AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Zitat:
...Dennoch ist es notwendig, auf Distanz zum Geschehen zu gehen, ein wenig Luft zu holen und die Geschehnisse von außen zu betrachten.
Genau, so lange man sich außen befindet, wenig Empathie mit den Opfern empfindet und vor allem keinen Schlag gegen den Brustkorb erhält. Das geschieht dann, wenn man die sicheren Redaktionsstuben nicht verläßt und wenn, dann höchstens durch die Tiefgarage mit seinem Auto, das einen in die Tiefgarage seiner Wohnung in einem gediegenen Wohnviertel oder einem Bio-Szene-Wohnviertel fährt.
Die Welt kann so einfach sein. Es kommt eben immer nur auf den eigenen Erlebnishorizont an.
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Zitat:
Zitat von
Realist59
Und so "trauert" die Stadt Augsburg um den Toten
Anhang 7194
..tragischer Vorfall
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Der Mörder
Anhang 7195
Und übrig bleibt der? Der wird ganz bestimmt kein Feuerwehrmann!
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
durch einen tragischen Vorfall: das ist sowas von pervers....
Er wurde erschlagen und ist nicht ohne fremverschulden blöd gestolpert und mit dem Kopf irgendwo angestoßen und starb...
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Merkwürdige Aktion. Die vor ein paar Tagen freigelassenen 6 Mittäter sind inzwischen wieder inhaftiert worden.
Zitat:
Erst waren sie frei gekommen. Doch nun stehen sechs junge Männer wieder im Verdacht, an der Tötung eines 49-Jährigen in Augsburg beteiligt gewesen zu sein.
……...Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern demnach Beihilfe zum Totschlag vor......
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...id=mailsignout
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Ja, wenn die Staatsanwaltschaft nur wüßte, was sie eigentlich sollte bzw. wollte!
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Aktionismus, weil der Fall so hohe Wellen schlägt! Und im übrigen . . . wenn der Bastard auf dem Bild 17 sein soll, dann heiße ich Merkel!
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Nun sind die 6 Mitbeschuldigten wieder frei...……..
Zitat:
Alle sechs mutmaßlichen Mittäter des Falls kommen frei. Dies kündigte die Augsburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch als Reaktion auf die Entscheidung der Karlsruher Richter an. Das Verfassungsgericht hatte zuvor der Beschwerde eines 17-Jährigen, der wegen Beihilfe zum Totschlag in Untersuchungshaft saß, stattgegeben.
Dessen Anwalt hatte gegen den Haftbefehl Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Jugendliche sei „in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt“, befanden die Karlsruher Richter.
Aus „Gleichbehandlungsgründen“ sei auch im Fall der fünf anderen Mitbeschuldigten die Aufhebung der Haftbefehle beantragt worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft danach. Der 17 Jahre alte Hauptbeschuldigte bleibe aber in U-Haft...………….Die Staatsanwaltschaft wirft Haupttäter Halid S. Totschlag und seinen sechs Begleitern Beihilfe dazu vor, alle sieben sitzen in Untersuchungshaft. Einer der mutmaßlichen Mittäter hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Verfassungsgericht kann dem Haftbefehl gegen den 17-Jährigen überhaupt nicht folgen. Die Ausführungen des OLG zum dringenden Tatverdacht ließen „die erforderliche Begründungstiefe vermissen“, heißt es in der Mitteilung der Verfassungsrichter. Ferner betonen sie, dass „eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des Beschwerdeführers fehlt“.
Bereits vor der Entscheidung in Karlsruhe hatte es ein Tauziehen um die Haftbefehle gegen die sechs Mitbeschuldigten gegeben. Nachdem das Amtsgericht Augsburg die jungen Männer inhaftiert hatte, hob das Augsburger Landgericht die Beihilfe-Haftbefehle wieder auf...………….
https://www.bild.de/regional/muenche...8660.bild.html