Das nenn ich mal Verhörmethoden und alles auf Kosten der Staatskasse---find ich gut !!
http://www.focus.de/politik/deutschl...d_4836377.html
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Das nenn ich mal Verhörmethoden und alles auf Kosten der Staatskasse---find ich gut !!
http://www.focus.de/politik/deutschl...d_4836377.html
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=92666Zitat:
Als Normaltrinker hab ich bei 3l Bier in 4 Std. 1,22 Promille und bin erst nach 13 Stunden nüchtern, als Alkoholiker allerdings nur 0,44 Promille und bin schon nach 7 Stunden nüchtern http://cdn.boote-forum.de/images/smilies/icon_eek.gif
Zitat:
24.10.2007
Der Nichtraucherschutz hat in Berlin eine Ausnahme: Verdächtige dürfen im Polizeiverhör weiter qualmen – der Kommissar aber nicht.
Zitat:
Das Recht auf Nikotinsucht bleibt für Verdächtige beim Verhör auch in Zukunft unangetastet.Am Montag hat der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses eine Ausnahme vom Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Sie sieht vor, dass auch in Zukunft während einer polizeilichen Vernehmung geraucht werden darf. Was – um bei den Klischees zu bleiben – aber nur für die Bösen gilt. Für die Guten, die Wachtmeister und Kommissare, bleibt die Zigarette tabu. Denn das, was ab 1. Januar 2008 für alle öffentlichen Gebäude gelten soll, ist im Präsidium am Platz der Luftbrücke bereits seit Mitte Juni in Kraft: Die Berliner Polizei ist rauchfrei. Das Rauchverbot gilt auf allen Abschnitten, in jedem Flur, in allen Einsatzwagen und Zimmern – solange kein Verdächtiger in Sicht ist.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/ra...r/1076448.htmlZitat:
Alkoholiker und Junkies, die jetzt von Vernehmungen mit Minibar und kostenlosen Spritzen träumen, müssen allerdings enttäuscht werden. Bei ihnen gilt: Wer akute Krankheitssymptome aufweist, wird nicht vernommen.
http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.htmlZitat:
§ 136a
[Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote]
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14318639.htmlZitat:
21.01.1980
RECHT
Quälerei und Täuschung
Verbotene Vernehmungsmethoden, Verhöre nach 41 Stunden ohne Schlaf, werden neuerdings in Karlsruhe für Rechtens erklärt.
...
http://www.aerzteblatt.de/pdf/104/44/a3029.pdfZitat:
Vernehmungsunfähigkeit
Vernehmungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn eine
einschneidende Beeinträchtigung des Bewusstseins,
des Denkens, von Antrieb und Willen oder des Ge-
dächtnisses vorliegt. Die Ursachen können krank-
heitsbedingt oder vorsätzlich und schuldhaft herbei-
geführt worden sein (vergleiche § 231 a StPO). Bei
akuter schwerer Alkohol-, Medikamenten- oder Dro-
genintoxikation, bei ausgeprägter Entzugssymptoma-
tik, schweren akuten Belastungsreaktionen, bei akuter
Psychose, bei wahnhafter Verkennung, Desorientie-
rung zu Zeit, Ort oder Person oder bei Bewusstseins-
trübung kann selbst die einfache Kommunikations-
fähigkeit aufgehoben und somit von einer Verneh-
mungsunfähigkeit auszugehen sein (1, 7). Die Frage
einer psychopathologisch begründeten Vernehmungs-
unfähigkeit prüft der forensisch erfahrene Psychiater.
Wäre das die Alternative gewesen? Das hätte keinen auch nur einen Schritt weiter gebracht.
Vermutlich handelte es sich nicht um einen akuten Extremfall wie hier geschrieben. Der Vernehmende hatte einfach nur pragmatisch und unbürokratisch geholfen.
Ich bin über Beate Zschäpe sehr erstaunt, dass sie kein Geständnis abgelegt hat, ja absolut nichts ausgesagt hat. Bei den Verhörmethoden ein echtes Wunder.