Bei uns isr das „Recht" immer bei den Richtigen.
Wir Deutsche müssen uns nur daran gewöhnen, immer die Falschen zu sein.
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Bei uns isr das „Recht" immer bei den Richtigen.
Wir Deutsche müssen uns nur daran gewöhnen, immer die Falschen zu sein.
Im Tollhaus Deutschland, wo Plastikverpackungen verboten, Einkaufstüten mit Abgaben belegt, Falschparker mit Armeen von Bütteln verfolgt und Zwangsgebührenverweigerer rigoros eingesperrt werden, genießen schwerbewaffnete terrorverdächtige Sozialbetrüger weiterhin großzügig ausgelegte Narrenfreiheit.
Über einen besonders dreisten Gesellen dieses Kalibers – nennen wir ihn „Raschid K.“, obwohl niemand weiß, welche oder ob überhaupt eine der zahlreichen Identitäten, unter denen er sich hierzulande herumtreibt und abkassiert – berichten gerade die Medien. Das liest sich wie eine überdrehte Satire auf einen versagenden Staatsapparat, scheint nur leider wahr zu sein: Ein krimineller Tschetschene, der seit 15 Jahren in Deutschland lebt, obwohl sein „Asylantrag“ längst abgelehnt ist; den seine Heimat, wohl aus Gründen, nicht zurücknehmen will, weswegen er von Duldung zu Duldung weiter hier herumlaufen darf.
Ein Mann, den die Sicherheitsbehörden für einen potentiellen Islam-Terroristen halten, bei dem sie auch schon eine Pistole samt Schalldämpfer gefunden haben; der sich schon hat mit Kriegswaffen ablichten lassen; der aber trotz Straftaten in Serie nicht ins Gefängnis kommt, weil er mit hanebüchenen Ausreden daherkommt, die von nachsichtigen halbblinden Richtern auch regelmäßig brav geschluckt werden.
Es gibt keine Verpflichtung, jeden über die Grenze zu lassen
Ein Einzelfall? Nein. Polizeibeamte und Ermittler sind wütend und frustriert, weil sie bei der Jagd auf Islam-Terroristen regelmäßig ausgebremst und sabotiert werden. Sie ahnen, was kommt, sie ahnten es wohl auch schon bei Anis Amri, aber die Verantwortlichen wollen nichts davon wissen. Der Fall des Breitscheidplatz-Attentäters, der unter den Augen der Sicherheitsbehörden seinen Anschlag planen und Menschen morden konnte, war offenkundig kein Ausrutscher und kein vorübergehender Kontrollverlust, sondern die Spitze eines ganzen Eisbergs an Staatsversagen.
Muß das so sein? Auch nicht. Es gibt weder eine Verpflichtung, jeden über die Grenze zu lassen, noch erkannte Betrüger und Straftäter im Land zu behalten und frei herumlaufen zu lassen. Bei konsequenter Anwendung von Recht und Gesetz hätte der in Mönchengladbach lebende Tschetschene wohl bereits mehrfach inhaftiert und abgeschoben werden können. Es fehlt weniger an Gesetzen als am Willen einer laxen und sich feige vor „Rassismus“-Vorwürfen fürchtenden Verwaltung und einer Kuscheljustiz mit ideologischer Schlagseite, diese auch anzuwenden.
Staatsfeinde werden auf Kosten der Allgemeinheit verhätschelt
Ein Staat, der Strenge nur gegenüber den eigenen Bürgern übt, aber importierte Terrorverdächtige und Staatsfeinde auf Kosten der Allgemeinheit verhätschelt, ist kein Rechtsstaat mehr. Politisch Mißliebige sollen per Gesetz willkürlich entwaffnet werden, Islam-Extremisten dürfen ihr Waffenarsenal einfach so behalten: Das versteht kein Mensch.
Es grenzt an ein Wunder, daß die rechtstreuen Bürger und Steuerzahler einem Staat, der ihr Geld für alles Mögliche verwendet, nur nicht, um das im Gegenzug zum Gewaltmonopol gegebene Sicherheitsversprechen zu erfüllen, nicht schon längst im großen Umfang die Gefolgschaft verweigern.
https://jungefreiheit.de/debatte/kom...r-im-tollhaus/
Ein sehr gutes Beispiel für den Migrantenbonus liefert dieser Fall...……………..
Zitat:
Messerattacke in Beucha: Bewährungsstrafe für Syrer
Er ging in Beucha mit einem Messer auf einen 17-Jährigen los und verletzte ihn schwer: Ein syrischer Flüchtling ist jetzt vom Amtsgericht Leipzig verurteilt worden. Hinter Gitter muss er nicht.
