Islam gehört zu Österreich – seit 100 Jahren? http://images.derstandard.at/t/12/20...2276101625.jpgAm 17. Juni feiert Österreich “100 Jahre gesetzlich anerkannter Islam” (
ORF wird berichten). Weil man ja den Islam schon so lange “integriert” hat, ist es
krank bzw.
gesetzeswidrig, ihn zu kritisieren. Kein Wunder also, dass Österreich derzeit Tummelplatz allerlei hochkarätiger “Völkerrechts-Islamisten” ist:
Laut
Imzoom.Info tauschen sich momentan “renommierte Experten” an der Universität Innsbruck über „Islam and International Law“ aus (Hervorhebungen und Links durch PI):
Am 14. und 15. Juni findet in Innsbruck die internationale Konferenz
„Islam and International Law“ mit Vorträgen renommierter Forscherinnen und Forscher aus mehr als einem Dutzend Ländern statt; Keynote Speaker ist am Abend des 14. Juni
Awn S. Al-Khasawneh, bis vor kurzem Premierminister von Jordanien und ehemaliger Richter und Vizepräsident des Internationalen Gerichtshofs
(IGH).
Unterstützt werden die islamischen Völkerrechts-Ambitionen offenbar von willfährigen westlichen Dhimmis. E-Mail-Adressen siehe unten.
„Die Krisen des vergangenen Jahrzehnts haben uns gezeigt, dass die westliche Welt nicht mehr allein bestimmen kann“, sagt die
Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick, die die Tagung gemeinsam mit ihrem Kollegen, dem
Juristen Ass.-Prof. Andreas Müller, organisiert.
„Der Islam kannte schon sehr früh Rechtsvorschriften, die den Umgang mit Nicht-Gläubigen und religiösen Minderheiten regelten“, erklärt Müller. Vor allem in der Zeit der islamischen Expansion vom 8. bis zum 10. Jahrhundert entstand zwangsläufig ein exaktes Regelwerk darüber, wie die muslimischen Eroberer mit Andersgläubigen umgehen durften und mussten. Dieses Regelwerk, die
Siyar-Gesetze [Anmerkung: islamisches Kriegs- und Fremdenrecht], ist unter anderem Thema eines Vortrags von
Asma Afsaruddin, Professorin für Islamwissenschaft und Leiterin des Instituts für Nahöstliche Sprachen und Kulturen an der Indiana University in Bloomington, USA.
Man macht sich unter dem Oberbegriff “Menschenrechte” schon seit geraumer Zeit daran, die Scharia über die UN in das Völkerrecht hineinzudrücken. Ein Beispiel dafür sind die Bestrebungen, Kritik am Islam auf internationaler Ebene zu
kriminalisieren.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist völkerrechtliches “Gewohnheitsrecht” (
AEMR 1948) und wird von den Islamstaaten nicht anerkannt. Diese haben eigene Menschenrechtserklärungen entworfen, wovon die Kairoer Erklärung von 1990 die verbindlichste ist, da sie von den meisten Islamstaaten unterzeichnet wurde. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte. Offenbar wird auf dieser Konferenz weiter daran gestrickt, das islamische Recht der Scharia und das islamische Kriegs- und Fremdenrecht der Siyar ins UN-Völkerrecht hineinzuschmuggeln. Zunächst wird aber ehrlich dargestellt, dass es sich um zwei Welten von Menschenrechten handelt:
Zu den zentralen völkerrechtlichen Dokumenten gehören heute unterschiedliche Menschenrechtsinstrumente. Auffällig ist, dass immer wieder muslimische Länder unter jenen Ländern aufscheinen, die unterschiedliche Menschenrechtspakte nicht unterzeichnet haben: So haben etwa Saudi-Arabien, der Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate weder den
UN-Zivilpakt, der grundlegende Menschenrechte festschreibt, noch den
Sozialpakt, der darüber hinausgehende soziale Rechte fixiert, unterzeichnet. Dagegen haben muslimische Staaten bereits
1990 die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet, die in wesentlichen Punkten von der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen abweicht: Sie nimmt unter anderem Einschränkungen hinsichtlich der
Scharia vor, etwa im Bereich der Religionsfreiheit oder bei der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Dem Themenbereich Menschenrechte ist ein großer Block der Tagung gewidmet, besonderes Augenmerk liegt auf den Rechten von Kindern und Frauen. So wirft
Abdul Ghafur Hamid Khin Maung Sein, Professor für Völkerrecht an der Internationalen Islamischen Universität Malaysia, einen genaueren Blick auf die
UN-Kinderrechtskonvention – das einzige Menschenrechtsabkommen, an dem alle muslimischen Staaten teilnehmen – und deren Umsetzung in den muslimischen Staaten.
„Mit der Tagung wollen wir Akzente in einem sehr kontroversen, aber auch hochaktuellen und gesellschaftlich bedeutsamen Feld setzen“, erklären die Organisatoren. Die Konferenz bringt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern und Regionen der Welt mit unterschiedlichen theoretischen Hintergründen in einem interdisziplinären und offenen Diskurs zusammen und will dazu beitragen, das
Verhältnis von Islam und Völkerrecht in ausgewählten Aspekten möglichst unvoreingenommen zu untersuchen. „Besondere Bedeutung legen wir dabei auf die Begegnung von etablierten Experten und vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlern, außerdem verfolgen wir einen konsequent interdisziplinären Ansatz, der die Philosophisch-Historische und die Rechtswissenschaftliche Fakultät zusammenbringt“, betonen sie. Die Ergebnisse der Konferenz werden im einem
Buch dokumentiert, das der bekannte wissenschaftliche Fachverlag Brill (Martinus Nijhoff) in sein Verlagsprogramm aufgenommen hat. Zur Tagung werden 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 20 Ländern erwartet.
Was wir von “möglichst unvoreingenommenen” Veranstaltungen dieser Art zu halten haben, wissen wir mittlerweile. Das Buch sollte man sich ansehen, denn sicherlich wird es eine Reihe Empfehlungen geben, um den Islam “besser ins Völkerrecht zu integrieren”…
E-Mails der Organisatoren der Uni Innsbruck:
marie-luisa.frick@uibk.ac.at
Andreas Th. Müller