Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Essen, den 02.03.2011
Pressemitteilung
Abschiebungen nach Syrien auch formell aussetzen!
Flüchtlingsrat NRW fordert formellen Abschiebestopp sowie
Landesinitiative zur Kündigung des Rückübernahmeabkommens
Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Lage in Syrien hat der Flüchtlingsrat
NRW heute noch einmal an die nordrhein-westfälische Landesregierung
appelliert, einen formellen Abschiebestopp zu erlassen. In Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen hatten die
zuständigen Ministerien entsprechende Erlasse bereits in den letzten Wochen
veröffentlicht. In den Erlassen aus Brandenburg und Schleswig-Holstein
hieß es zur Begründung: „Wegen der aktuell äußerst angespannten Sicherheitslage
in Syrien kann derzeit nicht mehr sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige
syrische Staatsangehörige unter Beachtung der völkerrechtlichen
Standards in Sicherheit und Würde zurückgeführt werden.“
Auch aus Nordrhein-Westfalen werden momentan keine Menschen nach
Syrien abgeschoben. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine faktische
Aussetzung von Rückführungen, die keine verbindliche Wirkung entfaltet.
Der Flüchtlingsrat NRW spricht sich deshalb dafür aus, durch einen Erlass
einen formellen Abschiebestopp für sechs Monate anzuordnen. Ein solcher
offizieller Schritt wäre ein wichtiges Zeichen und für das subjektive Sicherheitsempfinden
der hier lebenden syrischen Flüchtlinge von großer Bedeutung.
Mögliche finanzielle Erwägungen, darauf beruhend, dass im Falle
eines formellen Abschiebestopps nicht mehr die Kommunen, sondern das
Land Kostenträger für syrische Flüchtlinge wäre, dürfen einer solchen Entscheidung
nicht entgegenstehen.
Bereits am vergangenen Freitag haben die Flüchtlingsräte der Bundesländer
die Landesregierungen in einer gemeinsamen Erklärung zudem dazu aufgefordert,
sich für die sofortige Kündigung des weiterhin gültigen Rückübernahmeabkommens
mit Syrien einzusetzen. Dies hat der Flüchtlingsrat NRW
in einem Brief an Innenminister Jäger nun noch einmal bekräftigt.
Schon die Stellung eines Asylantrages im Ausland gilt in Syrien als Straftatbestand
und zieht bei vielen Rückkehrern Verhaftungen und Folter nach sich.
Agenten der syrischen Geheimdienste stellen auch über in Deutschland lebende
Syrer Nachforschungen an. Dadurch sind Syrer nach ihrer Abschiebung,
verstärkt unter den derzeit herrschenden Bedingungen in Syrien, erheblich
durch staatliche Gewaltmaßnahmen gefährdet. Trotz aller von der
Bundesregierung geäußerten Kritik gegen die staatliche Gewalt und erhobener
Rücktrittsforderungen gegenüber Präsident Baschar Al Assad ist das
Geschäftsstelle des
Flüchtlingsrats NRW e. V.
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bestehende deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen jedoch nach wie vor
in Kraft.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer
gerne zur Verfügung.
gez. Birgit Naujoks, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.