Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühr ist unrechtmäßig
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Richter erklären Rundfunkgebühr erstmals für unrechtmäßig Den Rundfunkbeitrag zu umgehen, gilt als beinahe unmöglich. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine möglicherweise bahnbrechende Entscheidung gefällt. Geklagt hatte eine Hostelbetreiberin aus Neu-Ulm.
Die Frau hatte sich geweigert, den für Betriebsstätten fälligen zusätzlichen Beitrag für Gästezimmer zu bezahlen. In ihren Gästezimmern gebe es weder TV, Radio noch Internet.
Das
Urteil der Leipziger Richter: Eine Empfangsmöglichkeit in den Gästezimmern ist Voraussetzung dafür, dass der zusätzliche Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro pro Zimmer erhoben werden darf.
Bundesverfassungsrichter wollen den Rundfunkbeitrag „komplett aufrollen“Das Urteil könnte eine Grundsatzentscheidung im Streit um die Rundfunkgebühren sein. Bisher sind alle entsprechenden Klagen dazu gescheitert. Ob die Zimmer im Hostel tatsächlich keinen Empfang haben, solle nun geprüft werden. Die Sache wurde an den Bayerischen Gerichtshof zurückverwiesen.
Zudem wird sich das Bundesverfassungsgericht ausgiebig mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen die Gebühr anhängig. Wie die
„Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet, wollen die Karlsruher Richter das Thema „komplett aufrollen“.
http://www.focus.de/finanzen/videos/...d_7661773.html
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Wenn man das Thema dann „aufgerollt" hat, wird die Rundfunkgebühr nachträglich legalisiert.
Wer anderes erhofft, hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte übersehen.
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Wo sie uns abzocken können, tun sie es auch. Und dann schreien sie, wenn Leute Steuern hinterziehen, aber wer brav seine Steuern zahlt, wird arm.
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Zitat von
Elena Markos
Wo sie uns abzocken können, tun sie es auch. Und dann schreien sie, wenn Leute Steuern hinterziehen, aber wer brav seine Steuern zahlt, wird arm.
Gesetzestreue wurde in diesem Land selten belohnt. Von Untertanen erwartet man eben, daß sie sich fügen. Linke Ausnahmen sind davon selbstverständlich ausgenommen.