Zitat:
Arabische Charta der Menschenrechte
vom 15. September 1994, überarbeitete Version vom 15. Januar 2004
Die Arabische Menschenrechtscharta wurde 1994 vom Rat der Arabischen Liga verabschiedet. Sie konnte allerdings mangels genügender Ratifikationen nicht in Kraft treten. Im Jahre 2004 wurde eine überarbeitete Version angenommen, die 2008 rechtswirksam wurde.
Arabische Charta der Menschenrechte von 1994
Die im Jahre 1945 gegründete Arabische Liga schenkte Menschenrechtsfragen anfänglich keine grosse Beachtung. Dies änderte sich im Jahre 1968, als die Liga die Permanent Arab Human Rights Commission (PAHRC) gründete. Experten der Kommission erarbeiteten den ersten Entwurf einer arabischen Menschenrechtscharta und übermittelten ihn 1971 den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, die jedoch kein grosses Interesse an den Tag legten. Die erste Version der arabischen Menschenrechtscharta wurde zwar schliesslich im Jahre 1994 von der Arabischen Liga verabschiedet, trat allerdings nie in Kraft. Sie wurde lediglich vom Irak unterzeichnet, jedoch von keinem Staat ratifiziert. Der vorgesehene Überwachungsmechanismus, ein aus sieben Mitgliedern bestehender Expertenausschuss zur Überprüfung von Staatenberichten, konnte demzufolge nicht realisiert werden.
Text der Arabische Menschenrechtscharta von 1994
(pdf, deutsch, 7 S.)
Arabische Charta der Menschenrechte von 2004 (überarbeitete Version)
Die überarbeitete Fassung der Arabischen Menschenrechtscharta von 1994 wurde 2004 von der Arabischen Liga an ihrem 16. Gipfeltreffen verabschiedet. Die Permanent Arab Human Rights Commission (PAHRC) trieb die Überarbeitung der bestehenden Arabischen Menschenrechtscharta voran und wurde in den Beratungen über den Entwurf vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) unterstützt. Zudem wurden internationale und regionale Menschenrechtsorganisationen eingebunden und konnten Empfehlungen unterbreiten. Formal wurde die Charta den internationalen Menschenrechtsabkommen angepasst und viele Empfehlungen fanden in der überarbeiteten Charta Eingang.
Text der Arabischen Menschenrechtscharta von 2004
Vom Boston University International Law Journal mit Einleitung (pdf, englisch, 18 S.)
Text der Arabischen Menschenrechtscharta von 2004
(pdf, französisch, 20 S.)
Struktur der Charta
Die neue Version beinhaltet 53 Artikel nach der Präambel (die Charta von 1994 hatte 43 Artikel). Diese können in vier Hauptkategorien eingeteilt werden. Nach der Präambel folgen in einem ersten Teil klassische Schutzrechte, wie das Recht auf Leben und persönliche Freiheit und Sicherheit. Die zweite Kategorie beinhaltet Verfahrensrechte, wie die Gleichheit aller vor dem Gesetz, das Recht auf einen fairen Prozess und Rechtsstaatlichkeit. Im dritten Teil sind zivile und politische Rechte niedergeschrieben. Dazu gehören Recht auf Bewegungsfreiheit, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht der Minderheiten und andere. Die vierte Kategorie beinhaltet ökonomische, soziale und kulturelle Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Arbeit, das Recht auf sozialen Schutz, das Recht auf Bildung usw. In den Artikeln 43 bis 53 stehen schliesslich organisatorische Festlegungen, u.a. die Gestaltung und Arbeitsweise des Überwachungsorgans.
Seit 2008 in Kraft
Am 15. März ist die Arabische Charta in der Version von 2004 in Kraft getreten. Zehn Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga haben sie bin anhin ratifiziert. Es sind dies Jordanien, Bahrain, Algerien, Syrien, Palästina, Libyen, Quatar, Saudi Arabien, Jemen und die Vereinigten Arabischen Emirate. Als Überwachunsmechanismus sieht die Charta vor, dass die Vertragsstaaten ein Jahr nach der Ratifizierung einen Bericht zur Umsetzung dem Überwachungsgremium vorlegen. Danach verlangt die Charta alle drei Jahre einen periodischen Bericht. Ein Individualbeschwerderecht sowie die Einrichtung eines Menschenrechtsgerichtshofs sieht die Charta nicht vor. Das Arab Human Rights Committee, welches 2009 zur Überprüfung der Umsetzung der Charta geschaffen wurde, hat bis heute (Stand November 2009) drei Sessionen abgehalten. Die ihr angehörenden sieben Experten stammen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (Präsident), Algerien (Vize-Präsident), Bahrain, Palästina, Syrien, Jordanien und Libyen.
Arab Commission for Human Rights
Website der Arabischen Kommission für Menschenreche (englisch/französisch/arabisch)
«Modernizing» the Arab Rights Charter
Artikel auf Seite 5 in: Respect – The Human Rights Newsletter (pdf, englisch, 10 S.)
