Das Entlastungspaket der Ampel im Wortlaut
Schon jetzt steht fest, dass Normalverdiener und selbst Kleinverdiener, die ein Nettoeinkommen unter 2.000 Euro netto im Monat erhalten, leer ausgehen werden. Nur Kleinstverdiener kurz oberhalb aufstockener Leistungen, Hartz-IV-Bezieher, Studenten und alle Rentner unabhängig ihres Renteneinkommens bekommen tatsächliche Hilfen:
Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022
Deutschland steht zusammen.
Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren
Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen.
Der völkerrechtswidrige russischeAngriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für
steigende Energie-und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der
Lebenshaltungskostenwirdfür viele Bürgerinnen und Bürgerin Deutschlandzunehmend
zu einer großenBelastung.Niemandwirdalleingelassen: Die bereits beschlossenen
Entlastungsmaßnahmenin Höhe von30 Milliarden Eurokönnen einen Teil der steigenden
Energiekosten abfedern.DiebisherigenMaßnahmen umfassenbeispielsweise einen100-
Euro-Bonus pro Kindsowie den Sofortzuschlagin Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder
in der Grundsicherung,eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro,die
Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich,einenhöherenArbeitnehmer-
pauschbetrag in der Steuer,eine höhereFernpendlerpauschale,Heizkostenzuschüsse
sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.
Mittel-und langfristig wird sich die Lageauf den Energiemärktenentspannen, wennmehr
Alternativen zu russischem Gas zurVerfügung stehen.Daran arbeitet die
Bundesregierung seit Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. Der
beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Wind-und
Sonnenenergie) und derdafür benötigten Stromnetze gehören ebenso dazu,wieder
Import von Flüssigerdgas, der zügig durch den Bau neuer Terminals ermöglicht wird.
Außerdem wurde Gas eingespeichert und Gas eingespart durch den Einsatz von
Kohlekraftwerken. Der Fuel-Switch in Unternehmen wurde erleichtert.In den nächsten
Monatenwerden viele Bürgerinnen und BürgersowieBetriebedennochvon den
gestiegenen Energiepreisen getroffen, wenn Energieversorger ihre Preise für Gas und
Stromteilweisestark erhöhenwerden.
Es bleibt wichtig, Energie zu sparen. So kommen wir als Land gemeinsam durch diese
schwierige Zeit. Und es hilft für jede Einzelne und jeden Einzelnen, die Preissteigerung zu
begrenzen.
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DieKoalitionhat sich daher auf weitere Maßnahmenzur Entlastung derBürgerinnen und
BürgersowiederUnternehmenverständigt.Die erwarteten hohen Preissteigerungen für
die Bürgerinnen und Bürgerund die Unternehmenim Bereich des Energieverbrauchs
sollenabgefedert werden.Das stütztauchdieWirtschaft unddenArbeitsmarkt, weil
Bürgerinnen und Bürger weiter konsumieren und Unternehmen weiter investieren.
DieneuenMaßnahmen werden ein Gesamtvolumen vonüber65MilliardenEuro
umfassen. Sie entlasten alle Haushalte–auch Rentnerinnen und Rentner,Studierende,
Fachschülerinnen und FachschülersowieAuszubildende.Die Bewältigung der Krise ist
eine gesamtstaatliche Aufgabe.Bund, Länder und GemeindentragendieEntlastungen für
dieBürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gemeinsam.
Die schnelle und angemessene Entlastung der Bürgerinnen und Bürgerwie der Wirtschaft
ist aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise nötig.Die
wegen der EnergiepreiskrisevorgesehenenEntlastungsmaßnahmen führen zu deutlichen
Mehrausgaben im Bundeshaushalt.Die zwei bisherigen Entlastungspakete und die neuen
Maßnahmenim Entlastungspaket IIIzusammen haben ein Gesamtvolumen vonüber 95
Milliarden Euro.Die Bundesregierung hat einen Haushaltsentwurfund einen Finanzplanin
das parlamentarische Verfahren gegeben,diefür die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der
Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auskommen.Diebegrenztenfinanziellen
Spielräume des Bundeshaushalts und des geltenden Finanzplanserfordernerhebliche
Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts.
Das dritteEntlastungspaket umfasstdie folgenden Maßnahmen:
1.Maßnahmen auf demEnergiemarkt
Die Energieunternehmen haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehendgleichbleibende
Produktionskosten. Trotzdem erhalten sie aufgrund des sogenannten Strommarktdesigns
für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Die hohen
Gaspreise treiben auch die Strompreise. Denn der jeweils höchste erzielbare Preis
bestimmt den Preis für alle Erzeugungsarten. Dadurch fallen bei vielen
Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen als „Zufallsgewinne“ an.Die für
die Soziale Marktwirtschaft wichtige Balance zwischen Chancen und Risiken stimmt hier
nicht mehr.
