Die Mühlen der Justiz mahlen gewöhnlich langsam, in Deutschland zumal. Mitunter aber geht es auch überraschend schnell. Genau um 22.19 Uhr am 26. September 1980, einem Freitagabend, war am Ausgang der Münchner Theresienwiese hin zum Bavariaring eine selbst gebaute Bombe detoniert. Sieben Personen starben sofort, fünf weitere erlagen in den kommenden Stunden und Tagen ihren schweren Verletzungen; ebenfalls zerfetzt wurde der Bombenleger selbst. Mehr als 200 Besucher des Oktoberfestes wurden verletzt – einigen mussten Arme oder Beine amputiert werden.
Trotz des Schocks über diesen bis dahin schlimmsten Anschlag der bundesdeutschen Geschichte reagierten die Behörden kurzfristig: Nur 16 Stunden nach der Detonation wollte Bayerns Polizei bereits zuschlagen: Auf 14.30 Uhr am Samstagmittag war der Beginn der koordinierten Durchsuchungen in anderthalb Dutzend Wohnungen angesetzt, die Anhängern der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann gehörten.
Denn der Bomberleger selbst war noch in der Nacht als der 21-jährige Gundolf Köhler identifiziert worden, ein bekannter Anhänger der Neonazi-Vereinigung, die im Januar 1980 verboten worden war. Für jedes Objekt war ein eigener richterlicher Beschluss nötig, außerdem jeweils eine Planung für den Zugriff. Genügend entsprechend ausgerüstete Beamte mussten an fast 20 verschiedenen Orten in ganz Bayern bereitgestellt werden. All das war kurz nach 14 Uhr am Samstag erledigt.
Dann kam es in letzter Minute doch noch zu einer kleinen Verzögerung: 20 Minuten vor dem geplanten Beginn übernahm Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, der oberste Ankläger der Bundesrepublik und in Fällen politisch motivierter Gewalt von Amts wegen zuständig, offiziell die Ermittlungen. Da seine Behörde zeitgleich mit Bayern weitere Durchsuchungen in Baden-Württemberg und Hessen vornehmen lassen wollte, wurde der Beginn der Aktion um zweieinhalb Stunden verschoben, auf 17 Uhr.
So durchsuchten Polizisten an diesem Nachmittag und frühen Abend, nur etwa 18 Stunden nach dem mörderischen Anschlag, die Wohnungen von „20 bis 30“ Mitgliedern der ehemaligen Wehrsportgruppe. Bei einem Verdächtigen wurden ein Kilogramm Sprengstoff, drei Granaten, eine Tellermine und sechs Gaskartuschen gefunden, wie man sie zum Bau von Bomben verwenden konnte. Wehrsportgruppengründer Karl-Heinz Hoffmann selbst und fünf seiner Anhänger wurden festgenommen.
Schon bei der ersten Pressekonferenz nach dem Anschlag, am Montagvormittag, gerade einmal 60 Stunden nach der Explosion, gab Rebmann erste Ermittlungsergebnisse bekannt: „Wahrscheinlich“ Rechtsradikale aus dem Umfeld der Wehrsportgruppe Hoffmann hätten den Anschlag verübt, sagte er. Mehr kann, ja darf ein Ankläger in einem Rechtsstaat nicht verkünden, denn Urteile fällen nur Gerichte........
https://www.welt.de/geschichte/artic...azi-Morde.html