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Zitat von
Narima
Es ist ok, wenn 2 Frauen hergeholt werden: wenn der Mann NICHT vom Staat lebt und seine 2 Ehefrau auch selbst versorgt durch legale Arbeit oder vorhandenes legal erwirtschaftetes Vermögen UND keiner der genannten Personen kriminell in Erscheinung getreten ist.
Abr hier lauter Personen herholen die alimentiert werden sollen von uns Steuerzahlern ? Gehts nocht ???
Nein, es ist nicht okay, denn erst einmal ist Bigamie in Deutschland nicht nur verboten, sondern strafbar und zweitens handelt es sich um Familiennachzug.
Zitat: »Artikel 6 (Öffentliche Ordnung - ordre public -) des Einführungsgesetzes zum BGB lautet: „Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist“.» – Quelle: https://www.shz.de/18925891 ©2018
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Es geht nun hoch her über die Bigamie, deshalb ein paar Stimmen aus anderen Artikeln zu diesem Thema.
Zuerst einmal der kleine Hinweis, dass diese Förderung der Bigamie seitens der Behörden nicht der erste Fall ist (ist es nicht die Förderung, ist es wenigstens die Duldung). In Berlin-Neukölln leben offiziell 30 Prozent der Araber (inoffiziell mehr und Tendenz sowieso steigend) in Mehrehen, wobei die Zweitfrauen einen höheren Hartz-IV-Satz erhalten, weil sie als Alleinerziehende gelten.
In die Schlagzeilen kam dieser Fall aus Montabaur:
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Der Familienvater reiste im vergangenen Jahr mit vier Ehefrauen und 23 Kindern aus der Türkei ein. Die traditionelle Großfamilie lebte zuvor auf mehrere Städte verteilt in Syrien.
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Bei der Registrierung der Großfamilie in Deutschland machte schon die schiere Anzahl der Frauen und Kinder Probleme. Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht sieht keine derartigen Familienmodelle vor. Die Flüchtlinge wurden auf mehrere Kommunen verteilt. Der Mann musste sich entscheiden, mit welcher seiner Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte, was innerfamiliäre Konflikte auslöste. Zwei Frauen leben mit ihren Kindern nun in der Nähe von Koblenz. Der Mann, zwei weitere Frauen und etwa die Hälfte der Kinder wurden in der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht. Über den Sommer kam es in den hierfür angemieteten Wohnungen in Ruppach-Goldhausen und Welschneudorf immer wieder zu Konflikten. Wie unsere Zeitung erfuhr, haben männliche Jugendliche mehrmals Einrichtungsgegenstände zerstört. Die beiden Frauen waren zunächst in einer Wohnung untergebracht, sollen sich aber derart häufig gestritten haben, dass sie schließlich getrennt wurden.
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Zeugen berichten, die Frauen würden gelegentlich im Keller eingesperrt. Die halbwüchsigen Söhne sollen versucht haben, den Schulbesuch der Mädchen zu verhindern. Nachbarn beschwerten sich außerdem immer wieder über nächtliche Ruhestörungen und über Fahrräder, die vor Garagen oder auf der Straße abgestellt wurden. In der Wohnung in Welschneudorf wurden überdies ständig deutlich mehr Menschen angetroffen als die zugewiesenen sechs Bewohner, was ebenfalls zu Konflikten mit Anliegern führte. Vor allem mit einem 16-jährigen Jungen gab es dabei immer wieder Probleme. Bürger aus Welschneudorf fühlten sich von ihm bedroht. Der junge Mann soll in der Wohnung sogar Mitarbeiter der Verwaltung körperlich angegriffen haben. Mittlerweile hat die Verbandsgemeinde die Familie in einer belebteren Gegend in Montabaur untergebracht. In einem kleineren Ort wie Welschneudorf sei die Situation sicher nicht ideal gewesen, berichtet der zuständige Fachbereichsleiter der Montabaurer Verbandsgemeindeverwaltung, Guido Göbel.
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Aus der Tatsache, dass die Betreuung der Familie schwierig ist, macht Guido Göbel indes keinen Hehl. Er betont aber auch, dass ein derartig drastischer Fall die Ausnahme darstellt. Eine weitere Großfamilie mit vier Ehefrauen und mehr als 20 Kindern sei ihm zumindest im Westerwaldkreis nicht bekannt.
https://www.rhein-zeitung.de/region/...d,1539821.html
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Nach deutschem Sozialrecht darf A. nur mit einer Ehefrau eine Bedarfsgemeinschaft haben. Er entschied sich für Hauptfrau Twasif (49) und lebt nun mit fünf Kindern in Montabaur. Die drei übrigen Frauen sind offiziell nur „Freundinnen“ (und davon wenig begeistert). Die Behörden verteilten sie auf verschiedene Orte. Eine verheiratete Tochter lebt in Saudi-Arabien.
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Die Mutter sehe ich oft, wenn sie vom Einkaufen kommt.“ Nur Vater Ghazia bekommt der Schuster selten zu Gesicht. Denn der ist meist unterwegs.