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Auf europäischer Ebene werden kurzfristige Notfallmaßnahmen diskutiert, um die
aktuellen Schieflagen im europäischen Strommarkt zu korrigieren, Preise zu dämpfen und
damit Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen–dann kann der europäische
Strommarkt, wie in den vergangenen Jahrzehnten lange Zeit der Fall, zuverlässig
funktionieren.Die derzeit in der EU diskutierten Instrumente sollen europaweit zur
Senkung der Energiepreise beitragen.Sie umfassen konkrete Maßnahmen zur
europaweiten Einsparung von Gas und Strom in Privathaushalten und in der Industrie.
Zudem werden auf europäischer Ebene Möglichkeiten der Abschöpfung von
Zufallsgewinnen von Energieunternehmen diskutiert, die in der aktuellen Marktlage
aufgrund deseuropäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen
hinaus gehen. Dazu gehören insbesondere Erlös-bzw. Preisobergrenzen für besonders
profitable Stromerzeuger. Denn im europäischen Strommarktdesign („Merit Order“)
bestimmt das teuerste fürdie aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für
Strom–aktuell sind das Gaskraftwerke. Die Produktionskosten ändern sich jedoch für die
meisten Stromproduzenten–etwa die Erneuerbaren, Kohle-oder Atomstrom–nicht.
Deren kurzfristige Produktionskosten liegen deutlich unterhalb des sich ergebenden
Marktpreises, sodass für sie derzeit enorme Gewinne entstehen, die weitgehend
unerwartet waren.
Durch die teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen entstehen finanzielle Spielräume,
die gezielt für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa genutzt
werden sollen. In Deutschland kann dabei auf die Infrastruktur der EEG-Umlage
aufgebaut werden.Dazuwirdein Höchstwert für die Erlöse am Spotmarkt festgelegt. Der
Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetz-
betreiber abgeführt.Dies begrenztZufallsgewinne.Zur administrativen Abwicklung kann
auf etablierte Zahlungswege aus der EEG-Förderung zurückgegriffen werden (quasi
„umgekehrter Weg der EEG-Umlage“).
Die Bundesregierung wird sich in der Europäischen Union mit Nachdruck dafür einsetzen,
dass es schnell zu Verabredungenkommt.Dies gilt insbesondere für die angedachte
Erlösobergrenze für Anlagen der Stromerzeugung mit geringer Kostenbasis.Dabei sollen
die Bedingungen und Voraussetzungen auf Terminmärkten angemessen berücksichtigt
werden, damit diese Märkte auch weiterhin funktionieren.Die Bundesregierung wird sich
darüber hinaus dafür einsetzen, dassdie Europäische Kommissionentsprechende
MaßnahmenzurVermeidung bzw.Abschöpfung von Zufallsgewinnenauch für
Energieunternehmen außerhalb des Strommarktes entwickelt.
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Solltendie in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah
verabredet und umgesetzt werden können, wird die BundesregierungdieseAnpassungen
im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucherselbst
umsetzen.
Um dieHaushalte bei den Strompreisen zu entlasten, wird eine Strompreisbremse
eingeführtund der Anstieg der Netzentgelte gedämpft.
Strompreisbremsemit Entlastungswirkung
Nach Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren EinnahmeneineStrompreisbremse
für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushaltenkannsoeine gewisse Menge
Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschriebenwerden(Basisverbrauch).Die
Haushaltewerden sofinanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum
Energiesparen erhalten. Fürkleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif
greiftdieselbe Abwicklung wie für Haushalte.
Dämpfung der steigenden Netzentgelte
Aufgrund der hohen Gaspreise werden die sog. Redispatch-Kosten zum 15. Oktober 2022
stark steigen. Redispatch-Kostenfallen fürNetz-und Systemsicherheitsmaßnahmen im
deutschen Stromnetzan, deren Kosten über die Netzentgelte auf den Strompreis
umgelegt werden und so am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich
belasten. Die steigenden Redispatch-Kosten werden zu stark steigenden Übertragungs-
netzentgelten führen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würden. Die Netzentgelte sind
Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkundinnen und-kunden
getragen. Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die
Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften
Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.