The Arab World and Human Rights – A general bibliography
Literatur zu Menschenrechten in der Arabischen Welt auf der Website des Journal of Philosophy of International Law and Global Politics (englisch)
Konsultationen mit Nichtregierungsorganisationen
Am 15. Oktober 2009 hat sich das Arab Human Rights Committee mit vier internationalen und regionalen NGO's im Hauptsitz der Arabischen Liga zu Gesprächen getroffen. Bei diesem ersten Treffen mit NGO's waren Amnesty International, die International Federation for Human Rights, die Arab Organization for Human Rights und das Cairo Institute for Human Rights anwesend. Die Teilnehmer/-innen betonten besonders die Wichtigkeit eines solchen Dialogs.
League of Arab States: Human Rights organizations and Arab Human Rights Committee engage in constructive dialogue
International Federation for Human Rights (FIDH) (englisch)
Arab Center for International Humanitarian Law and Human Rights Education (ACIHL)
Website des ACIHL (englisch/französisch)
Reaktionen aus juristischer Sicht
Wichtige Errungenschaften in der überarbeiteten Version sind das Bekenntnis zur Gleichstellung von Frau und Mann (Art. 3 Abs. 3; Art. 34 Abs. 4), neue Kinderrechte (Art. 34) und Rechte für Behinderte (Art. 40, Abs. 34). Jedoch bleibt auch in der überarbeiteten Version das gravierende Problem bestehen, dass kein effektiver Durchsetzungsmechanismus vorgesehen ist.
Die internationale Juristenkommission (IJC) begrüsst in ihrer umfassenden Analyse der Überarbeitung die Erneuerung der arabischen Menschenrechtscharta. Es wird jedoch betont, dass die Anstrengungen fortgesetzt werden müssten, um die Arabische Charta weiter dem internationalen Menschenrechtsschutz anzugleichen. Kritisiert wird unter anderem die problematische Formulierung des Rechts auf Widerstand gegen fremde Besatzung, sowie der ungenügende Minderheitenschutz und dass die Todesstrafe gegenüber Minderjährigen in Staaten mit entsprechenden Gesetzen erlaubt ist.
Commentaires de la Commission internationale de juristes
Beurteilung der Arabischen Menschenrechtscharta von 2004 durch die internationale Juristenkommission (pdf, französisch, 17 S.)
Jahresbericht 2005 von Amnesty International
Abschnitt Arabische Menschenrechtcharta
Politische Schwäche der arabischen Liga
Die Arabische Liga befindet sich offensichtlich in einer Krise und hat international an Bedeutung eingebüsst. Sie hat mit inneren Differenzen ihrer Mitglieder zu kämpfen und beschränkte sich in den letzten Jahren in ihrer Tätigkeit auf Erklärungen «arabischer Solidarität» gegenüber den Palästinensern oder den Muslimen im Kosovo. Zudem wurden ökonomische Kooperationsziele und Friedenspläne für den arabisch-israelischen Konflikt erarbeitet, die jedoch in der Praxis bedeutungslos geblieben sind. An einem Gipfeltreffen im März 2008 wurden die Unstimmigkeiten innerhalb der Liga deutlich, als die wichtigsten Staatsoberhäupter der Region die Teilnahme absagten.
Arabische Liga tief zerstritten
Artikel auf Spiegel-Online von 28.03.2004
Blamage für das syrische Regime
Artikel auf Spiegel-Online vom 29.03.2008
Themen: Arabische Liga
Spiegel-Online Themen
Verhältnis zur Organisation der islamischen Konferenz OIC
Im Masse wie die arabische Liga an Bedeutung verloren hat, ist die Organisation der islamischen Konferenz OIC auf der internationalen Bühne präsenter und wichtiger geworden. Gerade auch im Feld der internationalen Menschenrechtspolitik im Rahmen des UNO-Menschenrechtsrates tritt der OIC sehr selbstbewusst und dynamisch auf.
Übrigens haben die Organisation der Islamischen Konferenz und die Arabischen Liga im Januar 2009 ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. Dabei wird vor allem der Wille zu einer politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Kooperation betont.
Organization of the Islamic Concerence OIC
Offizielle Website
Verhältnis zur Kairoer Erklärung für Menschenrechte
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte wurde 1990 von der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) verabschiedet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Arabischen Charta der Menschenrechte. In der Kairoer Erklärung werden die Rechte und Freiheiten der Scharia unterstellt, welche als «einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels» dient (Art. 25). Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte hat im Gegensatz zur Arabischen Charta keine rechtliche, sondern bloss eine symbolische und indirekt menschenrechtspolitische Bedeutung. Auf dieser Ebene markiert sie einen islamischen Gegenentwurf zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (pdf, 5 S.)
Weitere Informationen
Dialog mit dem Islam als Konfliktprävention? Zur Menschenrechtspolitik gegenüber islamisch geprägten Staaten
Studie von Anna Würth, Deutsches Institut für Menschenrechte (2003, pdf, 71 S.)
Update: 24.04.2012