Von Klaus Lelek, 2. Juli 2016
Politisches Urteil gegen Reker-Attentäter – Doppelte Moral, die zum Himmel stinkt!,
Schariajustiz: Gegen Salafisten, mordende Migranten und RAF zart – gegen arme „irre“ deutsche Einzeltäter hart!
In der Frankfurter Innenstadt fährt jemand in einer Art Amokfahrt absichtlich fünf Menschen zusammen. Das reicht, um seine Personalien festzustellen. In einer Frankfurter Disko prügeln muslimische Türsteher einen Briten mit einem Quarzsandhandschuh zu Brei und werden fast wie Ladendiebe bestraft. Ähnliches erlebte der arme Jonny K. in Berlin, dem muslimische Schläger regelrecht den Kopf wegtraten und der an den Folgen der Prügelattacke verstarb (2012). Die Täter leiden hier wohl am wenigsten! In Oberursel baut ein Islamist und IS-Sympathisant eine Rohrbombe und wird trotz erdrückender Beweise nicht wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat angeklagt.
Wer so zart und milde gegen die eingesickerten Krieger der offenen und versteckten Dschihadistenfront vorgeht, muss auf der anderen Seite Härte zeigen. Was sonst nicht geht oder an schlechter Sozialprognose, geistiger Verwirrtheit und Ähnlichem scheitert, gelingt im Fall des Attentäters Frank S., der auf einer Wahlkampfveranstaltung die Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker lebensgefährlich verletzte, wie im Schlaf. 14 Jahre Haft. Fast so viel wie manche RAF-Terroristen, die seinerzeit ein ganzes Netzwerk des Terrors betrieben und wegen vollendeten Mordes verurteilt wurden. Wie etwa Birgit Hogefeld, die gerade mal 16 Jahre hinter schwedischen Gardinen verbrachte, ehe sie im offenen Vollzug ein Volontariat bei einem linken Verlag absolvieren konnte und dann endgültig auf Bewährung frei kam.
Anwalt schlug 15 Jahre vor!
Einmalig dürfte in der Justizgeschichte sein, dass die Bundesanwaltschaft angesichts einer quicklebendigen Oberbürgermeisterin für einen Mordversuch „lebenslang“ fordert. Eine Pfeife von Pflichtverteidiger, dessen Aufgabe es gewesen wäre, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen, 15 Jahre vorschlug und der Richter wie zum Hohn dann – gnädig gestimmt – noch unterhalb der Forderung des Pflichtverteidigers bleibt (Quelle: FR). Solches Justizgebaren erinnert an Diktaturen, an Schauprozesse in China und der Türkei, wo Verteidiger nur als Alibi dienen, um den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erwecken.
RAF-Terroristin war nach drei Jahren Freigängerin
Zum Vergleich: Die mörderische Netzwerkerin Hogefeld hatte nicht nur gute Anwälte, sondern auch prominente Fürsprecher in der gehobenen Gesellschaft wie den renommierten Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter und andere. Ihre Wikipedia-Seite liest sich wie das Manifest einer Freiheitskämpferin, die aus Idealismus, fast so wie Schillers Franz Moor (Drama: „Die Räuber) zur Kämpferin gegen das verhasste BRD-Regime wurde.
Der eigentliche Kernpunkt: Sie hatte eine wunderbare Sozialprognose. Behütetes Elternhaus, einen liebevollen Vater, der sie nachhaltig unterstützte, ebenso wie Susanne Albrecht, die an der heimtückischen Ermordung von Jürgen Ponto beteiligt war und dafür lediglich von 1991-1993 voll inhaftiert wurde und danach bereits Freigängerin war, ehe sie Lehrerin werden durfte. Linke Morde haben eben eine andere Qualität als der Mordversuch eines arbeitslosen Einzelgängers mit katastrophaler, alptraumhafter Kindheit und Jugend.
Der arbeitslose Maler Frank S. ist ein Proletarier wie aus einem Theaterstück von Brecht, Maxim Gorki oder Anton Tschechow. Sein einziger Makel ist, dass er kein roter Proletarier ist, sonst würde er auch voll ins Beschützerschema von Reker passen, die doch öffentlich damit kokettiert, ein Herz für die Schwachen unserer Gesellschaft zu haben. Zum Beispiel für den Sexmob und die Taschendiebe aus Nordafrika. Aber in dieses Schema passt Frank nicht hinein, sondern in das Feindbild des Rassisten und Nazis. Dabei liegen Franks Nazi-Zeiten fast so lange zurück wie die letzten RAF-Aktivitäten.
Das, was Frank angeblich an “wirrem Zeug” zum Besten gegeben hat – u.a. Kritik an der Flüchtlingspolitik – so die FR, entspricht im Tenor der Einstellung eines Drittels der deutschen Bevölkerung. Die Tat selbst, die de facto „gefährliche Körperverletzung“ ist, rückt dabei in den Hintergrund. Frank wird für sein Motiv bestraft, für seine Gesinnung. Und in diesem Fall wird mit zweierlei Maß gemessen. Wer aus Deutschenhass jemandem den Kopf zertritt, ist nur mangelhaft integriert. Wer aus Patriotismus handelt, ist schlimmer als ein RAF-Mörder. Warum tragen Richter schwarze Roben? Weil sie das Recht zu Grabe tragen!
Quelle:
http://journalistenwatch.com/cms/pol...himmel-stinkt/