oder Janich klingen? In den Ohren von Ärzten, die wegen Maskenattesten zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden und ins Gefängnis müssen?
So ein Urteil ist geradezu eine Ermutigung für andere Straftäter. Bezeichnend ist, dass der „Express“ zu der Herkunft der Täter keine Angaben macht. Dabei ist sie aber in diesem Fall relevant. Da es sehr wohl auf den kulturellen Hintergrund eines Täters ankommt, wie er eine Bewährungsstrafe auffasst. In bestimmten Kulturkreisen wird Milde der Gerichte als Schwäche des Staates aufgefasst. Und damit auch als Anregung, weiter zu machen. Aber solche Fragen dürfen in Deutschland nicht gestellt werden.
https://reitschuster.de/post/bewaehr...esser-angriff/
....wer diesen Thread kennt, weiß, dass dieses Urteil nur eines von sehr vielen, ähnlich gelagerten Urteilen ist. Stehen Migranten vor Gericht, herrscht unbegreifliche Milde und ist der Richter eine Frau, geht es noch milder zu. Die erste Institution, die von den 68ern unterwandert und schließlich komplett übernommen wurde, ist die Justiz. Und so sitzen Linke den Gerichten vor. Sie sind unerbittlich geht es gegen vermeintliche Rechte. Ihre linken Gesinnungsgenossen sowie die Zuwanderer werden mit Samthandschuhen angefasst.
Der Originaltext von Reitschuster wurde gekürzt und etwas abgeändert um keine Brüche entstehen zu lassen. Inhaltlich wurde nichts geändert
Formal sind Richter unabhängig.....
Zitat:
Berufsverbot: „Sensationsrichter“ von Weimar kaltgestellt
Unglaubliche Entscheidung mit verheerender Signalwirkung
Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 eine Entscheidung gefällt, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Er verbot die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen, weil er in ihnen eine Kindeswohlgefährdung erkannt hatte (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21). Der Aufschrei der Corona-Fanatiker war gewaltig. Und die Justiz schlug mit voller Härte gegen die richterliche Freiheit zu. Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurden Wohnungen und Büroräume von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.
Später hat die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen Dettmar Anklage erhoben. Nach Angaben des Landgerichts Erfurt, wirft sie ihm vor, er habe elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen. Sein Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrenden zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen sei „willkürlich“. Die Staatsanwaltschaft in Thüringen ist an die Weisungen des Justizministers gebunden – damals Dirk Adams von den Grünen. Der hatte sich für Schnellverfahren nach Corona-Protesten ausgesprochen – also für genau das, womit sich die Grünen bei Kriminellen oft sehr schwer tun.
Jetzt meldet die „Thüringer Allgemeine“: „Der umstrittene Weimarer Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als Richter arbeiten. Grund dafür sind Urteile, die er zuvor gefällt hatte. Das hat das Thüringer Richterdienstgericht jetzt entschieden.“
Was für eine Formulierung! Ein Richter muss gehen, weil er falsch urteilt. Soviel zum Thema Rechtsstaat in Deutschland. Wenn Richter nicht so entscheiden, wie das gewünscht ist, laufen sie Gefahr, bald keine Richter mehr zu sein. Was für eine Signalwirkung für andere Richter! Die werden es sich nun dreimal überlegen, bevor sie ein Urteil sprechen, dass Politik und Zeitgeist gegen den Strich geht.
Dem Weimarer Familienrichter bleibt nun noch der Rechtsweg. Seine Causa ist beileibe kein Einzelfall. So hatte etwa das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen am 16.12.2021 für gesetzwidrig erklärt. Die Entscheidung traf der 13. Senat des Gerichts, der für Gesundheitsfragen zuständig ist. Das änderte sich kurz darauf. „Alexander Weichbrodt, Vorsitzender des inzwischen schon für seine eigenwilligen Entscheidungen bekannten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor“, hieß es zynisch bei „Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen“. Und weiter: Sein dreiköpfiger Senat, der noch um einen vierten Richter ergänzt wurde, war in den vergangenen Monaten mit hunderten Corona-Klagen betraut worden. Von 2022 an ändern sich nun die Zuständigkeiten“ – und ein neuer 14. Senat wird sich des Themas Corona annehmen. Das war auch auf der Homepage des Gerichts zu lesen: „Am heutigen Tag wurde am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein neuer 14. Senat eingerichtet. … Mit dem Jahreswechsel übernimmt der 14. Senat zudem vom 13. Senat das Gesundheits- und vom 4. und 10. Senat das Sozialrecht als weitere Rechtsgebiete“, hieß es da mit Datum vom 21. Dezember.
Gefahr für Unbequeme
Die Signalwirkung ist klar: Wer falsch entscheidet, läuft Gefahr, sein Amt oder seinen Zuständigkeitsbereich los zu werden. Die Mechanismen hinter solchen Entscheidungen erinnern an (post-)sozialistische Staaten. So sehr ich bedaure, diesen Satz immer öfter wiederholen zu müssen – verantwortlich dafür bin nicht ich, sondern die Politik, die solche Zustände schafft.
Dabei war der Weimarer Richter einer regelrechten Hexenverfolgung ausgesetzt. Der Spiegel schrieb 2021 über den Fall: „Wie ein Amtsrichter Coronaleugner jubeln lässt.“. Das Hamburger Blatt, vom einstigen „Sturmgeschütz der Demokratie“ zum „Sturmgeschütz der Regierung gegen die Demokratie“ degradiert und auch mit Spenden von der Bill Gates Stiftung ausgestattet, zitierte das Erfurter Landgericht bzw. die Anklage gegen den Weimarer Richter wie folgt: „Der Angeklagte habe sich dabei laut Anklage in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe von zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.“
Rückendeckung aus Karlsruhe
Für mich persönlich ist die Frage, wer hier tatsächlich Rechtsbeugung begangen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dem jetzt angeklagten Richter nämlich den Rücken gestärkt. In dem Beschluss zeigte es auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern, so das OLG. Es hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.
Der Beschluss der ranghohen Karlsruher Richter lässt die Anklage der vom grünen Justizministerium abhängigen Staatsanwaltschaft in Erfurt ebenso wie die jetzige Entscheidung, dass er sein Amt nicht mehr ausüben darf, sehr merkwürdig erscheinen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier wieder einmal die Justiz instrumentalisiert werden soll, um Regierungskritiker einzuschüchtern und zu kriminalisieren – wie erst kürzlich bei Durchsuchungsaktionen, die teilweise überfallartigen Charakter hatten
https://reitschuster.de/post/berufsv...-kaltgestellt/
.......solange ein Richter links-grünen Schwachsinn nachbetet und vor allem dafür zu sorgen hat, dass Migranten möglichst milde Urteile bekommen, ist alles in bester Ordnung. Aber wehe, so ein Richter nimmt seine vom Grundgesetz her bestimmte Rolle ein, dann ist Schluss mit Liberalität und Demokratie.