Entlastung beim CO2-Preis
Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen
Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird die für den 1. Januar 2023 anstehende
Erhöhung des CO2-Preises umfünfEuro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein
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Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher
vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.
Um weitereEinsparungen vonCO2-Emissionenim Verkehrsbereichzu ermöglichen,
werden im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehrfür die Schieneim
Haushalt 2023zusätzliche500 Millionen undeineMilliarde Euro an Verpflichtungs-
ermächtigungen zur Verfügung gestellt.
2.Einmalzahlungfür Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale
in Höhe von 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rundsechsMilliarden Euro
brutto. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuer-
pflichtig–je niedrigerer die Rente, umsowirksamerist die absolute Entlastung der
Rentnerinnen und Rentner.Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über
die Deutsche Rentenversicherung.Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung
erfolgt.Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungs-
empfängerinnen und-empfänger des Bundes leisten.
3.Entlastung Studierende
Auch Studierende und sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden
Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen
und-empfängersollennunmehr alle Studentinnen und Studentensowie Fachschüler-
innen und Fachschüler eineEinmalzahlungin Höhe von200Euroerhalten.Der Bund
trägt die Kosten. Erwird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und
unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.
4.WeiterePreisdämpfungen
Die stark gestiegenen Gaspreise belasten die privaten Haushalte und die Unternehmen
gleichermaßen. Auch die öffentlichen Haushalte sind nicht in der Lage,die hohen
Marktpreise für die Gasverbraucher zu kompensieren. Die gestiegenen Preise sind
Ausdruck einesdurch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten
Knappheitssignals. Die Bundesregierung wird daher ihren Weg fortsetzen,weggefallene
Gasmengen durch neue Quellen zu ersetzen. In Europa werden aktuell verschiedene
Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarktetabliert oderdiskutiert.Auchin
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Deutschlandgibt es diese Diskussion,etwa zu einemGrundkontingent im Wärmebereich.
Es wirddaher eine Expertenkommissionmit Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutzeingesetzt, die zeitnah
klären soll, ob und wenn ja wie ein solches Modellin DeutschlandoderEuropa
realisierbar ist.
5.Ausweitung des Wohngeldanspruchs, Einführung einerHeizkosten-und
Klimakomponente
Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klima-
komponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden
Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf
zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in
Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.
Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis
Dezember 2022einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher
von Wohngeldgezahlt werden–danach wird erfür die Wohngeldberechtigtendauerhaft
in das Wohngeld integriert.Er beträgteinmalig 415Eurofür einen1-Personen-Haushalt
(540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).Die
anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigen das Wohngeld angesichts der
starkgestiegenen Preise schnell. Bereits jetzt haben viele Kommunen eine hohe Anzahl
an Anträgen abzuarbeiten, sodass die Reform zügig umgesetzt und alle Möglichkeiten der
Beschleunigung von Durchführungswegen bei der Antragstellung ausgeschöpft werden
sollen. Dazu können auch unbürokratischeAbschlagszahlungenbeitragen.
6.Einführung Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch dasmoderne
Bürgergeld abgelöst, das die Würde des Einzelnen achtet undgesellschaftliche Teilhabe
besser fördert.Die anhaltenden Preissteigerungeninsbesondere in denBereichenStrom
und LebensmittelstellenfürGrundsicherungsempfängerinnen und-empfänger, eine
existenzielle Belastung dar.Gerade in Zeiten hoher Teuerung ist es wichtig,das Existenz-
minimumabzusichernund soziale Teilhabezu ermöglichen.
DerAnpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeldwirdbei imÜbrigen
unveränderter Systematiksogeändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regel-
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bedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die
Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum
Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.
7.Midi-Job: Anhebungder Grenzeauf 2.000Euro
FürArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommenist eine
Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-und
Rentenversicherung)besonders hilfreich.Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum
1. Oktober 2022dieHöchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich(Midi-
Job)von 1.300 Euro auf 1.600 Euroangehobenwird.Diese Höchstgrenzesollnunmehr
auf monatlich 2.000 Euro angehobenwerden ab dem1.Januar2023.Dadurch werden
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerin diesem Lohnbereichum rund 1,3 Milliarden
Eurojährlichentlastet,dasiedeutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung
zahlen.
8.Abbau der KaltenProgression
Um eine Steuererhöhungaufgrundder Inflation zu verhindern („kalte Progression“),
werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.Davon profitierenab dem
1. Januar 2023rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger–Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unter-
nehmerinnen und Unternehmer.Wenn im HerbstProgressionsbericht und Existenz-
minimumbericht vorliegen,werden die Werte angepasst.
