Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
Absolut zuzahlungsbefreit....
Zitat:
Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
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Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses wies sich ein 52-jähriger Ivorer mit seinem italienischen Konventionspass aus.
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Dabei stellten die Beamten der Lindauer Schleierfahndung fest, dass er sich auch in Deutschland im Asylverfahren befindet, obwohl er in Italien bereits als anerkannter Flüchtling Schutz genießt. Auf Befragen gab er an, dass er hier für die Medikamente, die er für seine Krankheit benötige, nichts bezahlen muss. Nach entsprechender Sachbehandlung und Sicherstellung eines Geldbetrags, der zurück an die Sozialkasse ging, konnte er seine Reise fortsetzen.
https://www.focus.de/regional/bayern...d_8455357.html
Reise wohin....?
AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
Er ist zwar ein Betrüger, darf aber weiterreisen.
AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
Wenn er weiter reist, ist es einer weniger. Wir haben doch eh schon so viele . . .
AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
Jeder Deutsche würde wegen Betrug angeklagt und verknackt.
AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
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Realist59
Jeder Deutsche würde wegen Betrug angeklagt und verknackt.
Eine kleine Korrektur: „Jeder einheimische Deutsche..."