Frau zeigt ihr Gesicht öffentlich - Scheidungspflicht
Zitat:
Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten) |
24. Februar 2016, 04.12 Uhr |
Fatwa: Darf sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen, weil sie ihr Gesicht in der Öffentlichkeit nicht verschleiert?Rat der höchsten Gelehrten Saudi-Arabiens urteilt:
In diesem Fall ist die Scheidung Pflicht für den Mann
(Institut für Islamfragen, 26.1.2016, dh)
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AW: Frau zeigt ihr Gesicht öffentlich - Scheidungspflicht
So sieht es aus, wenn der Geschlechterkrieg seine Endphase erreicht hat. Diese Endphase geht immer einher mit dem Verkommen des öffentlichen Raums, mit dem Verzicht auf Schönheit, Fleiß, Streben und Eifer. Es gibt ja keinen Anlaß mehr.
AW: Frau zeigt ihr Gesicht öffentlich - Scheidungspflicht
90% der Musliminnen legen völlig zurecht den Schleier an. Als Allah gefragt hat, wohin mit all der Hässlichkeit, haben die Araberinnen laut "hierher" gebrüllt. Diese Mondgesichter müssen versteckt werden.
AW: Frau zeigt ihr Gesicht öffentlich - Scheidungspflicht
Deshalb tragen Muselmänner einen Bart: Sie wollen aussehen wir ihre Mutter! :smile-new:
AW: Frau zeigt ihr Gesicht öffentlich - Scheidungspflicht
Ich denke, diese Unkultur passt nicht in unser Land.