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In einem Gespräch mit BILD sagt der Syrer: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen!“ Doch die wohnen in einem Umkreis von 50 Kilometern verteilt.
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Im Ort Winningen wohnt Frau Nummer zwei mit fünf weiteren Kindern, in Ruppach lebt Frau Nummer drei mit vier Kindern, in Mayen Frau Nummer vier mit drei Kindern. Vater Ghazia bleibt jeweils für zwei bis drei Tage, zieht dann weiter.
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Ghazia: „Ich bin praktisch die ganze Zeit unterwegs, um mit meiner Familie zusammen zu sein – dabei würde ich gerne wieder Arbeit finden.“
http://www.bild.de/news/inland/ehe/m...2758.bild.html
Offenbar gibt es für solche bumsfidelen Flüchtlinge keine Auflagen der Behörden zwecks Qualifikation, Anwesenheitspflichten und Arbeitssuche.
Der Arbeitgeberverband hat sich dieses Themas ebenfalls angenommen:
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Falls es Abweichungen geben sollte zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürften diese marginal sein, zumal es nur darum geht, sich ein grobes Bild über die finanziellen Auswirkungen zu machen. Und spätestens nach Asyl-Anerkennung, was bei Syrern reine Formsache ist, greift das Sozialhilfegesetz.
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Die Mütterrente von Nahles wurde hier nicht mitbedacht, obwohl bei 23 Kinder einiges zusammen kommen wird.
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Interessant übrigens ist, dass man in Syrien eine so große Familie haben kann, ohne dass der Staat irgendetwas dazugibt - während man in Deutschland mit dem Modell 4 Frauen und 23 Kinder 30.030 € = (im Jahr 360.360 €) Geld- und Sachleistungen leistungslos erhalten kann.
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Für den obigen, als Annäherung ermittelten, Betrag arbeiten bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2.461 Euro immerhin 12,2 Handwerksgesellen. Auf den Nettolohn bezogen, der 1.596 € bei einem Handwerksgesellen in Steuerklasse 1 beträgt – denn die 30.030 € sind ja ein Nettobetrag – arbeiten 18,8 Handwerksgesellen.
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Noch eine andere Betrachtung: bei 314,33 € Lohnsteuer zahlen 95,5 Handwerksgesellen ihre gesamte Lohnsteuer nur für die Kosten dieser syrischen Großfamilie.
Wieviel Arbeitszeit steckt in diesen Beträgen? Den Nettolohn gibt es für 146 Arbeitsstunden monatlich.
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Berechnung: 1.596 € plus 314,33 € Lohnsteuer = 1.910,33 € ergeben für 220 Arbeitstage p.a. : 12 = 18,33 Arbeitstage/mtl. à 8 Std. = 146 Arbeitsstunden/mtl)
Für die Lohnsteuer werden (314,33 : 1910,33 x 314,33 =) 24 Stunden mtl. = 3 Arbeitstage gearbeitet.
Zitat:
Die 95,5 Handwerksgesellen "schenken" der syrischen Großfamilie Monat für Monat den Gegenwert von 2.292 Arbeitsstunden bzw. 458 Arbeitstagen.
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Bisher waren es nur nüchterne Zahlen. Dazu kommt, dass die 95,5 unbekannten Spender morgens aufstehen, zu ihrer Arbeitsstelle fahren, die Stechuhr bedienen, sich ihre bei Wind, Regen, Kälte, Hitze erbrachten Leistungen beurteilen lassen müssen, die abends von der Arbeit zurückkommen, ihre eigenen Familien unterhalten, ihren Lohn zur Hälfte, durch den Arbeitgeber vom Staat erzwungen, gekürzt erhalten und aus dem Rest nebenbei etwas für die "kleinen Freuden des Lebens" mühsam zusammensparen.
https://www.deutscherarbeitgeberverb...en-kinder.html
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Zurück zum Artikel. Hier sollte der Leser mal wieder hinter die Tanne geführt werden. Gepetzt hat der Focus. Der schrieb nämlich, dass die Kinder schon in Deutschland waren und lediglich die Zweitfrau über den Familiennachzug geholt wurde. Das ist natürlich ein starkes Stück!
Zitat:
Nach "sorgfältiger Einzelfallprüfung"Wegen der Kinder: Syrischer Flüchtling darf seine Zweitfrau nach Deutschland holen
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Ein Flüchtling aus Syrien, der seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern in Deutschland lebt, darf nun auch seine Zweitfrau zu ihm nachreisen lassen. Die Behörden handelten dabei nach eigener Ansicht im "Interesse der Kinder".
Zitat:
Die vier Kinder, mit denen das Paar 2015 nach Deutschland geflüchtet war, sind demnach die Nachkommen der Zweitfrau, die damals im bürgerkriegsgeplagten Syrien zurückgeblieben war. Diese sollten nicht ohne ihre leibliche Mutter aufwachsen: "Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen."
https://www.focus.de/politik/deutsch...d_8367633.html
DNA-Proben wurden wohl keine entnommen.