Beucha
Nach der fast tödlichen Messerattacke Anfang des Jahres am Bahnhof in Beucha ist ein 17-jähriger Syrer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden. Nach LVZ-Informationen verhängte das Amtsgericht Leipzig gegen Mohammad A. eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen.
Der Fall hatte über Beucha hinaus für Bestürzung gesorgt. „Der junge Syrer hat Schutz bei uns gesucht, nun wird er selbst zur Gefahr – mir fehlen die Worte“, hatte der Brandiser Bürgermeister Arno Jesse (SPD) nach der Tat gesagt.
Mindestens vier Messerstiche
Das Jugendschöffengericht hielt es nun für erwiesen, dass der in Damaskus geborene Teenager am 5. Januar dieses Jahres gegen 19.40 Uhr mindestens vier Mal mit einem Messer auf den 17-jährigen Sebastian M. (*) eingestochen hat. Aktenkundig sind weitere fünf Messerangriffe gegen den Jugendlichen, der Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch erlitt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Attacke potenziell lebensgefährlich war. Der Schwerverletzte wurde noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert.
Auslöser der Bluttat war offenbar der Streit um ein Mädchen, welches im Sommer 2017 etwa zwei Monate lang mit Mohammad A. zusammen war, dann aber Schluss machte und sich Sebastian M. zuwandte. Schon am 30. Dezember 2018 soll Mohammad A. dem Nebenbuhler am Bahnhof in Borsdorf angedroht haben, ihn abzustechen, nachdem er von ihm verprügelt worden war. Wenige Tage später eskalierte dann am Bahnsteig 1 in Beucha die Situation. Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen. Ursprünglich war gegen ihn Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen worden.
Pistole an Kopf
Ebenfalls angeklagt waren Taten aus einer DRK-Unterkunft in Waldsteinberg. Dort soll der unbegleitete, minderjährige Flüchtling in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben. Beide Opfer hatten Angst um ihr Leben. Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig. „Die fünf Monate Untersuchungshaft haben Mohammad A. vor Augen geführt, welche Konsequenzen es hat, wenn er weiterhin Straftaten begeht“, sagte dessen Verteidiger Andreas Meschkat am Freitag auf LVZ-Anfrage. Sein Mandant werde nun in einer Einrichtung bei Zwickau betreut, wo er auch die Schule besuchen soll. Beim kleinsten Vergehen drohe ihm jedoch Haft.
https://www.lvz.de/Region/Grimma/Mes...afe-fuer-Syrer
………………..ein Serienstraftäter wenn man dies liest
Zitat:
Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig.
……...trotzdem haben seine Taten keinerlei rechtliche Konsequenzen. Migranten können also das gesamte Register an Straftaten durchgehen und sie kommen immer davon.
Es ist der dritte Justizskandal in Brandenburg in kurzer Zeit: Der mutmaßliche Mörder von Gerda K. († 82) kommt frei – wegen unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft.
Gerda K. starb einen qualvollen Tod: Gefesselt und mit einer Tüte über dem Kopf fand ihr Bruder die Rentnerin Ende 2016 in ihrer Cottbuser Wohnung. Die alte Dame wurde offenbar erstickt, alle Schränke und Schubladen waren durchwühlt. Ein grausamer Raubmord.
Drei Monate später nahm die Polizei einen jungen Syrer (damals 17) fest – dringender Tatverdacht! Die ganze Stadt war aufgebracht. Seit Oktober 2017 wird ihm der Prozess gemacht. Doch jetzt ließ das Cottbuser Landgericht den mutmaßlichen Folter-Mörder frei.
Der dritte Justizskandal in Brandenburg in kurzer Zeit! Zuvor hatte das Oberlandesgericht einen Mörder und einen Neonazi-Brandstifter auf freien Fuß gesetzt. Mit derselben Begründung wie jetzt: unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft. Der junge Syrer sitzt seit zwei Jahren und vier Monaten ohne Urteil ein.
„Ein kurzfristiger Verfahrensabschluss kann derzeit nicht abgesehen werden“, so das Gericht. Wegen „des nach wie vor bestehenden dringenden Tatverdachts“ muss er sich nun täglich bei der Polizei melden, bei einem Verwandten wohnen.
Staatsanwaltschaft sieht hohe Fluchtgefahr
Die Staatsanwaltschaft protestiert. „Wir sehen eine hohe Fluchtgefahr, denn dem Angeklagten drohen bis zehn Jahre Haft“, sagt der Kapitalverbrechen-Chef Gernot Bantleon (54), „deshalb haben wir Beschwerde eingelegt.“
Die Schuld am Endlos-Prozess geben die Ankläger dem Verteidiger Christian Nordhausen (51). Er habe das Verfahren verzögert.
