Ausbildung soll abgebrochen werden, um GEZ-Gebühren zu zahlen
Die Rundfunkbeitragspflicht gilt für jeden Inhaber einer Wohnung. Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Zahlung der monatlich 18,36 Euro befreien lassen, dies gilt etwa für Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Darüber hinaus gibt es Härtefälle, bei denen Personen solche Hilfen nicht beziehen, trotzdem aber zu arm sind, um den Beitrag zu zahlen. Dazu zählen bedürftige Studenten. Ihnen bleibt im Streit mit dem Beitragsservice oft nur der Weg zum Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Jahr 2019 (BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 – 6 C 10.18 – openJur), dass ein Einkommen in Höhe der sozialrechtlichen Regelleistungen nicht zur Begleichung der Rundfunkbeiträge eingesetzt werden muss. In dem Verfahren hatte der Rundfunk argumentiert, es sei armen Studenten zumutbar, "sich entweder selbst zu helfen oder von der Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand zu nehmen"...
https://www.faz.net/aktuell/feuillet...-18214056.html
AW: Ausbildung soll abgebrochen werden, um GEZ-Gebühren zu zahlen
Interessant wo hier die Prioritäten liegen. In anderen Ländern, wie Großbritannien und Frankreich, wurden die Zwangsbeiträge m.W.n. abgeschafft. Dass sich der ÖR selbst einen höheren Stellenwert zuschreibt, als der (Aus-)Bildung, mit der jemand später sein Brot verdienen soll, beweist höchstens dessen Abgehobenheit. Man kann es schon fast mit der Kirche, die zu Luthers Thesen führte, vergleichen. Oder mit der Teesteuer des imperialen Britannien in der amerikanischen Kolonie, die auch ihre Folgen hatte. Es braucht nur den Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt …