Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen
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Behörden ratlos
Wenn Flüchtlinge Kinderbräute mitbringen
Die Flüchtlingskrise wirft ein weiteres Problem auf. Manche Männer kommen in Begleitung minderjähriger Ehefrauen. Wie sollen die Behörden damit umgehen?
Am 31. August verschwand in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ter Apel, im Norden der Niederlande, ein Kind. Fatema Alkasem, 14 Jahre alt, Syrerin. Ihr Foto wurde landesweit verbreitet, auch die deutsche Polizei half bei der Suche. Doch alle Anstrengungen waren vergebens. Das Kind blieb verschwunden. Fatema ist hochschwanger.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Po...itbringen.html
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Dafür ist eine Frau bei den Museln ja auch da: Ein Kind nach dem anderen zu gebären! Wie die alle satt zu kriegen sind? Der Allah wird's schon richten.
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Das ist ja ein Dauerzustand. Es gelten die Gesetze hier in Europa und nicht die aus dem Orient. Damit ist klar, dass der Mann sich strafbar gemacht hat und ins Gefängnis gehört.
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Wenn diese Flutlinge auch nichts mitbringen, ihre Gesetze haben sie immer dabei. Und wir haben die Richter, die sich prompt danach richten.
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Cherusker
Wenn diese Flutlinge auch nichts mitbringen, ihre Gesetze haben sie immer dabei. Und wir haben die Richter, die sich prompt danach richten.
Werden die Danachrichter noch besser bezahlt?
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Quade
Werden die Danachrichter noch besser bezahlt?
Noch besser? Ich weiß es nicht, aber manche sollen ja unter einem beträchtlichen Sendungsbewußtsein linksdrehender Art leiden. („Wir werden's schon richten!”)
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Deutschland brüstet sich doch damit ein Rechtsstaat zu sein. Wenn Probleme aus Muselstaat eingebracht werden, dann interessieren deutsche Rechte einfach nicht mehr. Weil in Ämtern und Gerichten Heuchelei und vor allem Arschkriecherei betrieben wird.
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Früher galt man als Sexist, wenn man frauenfeindlich war. Heute gilt man als Rassist, wenn man es nicht ist.
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Aber in die Grundschule müßten die Kinderbräute dann doch nicht, oder?
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Realist59
Das ist ja ein Dauerzustand. Es gelten die Gesetze hier in Europa und nicht die aus dem Orient. Damit ist klar, dass der Mann sich strafbar gemacht hat und ins Gefängnis gehört.
Leider ist es nicht ganz so einfach. Wenn man diesen exotischen Fremden die Einreise und die Niederlassung gewährt und zudem die Eheschließungen ihres Heimatlandes anerkennt, dann kann man den pädophilen Ehemann natürlich nicht verhaften.
Ich stelle es mir aber ganz amüsant vor, wenn man das Mädel unter die Obhut des Jugendamtes stellen würde. Sie ist ja schließlich noch minderjährig. Das Sorgerecht auch für das Baby obliegt in diesem Fall natürlich dem Staat. Dem Kindsvater kann man dann ja in den Räumen des Jugendamtes ein begleitetes Umgangsrecht anbieten. Alle 14 Tage, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist, und natürlich unter Aufsicht von Jugendamtsmitarbeitern. Der geile Alte würde vor lauter Ärger Bocksprünge machen!