9.Kindergeld
UmFamilien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeldüber das verfassungs-
rechtlich erforderliche Maß hinauserhöht.Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar
2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024.Damitwird das Kindergeldab dem 1.
Januar 2023um18Euromonatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine
Familie mit zwei Kindern bedeutet das für432Eurojährlich mehrfürdiekommenden zwei
Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskostenist diesgeradefür Familienmit
niedrigem Haushaltseinkommenwichtig.
Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien
mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf
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ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinder-
zuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die
zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der
Höchstbetrag des Kinderzuschlages abdem1.Januar. 2023nochmals erhöht undauf
250Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
10.KonzertierteAktionund Unterstützung der Tarifpolitik
Die Bundesregierungdiskutiertim Rahmen der „Konzertierten Aktion“ gemeinsam mit den
Sozialpartnern,wie mit den gestiegenen Preisenund den damit einhergehenden realen
Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerumgegangenwerden
kann.Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen. Der Bund ist bereit,bei
zusätzlichenZahlungender Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag vonbiszu
3.000Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
11.Unternehmenshilfen
Viele Unternehmen undBetriebe leiden unter den hohen Energiekosten.Sie benötigen
Unterstützung.Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die
die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.Zudem sollen Unter-
nehmen beiInvestitionen in Effizienz-und Substitutionsmaßnahmenunterstützt werden.
Sokanndie deutsche Wirtschaft unabhängig von russischen Gaslieferungen werden.
Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022
verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen
Kommission.Dazu gehörendas KfW SonderprogrammUkraine, Belarus, Russland (UBR)
mit zinsgünstigen Kreditenund die bereits während der Corona-Pandemieeingeführten
Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung
von Liquidität,das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders
energie-und handelsintensiven Unternehmen,das Margining-Finanzierungsinstrument,
mit dem die Liquidität von Unternehmensichergestellt wird, die an Terminbörsen mit
Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln undim begründeten Einzelfalldie
Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch
Eigenkapitalmaßnahmen.
Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, wird beim KfW
Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert. Das Energiekostendämpfungs-
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programm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe
erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben,
Unterstützung gewähren.Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des
Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen,
wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt.Essollermöglichen, zusätzliches
zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damitdie
Preise unddieSchwankungsbreiten der Preise zu reduzieren.DieBundesregierung wird
prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund
von Gasmangellage bzw. nicht tragfähigerEnergiepreise temporär ihre Produktion
einstellen müssen.Die Unternehmenshilfen werdenim Lichte der Entwicklungen
fortlaufend aufihreEffektivität überprüft und im engen Austausch mit der Wissenschaft
sowiedenHandelspartnern angepasst.
Um diekommunalen und sozialenWohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten
zu unterstützen,wirddiebefristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitions-
kredit Kommunale und Soziale Unternehmen biszum31.Dezember2023verlängert.
Private Wohnungsunternehmenkönnen darüber hinausdie regulären ERP-/KfW-Förder-
kreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässenaußerdemdie regulären
Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch
nehmen.
Im Sonderfondsdes Bundes für Kulturveranstaltungenvorhandenen Restmittelwerden
genutzt,umgezielteHilfenfür Kultureinrichtungenzur Verfügung zu stellen.
12.Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen,
wird der sogenannteSpitzenausgleichbei denStrom-und Energiesteuernum ein
weiteres Jahr verlängert.Damit werdenrund9.000 energieintensive Unternehmen in
Höhe vonrund1,7MilliardenEuroentlastet.Unternehmen, die von diesem Spitzenaus-
gleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu
reduzieren.
13.Bundesweites Ticketim Öffentlichen Nahverkehr
Daszeitlich befristete9-Euro-Ticket für die Monate JunibisSeptemberwar ein großer
Erfolg. Eswurdevon den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenundhatihre
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Ausgaben fürMobilitätdeutlichgedämpft.Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket
eingeführt werden.Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegtbeiden
LändernundKommunen.Der Bund unterstützt sie dabei u.a. über die Regionalisierungs-
mittel. DieBundesregierungist bereit,den Ländernfür ein bundesweites Nahverkehrs-
ticketjährlich1,5MilliardenEuro zusätzlich zur Verfügung zustellen, wenn die Länder
mindestensden gleichenBetrag zur Verfügung stellen. Die Verkehrsministerinnen und
Verkehrsminister von Bund und Ländernerarbeitenzeitnahein gemeinsames Konzept für
einbundesweit nutzbares, digital buchbaresAbo-Ticket.Es werden dazu verschiedene
Modelle diskutiert. Von verschiedenen Verbänden und aus der Wissenschaft sind
Vorschlägegemacht worden, die bei einem entsprechenden Mitteleinsatz zu Preisenvon
49 bis 69 Euro pro Monatführen würden.Ziel istein preislich attraktives Ticket in diesem
Rahmen.
