Bremen – Der Schock nach dem tragischen Tod des Jungen (15) im Achterdieksee sitzt tief. Jetzt mischt sich Entsetzen in die Trauer über die skrupellosen 150 bis 200 Gaffer, die die Einsatzkräfte behinderten, als sie das Leben des Jugendlichen retten wollten.
Es sind unglaubliche Szenen, die sich Montagabend an dem idyllischen Baggersee abspielten. Badegäste suchten im Wasser verzweifelt nach einem Jungen (15), der im Achterdieksee beim Baden untergegangen war. Ein Hubschrauber kreiste über ihnen. Es ging um Minuten, die über Leben und Tod entscheiden.
Doch gleichzeitig mussten sich Rettungskräfte und Polizisten zum Unglücksort durchkämpfen. Denn 150 bis 200 Gaffer versperrten ihnen den Weg. Unfassbar: Die Schaulustigen verteidigten penetrant ihre Plätze, von denen sie den besten Blick auf die dramatische Suchaktion hatten.
Die Gaffer filmten und fotografierten die Tragödie mit ihren Handys.
Das Drama begann gegen 19 Uhr. Der Junge, der mit seiner Familie aus Afghanistan in Bremen eine neue Heimat gefunden hatte, war mit vier etwa gleichaltrigen Freunden schwimmen gegangen.
Gegen 19.10 Uhr die Tragödie: Die Jungs sahen, wie ihr Freund im Wasser versank. Sie riefen um Hilfe. Badegäste suchten vergeblich nach dem Jungen.
Polizeisprecherin Franka Haedke: „Ein Zeuge entdeckte ihn schließlich und Taucher der Feuerwehr zogen ihn aus dem Wasser.“ Sekunden später versuchten die Sanitäter, ihn wiederzubeleben.
Erhebliche Störung durch „aggressives Klientel“
Unvorstellbar: Dabei mussten Polizisten wieder Gaffer zurückdrängen, die den Reanimationsversuch mit ihren Handys aufnahmen.
Die Rettungsmaßnahmen seien gestört worden, so die Sprecherin, „zum Teil erheblich, auch durch aggressives Klientel“.
Erst als Badegäste die Rettungsstelle mit Handtüchern und Decken vor Blicken schützten, Polizisten Sichtschutzwände aufbauten und Platzverweise aussprachen, zogen die Gaffer ab.
Minuten später mussten die Retter aufgeben. Ihre Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der Jugendliche war tot.
Zeugen und Einsatzkräfte sind schockiert. Auch über die skrupellosen Gaffer. Das Fotografieren einer hilflosen Person und die Weitergabe der Aufnahmen sind eine Straftat. Nach § 201a StGB drohen Geldstrafe und bis zwei Jahre Gefängnis.
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