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Im Antwort-Schreiben eines Staatssekretärs (liegt BILD vor) heißt es: „Im Falle einer Mangellage bei Gas oder Strom übernimmt die Bundesnetzagentur (...) die Funktion des Bundeslastverteilers. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas oder Strom.“
Das seien „immer Einzelfallentscheidungen“. Heißt: Es gibt keine „Abschaltreihenfolge“, zum Beispiel zum Schutz des Gesundheitswesens.
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Die Kassenärztlichen Vereinigungen gehen wegen der neuen Regelungen für Corona-Bürgertests auf Konfrontationskurs zum Bundesgesundheitsministerium. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesvereinigungen mit, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können". Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben. Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich. "Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können", schreiben die Vereinigungen an Lauterbach. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage am Abend, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden.