Für die tödlichen Schläge auf Maurice K. (15) in einer Passauer Fußgänger-Unterführung hat das Land.gericht Passau den ältesten Angeklagten für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter geschickt. Die minderjährigen Mitangeklagten erhielten am Donnerstag Jugendstrafen zwischen einem Jahr und 21 Monaten auf Bewährung.
Letztlich war für Richterin Ur.sula Raab-Gaudin nicht feststellbar, wer von den Ange.klagten die tödlichen Schläge gesetzt hat und was überhaupt am 16. April 2018 zu dem Schaukampf vor 20 Zuschau.ern geführt hatte.
▶︎ Die Richterin: „Nur weil sie sich nicht mochten, verabredeten sie sich zum 1:1-Kampf. Und Maurice hat sich darauf ein.gelassen.“
Fest stand weiter.hin nur: „Maurice ist an sei.nem Blut erstickt.“ Doch der tödliche Nasenbeinbruch ließ sich auch nach zweimonatiger Beweisaufnahme keinem der jungen Männer zuordnen.
Kenny R. (16), der den Kampf mit Maurice eröffnete und sich von ihm mit Bemerkun.gen wie „pussyhafte Schläge“ gedemütigt fühlte, erhielt ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung wegen vor.sätzlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Er soll auch die letzten Fausthiebe ins Gesicht geschlagen haben, als sich der 15-Jährige durch eine Bewusstseinstrübung bereits nicht mehr wehren konnte.
Alan B. (17) und Nurettin U. (15) sollen sich dann einge.mischt haben, weil Maurice angeblich mit dem Fuß auf den am Boden liegenden Kenny eintreten wollte. Dafür erhielten sie ein Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei.
Maurice soll nach Überzeu.gung des Gerichts die beiden Cousins noch abgeschüttelt haben, bis sich dann der einzige Erwachsene, Pas.cal K. (25), einmischte. Insgesamt dauerte die Schlägerei sieben Minuten.
„Er wurde als Beschützer der Fa.milienehre tätig“, sagte die Richterin. Die Schläge des vorbestraften Bodybuilders hätten eine ganz andere Qualität als die vorherigen ge.habt. Er selbst habe in der Tatnacht geprahlt: „Ich habe einen K.o. geschlagen. Two-Punch-K.o.“ Weil Pascal K. zudem erst ein halbes Jahr vor der Tat aus der Haft ent.lassen worden war und sein Tatbeitrag als fahrläs.sige Tötung gewertet wurde, verurteilte die Kammer ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.
▶︎ Nach diesen Schlägen habe Maurice seine Abwehrfähig.keit verloren. Er habe das eingeatmete Blut vom Nasen.beinbruch nicht mehr ausge.hustet, sich nicht mehr ge.wehrt. Raab-Gaudin: „Die Mutter von Maurice kam am Ende dazu und hat ihren Sohn sterben sehen.“
Unter Tränen verfolgte die Mutter die Urteilsbegrün.dung. Auch die Richterin zeigte sich betroffen: „So eine Tat hatte die Kammer noch nie zu verhandeln. Das waren Vorgänge, die einen vernünftigen Menschen fas.sungslos machen.“
Den ju.gendlichen Angeklagten machte die Richterin jährlich vier bis sechs Drogentests zur Auflage. „Jeder Drogen.konsum ist untersagt, jeder hat sich nach Kräften um die Erlangung des qualifizieren.den Hauptschulabschlusses zu bemühen.“
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