14.Verlängerung Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungenfür dasKurzarbeitergeldwerdenüber den 30.September2022
hinaus verlängert.DamitwirdSicherheit für Unternehmen und Beschäftigtegeschaffen.
15.Umsatzsteuerin der Gastronomie
DieAbsenkung derUmsatzsteuerfür Speisenin der Gastronomieauf 7Prozentwird
verlängert, um dieGastronomiebranchezu entlasten und die Inflation nicht weiter zu
befeuern.
16.Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen
Dieaktuelle SituationstelltMieterinnen und Mieter sowieUnternehmen in Deutschland
vor die große Herausforderung, sich schnell an diehohen Energiepreiseanpassen zu
müssen.Es wirddafür Sorge getragen, dass dieMieterinnen und Mieter, die die
Steigerungen ihrer Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordern,
durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt werden.
Wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unter-
stützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeitenin der aktuellen
Situationihre Kosten nicht begleichen können,sollenSperrungen vonStromundGas
durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden.Das Energierecht wird
entsprechend angepasst.
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Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten
Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen
können.Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.
17.Einführung nationale Mindestbesteuerung
Die Bundesregierung wird dieUmsetzung derinternationalvereinbartenglobalenMindest-
besteuerung bereits jetzt nationalbeginnen.Sie führtlangfristigzu Mehreinnahmen in
Milliardenhöhe.
18.Globale Ernährungssicherheit
Die hohen Energiekosten haben unmittelbare Auswirkungen auch für die globale
Ernährungssicherheit. Aus möglichen Haushaltsresten des Jahres 2022 werden daher
prioritär weitere Mittel (bis zu eine Milliarde Euro) für die globale Ernährungssicherheit zur
Verfügung gestellt. Diese Mittel müssen noch im Jahre 2022 verausgabt werden.
19.WeitereMaßnahmenzur finanziellen Entlastungen
Die folgenden Maßnahmensorgen füreine weitere finanzielle Entlastung:
Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung(Rente)
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre
Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als
ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Alters-
vorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der
Beschäftigten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten
aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den
berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sog. Rürup-
Renten. Durch das Vorziehen der vollen Abziehbarkeit der Rentenbeiträge werden die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024
um 1,8 Milliarden Euro entlastet.
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Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf
den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den
Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz
von 7 Prozent gelten. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar
entlastet–und der Staat „bereichert“ sich nicht an den spürbar steigenden Gaspreisen.
Geringere Einkommen zahlen einen relativ höheren Anteil an Heizkosten und werden
durch diese Steuersenkung relativ zum Einkommen überproportionalentlastet. Wenn die
Senkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese
Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.
Entfristenund Verbessernder Home-Office Pauschale
Die bis Ende 2022 bereits verlängerteHome-Office Pauschale wird entfristetund
verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der
Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich. Die Modernisierung
der bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer entlastet gerade auch Familien
mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das
bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.Sie ist ein Beitrag zur Steuer-
vereinfachung.
20.Weitergeltende Maßnahmen
Die jetzt vereinbarten Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Entlastungspakete I
und II, dieauch in den nächsten Jahrenwirken.Hierzu gehören insbesondere:
Abschaffung EEG-Umlage (Entlastung um 3,72 Cent pro Kilowattstunde)
Stromkundinnen und-kundenzahlenseit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab
Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Stromlieferanten müssen
denWegfall der EEG-Umlage andieStromkunden weitergeben, sodass alle Bürgerinnen
und Bürger unmittelbar von dieser Maßnahme profitieren.
Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro
angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommen-
steuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
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Anhebung Fernpendlerpauschale um 3 Cent
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026
von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auchauf
Geringverdiener übertragen.
Kinder-Sofortzuschlag
Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde erstmalig im Juli 2022der
monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt. Dieser gilt auch für junge
Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.
https://img.welt.de/bin/Entlastungsp...-240856635.pdf
AW: Das Entlastungspaket der Ampel im Wortlaut
Solche „Pakete" der Regierung lösen sich unterwegs in „Wohlgefallen" auf.
Am Schluß bleibt nur etwas übrig, das der „Entsorgung" bedarf.
„Außer Spesen nichts gewesen", aber die Spesen haben es in sich.