Also gelten für die verschiedenen Gerichte verschiedene Maßstäbe? Na ja, würde mich auch nicht wundern, im Merkelland 2017.
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Also gelten für die verschiedenen Gerichte verschiedene Maßstäbe? Na ja, würde mich auch nicht wundern, im Merkelland 2017.
Überhaupt: Dunkelhäutige dürfen hier alles! Während Hellhäutige prinzipiell an allem schuld sind.
Das Bundesverfassungsgericht ist unter anderem dazu da, sich mit Verstößen gegen unser Grundgesetz zu beschäftigen. Merkels Flüchtlingespolitik ist dabei ein sowas von eindeutiger Verstoß dagegen, dass es eindeutiger gar nicht mehr geht. Trotzdem wurden die Klagen (vor diesem Gericht) ohne Begründung (!) abgewiesen. Dieses Recht auf unbegründete Abweisung wurde (wie ich nachgelesen habe) eingeführt, damit sich das Gericht nicht mit jedem unsinnigen Scheiß befassen muss, was ja grundsätzlich vernünftig ist, aber hier mißbraucht wird.
Was die verschiedenen Instanzen vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof betrifft, kann ich jetzt nicht viel dazu sagen, weil ich, wie TF schon bemerkte, (Gott sei Dank) kein Jurist bin, aber die Hierarchie ist mir im Groben schon geläufig.
Trotzdem hätte ich für Obiges gerne mal eine vernünftige Erklärung eines "Juristen". Wäre wahrscheinlich Majestätsbeleidigung, Merkel anzuklagen.
Was, bitte schön, soll denn DAS heißen? Wird dann, je nach Gusto, einfach mal etwas angenommen und, wenn es nicht kommod erscheint, etwas anderes einfach abgelehnt? Das hieße dann, dass das BVerfG praktisch völlige Narrenfreiheit hätte und würde den eigentlichen Zweck des Gerichts ad absurdum führen.Zitat:
...die es als Anlaß sieht, das Verfassungsrecht fortzuentwickeln...
Und ja, das klingt absolut unbefriedigend! Juristisch einwandfrei begründete Klagen ohne Begründung abzuweisen hat für mich diktatorische Züge.