Die Freuden der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen
die in diesem Fall sogar noch einschlägig, d.h. wegen eines Sexualdelikts vorbestraft sind und unter Führungsaufsicht stehen....
Zitat:
<article class="contentBox relative"> Bereits vorgestrafter Flüchtling: Afghane soll 13-Jährige vergewaltigt haben
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Wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens ermitteln die Staatsanwaltschaft in Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 18-jährigen, afghanischen Asylbewerber. Er soll die 13-Jährige bereits am Montagnachmittag vergewaltigt haben. Die Tat wurde erst am Mittwoch bei der Polizei angezeigt, nachdem das Mädchen den Verdächtigen in der Esslinger Innenstadt wieder getroffen hatte und er sie ihren Angaben zufolge bedroht haben soll.
Er wurde am Donnerstagmorgen von Fahndungskräften der Kriminalpolizei in seiner Esslinger Wohnung festgenommen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte die 13-Jährige vor kurzem mit dem Beschuldigten Bekanntschaft geschlossen. Als sie sich am Montagnachmittag zu Besuch in dessen Wohnung aufhielt, soll er ihren Angaben zufolge zudringlich geworden sein und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr ausgeübt haben. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Die Ermittlungen dauern noch an.
Zitat:
Der Tatverdächtige war bereits vorbestraft!
Der wegen eines Sexualdelikts bereits vorbestrafte Tatverdächtige war Ende Dezember 2017 aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 18-Jährige noch am Donnerstag beim Amtsgericht Esslingen der zuständigen Haftrichterin vorgeführt, die den Beschuldigten in Untersuchungshaft nahm.
https://wize.life/themen/kategorie/f...ewaltigt-haben
AW: Die Freuden der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen
Zitat:
Der Tatverdächtige war bereits vorbestraft!
Der wegen eines Sexualdelikts bereits vorbestrafte Tatverdächtige war Ende Dezember 2017 aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 18-Jährige noch am Donnerstag beim Amtsgericht Esslingen der zuständigen Haftrichterin vorgeführt, die den Beschuldigten in Untersuchungshaft nahm.
Er wurde also voher nach Jugendstrafrecht verurteilt, wobei keine Angaben zum Vergehen gemacht werden.
Ich mag mich nur ungern wiederholen, aber dieses wohlwollende Jugendstrafrecht verfehlt das eigentliche Ziel einer wirksamen Strafe, zumal dank psychologischer Gutachten und weichherziger Richter eine tatsächliche Bestrafung häufig durch den Bewährungszusatz unterlaufen wird.
AW: Die Freuden der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen
Deutschland ist das Paradies für zugewanderte Kriminelle. Sie können tun und lassen was sie wollen und brauchen keinerlei juristische Konsequenzen zu befürchten.