Urteil im Streit um Akten zur Flut-Katastrophe
NRW-Ministerin hat gegen Verfassung verstoßen
Schwere Klatsche für eine Ministerin der NRW-Landesregierung: Das von Ina Scharrenbach (47, CDU) geführte Heimat-, Bau- und Kommunalministerium hat im sogenannten „Aktenstreit“ gegen die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen verstoßen. So lautet die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Münster am Mittwoch.
Die Begründung der Richter: Ministerin Scharrenbach habe für die Aufklärungsarbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Flutkatastrophe vom Juli 2021 zu wenige Akten geliefert und so die Arbeit der Opposition behindert. Im Urteil heißt es dazu, konkret, die Ministerin habe den Beweisbeschluss zur Vorlage von Akten „nur unzureichend erfüllt und dadurch die sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechte der Ausschussminderheit verletzt.“
Drei Abgeordnete der SPD hatten in Münster geklagt, weil sie sich bei der Arbeit im PUA zur Hochwasserkatastrophe schlecht informiert fühlten. Scharrenbach hatte dem Ausschuss insgesamt nur zehn Blatt Papier geliefert, die sich nur exakt auf die drei Tage während des Starkregens bezogen, der insgesamt 49 Tote und 13 Milliarden Euro Schaden verursacht hatte.
Zum Vergleich: NRW-Justizminister Benjamin Limbach (54, Grüne) hatte 12 000 Aktenseiten beigesteuert. Eine Vorlage weiterer Schriftstücke lehnte Ina Scharrenbach mit der Begründung ab, dass der Untersuchungsauftrag des PUA ausdrücklich nur vom Einsetzen des Starkregens bis zum Abfließen der Wassermassen reiche.
Die Abgeordneten hatten aber auch Akten mit Informationen zu dem Zeitraum bis September erwartet. Und tatsächlich stellte das Gericht jetzt fest, dass der Einsetzungsbeschluss des PUA Hochwasser einen Untersuchungszeitraum vom 9. Juli 2021 bis zum 9. September 2021 vorsieht.
„Willkür“ und „Arroganz der Macht“
René Schneider (47, SPD), Sprecher im Hochwasser-PUA, ist naturgemäß zufrieden mit dem Urteil. Schneider: „Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie. Mit seiner Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht die Rechte der Abgeordneten gestärkt und der Regierungswillkür von Frau Scharrenbach klaren Einhalt geboten. Der Arroganz der Macht wurden heute eindeutige Grenzen gesetzt.“
Ministerin Scharrenbach habe lange genug „Foul gespielt und das Parlament missachtet.“.............
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