Die 3%-Hürde bei der Europawahl ist verfassungswidrig. So entschied das Bundesverfassungsgericht.
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Die 3%-Hürde bei der Europawahl ist verfassungswidrig. So entschied das Bundesverfassungsgericht.
Seit langem mal wieder was positives von unserem BVG. Nun muss noch die 5% im Ländle weg.
Gut für die kleinen Parteien wie AfD, Die Freiheit, NPD...