Gerade entdeckt, sehr interessant, denn die Tabelle zeigt die Lebensfremdheit der Regierung. Das, was man an Einkommen haben kann, entspricht ungefähr dem Hartz-Satz, der insgesamt gezahlt würde oder liegt je nach genehmigter Miethöhe nur geringfügig darüber, eventuell auch unter dem Hartz-IV-Satz. Allerdings erhalten Personen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie mit Hartz IV aufstocken müssten, ja kein Wohngeld.
Dazu kommen noch lebensfremde Mietobergrenzen. Liegt die gezahlte Miete also - aller Wahrscheinlichkeit - über dem Höchstsatz, dann wird der Teil, der über dem Höchstsatz liegt, eben nicht berücksichtigt.
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Ein anschauliches Beispiel für einen 2-Personenhaushalt wird auch geschildert:
Im Wohngeldgesetz (WoGG) sind allerdings Obergrenzen für die Miete verankert. So zählt nicht unbedingt die tatsächliche Miete; stattdessen gibt es sieben Mietenstufen (§12 WoGG). Je höher die Stufe, in die Sie eingeteilt werden, desto höher ist auch die Miete, die für die Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.
Vier Beispiele: In München (Mietenstufe VII) wird für die Miete eines Zwei-Personen-Haushalts eine Miete von maximal 767 Euro berücksichtigt, in Stuttgart, Frankfurt, Hamburg und Köln (alle Mietenstufe VI) eine Miete von bis zu 697 Euro. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete höher, gibt es trotzdem nicht mehr Wohngeld.
https://www.t-online.de/finanzen/imm...formulare.html
Beispiel München: Mietenstufe VII, d.h. erlaubte Miete 767,-- Euro, aber bereits eine Teil-Bruttomiete, da Als Miete werden die Kaltmiete und Nebenkosten berücksichtigt – also etwa Wasser, Abwasser und Grundsteuer, nicht aber Heiz- und Warmwasserkosten.. Damit liegt die Miete unterhalb jeder in München zahlbaren Miete. Diese zwei Menschen dürfen in München aber auch nur 1592,-- Euro verdienen, zusammen natürlich. Wenn man von diesen 1892,-- Euro die 767,-- Euro abzieht, bleiben dem Ehepaar also noch 825,-- Euro.
Diese 825,-- Euro stellen wir jetzt also einmal dem Regelsatz von Hartz IV Beziehern gegenüber (also den Betrag, den Hartz IV-Bezieher zum täglichen Leben zur Verfügung haben):
Wie hoch ist der Hartz-IV-Regelsatz 2022?
...
404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
https://www.lpb-bw.de/regelsatz-hartziv
Also hat ein Hartz-IV-beziehendes Paar 808,-- Euro zur Verfügung, ein Wohngeld beziehendes Paar darf wiederum aber nur 825,-- Euro beziehen, also mal glatte 17,-- Euro mehr. Nun kommt aber der Trick: Ein Hartz IV beziehendes Paar bekommt die Bruttomiete erstattet, also auch mit Heizkosten und Warmwasserkosten, das Wohngeld beziehende Paar muss von den 17,-- Euro noch die Heiz- und Warmwasserkosten selber entrichten, was sicherlich mehr als 17,-- Euro monatlich ausmacht.
Damit hat ein Paar, das Wohngeld bezieht, faktisch ein niedriges Haushaltseinkommen als ein Hartz IV beziehendes Paar und lebt unterhalb des Bedarfssatzes für Hartz IV Empfänger.