Sein Name ist Mohyi Aldin Al Srour. Nicht Moha Syouy. Und auch nicht Motiyi Aldini Alsour. Doch all diese Namen waren für den 26-jährige Mann aus Homs in Umlauf und sind es teilweise noch. Daran hat auch eine offizielle Namenskorrektur nichts geändert. Jüngst musste der Syrer sogar seine B1-Sprachprüfung an der Kreisvolkshochschule unter falschem Namen ablegen.
Mohyi Aldin Al Srour kam im September 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise nach Deutschland. Sein erstes deutsches Dokument, quasi der vorläufige Ausweis, war die Bescheinigung für die Weiterleitung eines Asylersuchens. Darauf war der Name falsch geschrieben: Moha Syouy.
»Kann passieren«, finden Katarina Hartel und Ehrengard Kleinberg, die Al Srour seit seiner Zeit in der Containerunterkunft im Fliederweg ehrenamtlich begleiten. Schließlich seien im Herbst 2015 sehr viele Menschen mit Verständigungsschwierigkeiten und ungewohnten Namen in fremder Schrift nach Deutschland gekommen. Doch dass der falsche Name und dazu auch ein falsches Geburtsdatum noch immer im Umlauf sind, strapaziert die Nerven aller Beteiligten.
Das BAMF prüft noch An Versuchen, die Fäden zu entwirren, hat es nicht gefehlt. Anfang September 2016, ein Jahr nach seiner Ankunft, hatte Al Srour beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Gießen seine Anhörung. Den Interviewer hat er eigenen Angaben zufolge mehrfach auf den falsch geschriebenen Namen hingewiesen. Es half nichts. Die Niederschrift der Befragung enthält erneut gleich mehrere Namensvarianten. Al Srour bat das BAMF erneut um Korrektur, diesmal schriftlich und mit Nennung des Aktenzeichens. Reaktion: keine. Aber im Bescheid über das Asylverfahren, mit dem Al Srour Anfang 2017 der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde, sind Name und Geburtsdatum korrekt angegeben. Mohyi Aldin Al Srour ging mit dem Dokument zur Bank, zur Gemeinde, zum Ausländeramt und anderen Stellen. Überall ließ er seine Daten umschreiben. Schließlich erhielt er auch einen korrekten Ausweis. Alles schien gut. Der 26-Jährige hatte in
Reiskirchen Arbeit und Wohnung gefunden, abends besuchte er den Integrationskurs. Dann nahte die Prüfung fürs Sprachniveau B1. Als die Kreisvolkshochschule den Schüler bei der mit der Prüfung beauftragten TELC gGmbH anmelden wollte, gab es Verwicklungen. »Bei uns war Herr Al Srour noch als Syouy und mit falschem Geburtsdatum gemeldet«, erläutert Dr. Iris Korte-Klimach, Programmleiterin Sprachen an der KVHS. Die Gründe für die nicht erfolgte Namenskorrektur ließen sich nicht mehr nachvollziehen.
Alle hatten Stress Jedenfalls hatten alle
Stress: der junge Syrer, seine Helferinnen, die Mitarbeiter von KVHS, Ausländerbehörde und BAMF. Die Anmeldefrist für die Sprachprüfung drohte abzulaufen, und die Unstimmigkeiten ließen sich in der Kürze der Zeit nicht klären. Am Ende schrieb Mohyi Aldin Al Srour die Prüfung unter dem alten, falschen Namen Syouy