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Was bietet das START-Stipendium?
Das Stipendium der START-Stiftung fördert talentierte Schüler*innen mit Migrationsgeschichte durch finanzielle Unterstützung und Bildungsprogramm.
START bietet:
1.000 Euro für Bildung – jedes Jahr: Damit können sich die Stipendiat*innen z.B. Schulmaterialien kaufen.
Bildung und Reisen: die Stipendiat*innen besuchen Workshops in ganz Deutschland und entwickeln Ideen für die Zukunft.
Gemeinsames Erleben: START ist eine Gemeinschaft, in der das Miteinander und Füreinander zählt.
Ein starkes Netzwerk aus Stipendiat*innen und Alumni unterstützt die neuen Stipendiat*innen und hilft ihnen dabei, ihren eigenen Weg zu finden und sich aktiv einzubringen. (zurück)
Wer kann sich für ein START-Stipendium bewerben?
Bewerben können sich talentierte Schüler*innen
mit Migrationsgeschichte aller Schulformen, die
selbst oder deren Mutter oder Vater nach Deutschland zugewandert sind,
Interesse an ihrer schulischen und persönlichen Weiterentwicklung haben und sich gesellschaftlich aktiv einbringen wollen,
hohe soziale Kompetenz aufweisen, Verantwortung für sich und andere übernehmen,
offen, beharrlich, kritisch und echte Teamplayer sind,
im nächsten Schuljahr die 9. oder 10. Klasse besuchen und noch mindestens drei weitere Jahre zur Schule gehen,
Deutsch mindestens auf dem Niveau GER-
B1 beherrschen.
Derzeit können sich Schüler*innen aus allen deutschen Bundesländern außer Baden-Württemberg bewerben. (zurück)
Was erwartet START von den Stipendiaten?
Wir erwarten, dass die Stipendiat*innen aktiv am START-Programm teilnehmen und dieses für sich und andere nutzen. Pro Schuljahr müssen sie zwei Wochenendseminare und mindestens eine regionale Bildungsveranstaltung besuchen. Darüber hinaus müssen sie die finanzielle Förderung einmal im Schulhalbjahr dokumentieren. (zurück)
Was bedeutet für START "persönliche Weiterentwicklung"?
Unter Interesse zur persönlichen Weiterentwicklung verstehen wir das Interesse und die Bereitschaft, Neues zu lernen und motiviert an den eigenen Zielen zu arbeiten. Dabei ist es uns auch wichtig, dass sich die Stipendiat*innen für andere einsetzen möchten oder dies schon tun, sich für ihr Umfeld interessieren und Verantwortung für sich und andere übernehmen. (zurück)
Was versteht START unter "Migrationsgeschichte"?
Alle Bewerber*innen, die Migrant*innen der 1. oder 2. Generation sind, haben eine sogenannte Migrationsgeschichte. Das heißt, dass entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nach Deutschland zugewandert sind. Die Staatsbürgerschaft der Bewerber*innen spielt hierbei keine Rolle. (zurück)
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online auf
www.start-bewerbung.de. Bewerbungen, die per Post eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden. (zurück)
Wie läuft das START-Bewerbungsverfahren ab?
Das START-Bewerbungsverfahren beginnt mit dem Ausfüllen der Online-Bewerbung, für die man sich hier registrieren muss. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozess sind hier zu finden.
Für das START-Stipendium kann man sich nur online bewerben. Schriftliche Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert. (zurück)
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Bewerbung für das START-Stipendienprogramm ist immer im Frühjahr, vom 1. Februar bis 15. März des jeweiligen Jahres, möglich. (zurück)
Warum muss ich eine Einverständniserklärung der Eltern einreichen?
Damit eine Bewerbung berücksichtigt und bearbeitet werden kann, benötigt die START-Stiftung aus datenschutzrechtlichen Gründen die Einwilligung der Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten. Auch volljährige Bewerber*innen müssen eine von diesen Personen unterschriebene Erklärung einreichen. In der Bewerbung wird auch nach persönlichen Daten der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten gefragt, um die Lebenssituation der Bewerber*innen besser einschätzen zu können. Diese Daten werden nur innerhalb des Auswahlverfahrens verwendet. (zurück)
Muss ich die erhaltene finanzielle Förderung des START-Stipendiums später zurückzahlen?
Nein. Das „Bildungsgeld“, das während der Stipendienzeit ausgezahlt wird, muss später nicht zurückgezahlt werden. Allerdings darf das Geld nur für bildungsrelevante Zwecke ausgegeben werden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, muss falsch oder nicht ausgegebene Bildungsgeld zurückgezahlt werden. (zurück)
Welche Alternativen habe ich zum START-Stipendium?
Wenn nicht alle Kriterien für eine Bewerbung bei START erfüllt werden, bieten die Seiten
www.begabungslotse.de und
www.stipendienlotse.de eine Aufstellung alternativer Einrichtungen und Fördermöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Forschung und Begabung für unterschiedliche Zielgruppen. (zurück)