Flüchtlinge und die Vorrangprüfung
Wir haben gelernt, dass die Vorrangprüfung für Beschäftigung gefallen ist (es muss nicht mehr geprüft werden, ob auch ein deutscher Arbeitnehmer für eine angebotene Stelle zur Verfügung steht) - sofern diese Vorrangprüfung je angewendet wurde -, dass es aber einige Arbeitsamtsbezirke in Deutschland gibt, die die Vorrangprüfung nicht ausgesetzt haben.
Offiziell.
Aber der Zusatz ist interessant:
Zitat:
Reguläre Beschäftigung und Zeitarbeit Wie ist der Zugang zu Branchen mit Fachkräftemangel geregelt? In den 23 Arbeitsagenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung Bestand hat, gelten für Branchen mit Fachkräftemangel vereinfachte Regeln: Haben geflüchtete Menschen eine Qualifizierung für einen solchen Beruf, fällt die Vorrangprüfung weg. Ob Ihre Branche dazugehört, entnehmen Sie für Hochschulabsolventen bitte den Bestimmungen für die
Blaue Karte EU. Für Ausbildungsberufe gilt die
Positivliste der Bundesagentur für Arbeit.
https://www.unternehmen-integrieren-...en/einstellen/
Fazit: Es gibt sie eigentlich nicht, die Vorrangprüfung.
AW: Flüchtlinge und die Vorrangprüfung
Ich persönlich halte nichts von Vorrangprüfung.
Ich bin zwar kein AG aber wenn ich einer wäre, würde ich nur schaun, wer ist für die Arbeit die ich habe, am besten qualifiziert und bei gleicher Qualifikation würde ich dann nach dem Gespräch entscheiden, wer besser in die Firma paßt.
Kommen 2 gleichgut Qualifizierte, der eine ist ein Italiener der einen motivierten Eindruck macht, er spricht die Sprache, er macht einen symphatischen Eindruck und es meldet sich ein ebenso qualifizierter Deutscher der den Eindruck macht, er hat sich nur beworben weil er vom Jobcenter sich bewerben mußte, dann würde ich den Italiener einstellen.
Ist doch beim Eintellungsgespräch immer eine Sache der Symphatie wenn fleichgut Qualifizierte zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden...
AW: Flüchtlinge und die Vorrangprüfung
Alles das, was nun als bürokratische Hürde bezeichnet wird, wurde aus einem guten Grund eingeführt. Dazu gehört auch das Arbeitsverbot für Asylbewerber. Es ist nämlich noch gar nicht solange her, da wurde die Höhe der Arbeitslosigkeit zum Maßstab für Erfolg oder Misserfolg einer Regierung gewertet. Also war jede Regierung bestrebt die Arbeitslosigkeit so niedrig wie nur möglich zu halten. So wurde aktiv die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt behindert. An der Höhe der Arbeitslosigkeit hat sich nichts geändert. Geändert haben sich die Kriterien ab wann jemand als arbeitslos gilt. Millionen sind so aus den Statistiken verschwunden. Da die Medien das verlogene Spiel der Politiker mitspielen, wird das Märchen von Vollbeschäftigung und Fachkräftemangel erzählt. Dank Überangebot von Arbeitskräften sind die Einkommen auf breiter Front gesunken, liegt die Kaufkraft 2017 auf dem Niveau wie 1980.