Nordhausen räumt ein: „An den meisten Prozesstagen hat das Gericht auf meine Anträge die Arbeit der Polizei geprüft. Die Ermittlungsakte war unvollständig, Beweisstücke mehrfach nummeriert, ihre Fundorte widersprüchlich. Aber das ist nicht meine Schuld.“
Der Anwalt versichert: „Mein Mandant wird nicht flüchten. Er weiß, dass er dann gefasst und wieder eingesperrt wird.“ Hat er mal daran gedacht, dass die Freilassung des Syrers vielen Cottbusern Angst macht – und die AfD stärkt? Nordhausen: „Das interessiert mich nicht.“
https://www.bild.de/article/5d1db60698520b0001b6c779
Man darf dem Anwalt keinen Vorwurf machen, es ist sein Job seinen Mandanten zu verteidigen. Um Schuld oder Unschuld oder Moral geht es dem Anwalt nicht, sondern darum, das Maximum für den Mandanten rauszuholen. Der Skandal liegt bei den Behörden, welche diese Lücke zuliessen. Aber wahrscheinlich sind sie nur überfordert, wie das an vielen anderen Orten der Fall ist - dann liegt der Skandal letzten Endes bei der Politik, die den Behörden nicht die nötigen Mittel genehmigt.
In den weiter oben geschilderten Fällen, liegt der Skandal meist beim Gericht. Da finde ich manchmal das Geschworenengericht die bessere und demokratischere Variante, wo die Gesinnung einer Einzelperson (Richter) bei einem Urteil weniger ausschlaggebend ist.
Vor Gericht und auf hoher See bist in Gottes Hand...
Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Sachen...
Wie oft ergeht ein Urteil "im namen des deuschen VOlkes" wo man nur mit dem Kopf schütteln kann...
Menschen die anderen an Leib und Leben schädigten bekommen lächerliche Strafen - teil zur Bewährung..
Ich wünsche solchen Scheiß-Richtern die maximal mögliche Bereicherung durch ihre Schützlinge! Was für widerliche Kreaturen! Natürlich meist mit SPD- oder Grünen-Parteibuch!
Eine dieser lächerlichen Strafen erhielt nun ein Messerstecher in Berlin...……………
Zitat:
Am 21. Mai legte Hussein Y. (20) in der S-Bahn seine Füße auf den Sitz. Als sich ein Fahrgast beschwerte, attackierte Y. ihn mit einem Messer. Schon zwölf Tage später die Anklage. Jetzt folgte – nach nur sechs Wochen – vor dem Amtsgericht die Strafe auf dem Fuße.
Sascha B. (35) saß an jenem Mittag neben Y. in der S5. „Nehmen Sie bitte Ihre Füße runter“, bat er. Da sprang der Angeklagte auf und rammte dem Abteilungsleiter ein Messer in Bein und Hand.
Andere Fahrgäste überwältigten den Angreifer. Festnahme, U-Haft!
Der Stich im Oberschenkel verheilte. Doch der Ringfinger des Opfers ist dauerhaft taub. Der Täter zeigte keine Reue.
Der Richter verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung.
https://www.bz-berlin.de/tatort/mens...erliner-s-bahn
Dass auch Polen den Migrantenbonus zugesprochen bekommen, sieht man an diesem Fall...……….
Zitat:
Erst riss er 30 Tulpen samt Zwiebeln aus einer Grünanlage am Görlitzer Wilhelmsplatz, dann verprügelte er einen Anwohner, der ihn auf den Blumenklau ansprach. Freitag zeigte der polnische Räuber, was er von dem Prozess gegen ihn hält – zeigte im Gerichtssaal den Stinkefinger.
Drei Monate saß der arbeitslose Koch Daniel S. (27) aus Zgorzelec in Untersuchungshaft. Der Vater dreier Kinder behauptet, er habe die Tulpen gebraucht, um einen Streit mit seiner Ehefrau beizulegen.
Anwohner Jörg S. (46), der den Klau per Handyvideo festhielt, wurde vom Tulpendieb zu Boden geschlagen und mit Tritten traktiert. Zudem wurde der Görlitzer als „Nazi“ und „Scheiß Deutscher“ vom Polen beschimpft.
Richter Ulrich von Küster (55) verurteilte ihn daher wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss er 1270 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Daniel S. soll 30 Euro monatlich an das Opfer überweisen – kann er das nicht, muss er hinter Gitter.
Jörg S. trug nach der Tat Rippenprellungen und Hämatome davon. „Ich kann nachts nicht mehr schlafen“, so der Görlitzer, der an Multipler Sklerose leidet. „Für meine Zivilcourage habe ich keinen Dank bekommen. Daher werde ich nie wieder irgendwo dazwischengehen.“
https://www.bild.de/regional/dresden...8392.bild.html
…..eine lächerliche "Strafe". Das Opfer hat noch lange mit den Nachwirkungen des Angriffs zu tun.
Anhang 7050