Zitat:
Sollte man der Ansicht seitens der Behörde sein, dass es sich beim Nachfolger um einen Strohmann handeln, kann man sehr wohl handeln. Nämlich die Übernahme und die Konzession dafür verweigern. Siehe in Bremen. Da wurde einem Gastronom (Disco) die Konzession entzogen. Nun wollte ein anderer Interessent diese Disco über nehmen. Da man der Meinung ist, dass es sich hierbei um einen Strohmann handelt, hat man dem die Konzession verweigert. Nach monatelangem Streit, Klagen die abgewiesen wurden usw. ist es bis dato nicht zu einem Besitzerwechsel gekommen. Also mal genau hinschauen in Hagen...
von erbsenzaehler | #29
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Hm...Kirmes 2012.Und schon jetzt kann man dies in der Zeitung lesen. Das nenn ich schnelle Information der Bürger.Meiner Meinung nach muß über eine "Dreckbude" sofort mit Klarnamen berichtet werden. Nur so kann man solchen Kriminellen beikommen. Der Umsatz dürfte auf fast null wegbrechen. Hinzu noch eine ordentliche Geldstrafe, nicht ein solcher Kleckerbetrag. Anschließend ein Gewerbeverbot
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von Frubbi74 | #28
Da haben wir den Dönerbudenbetreiber, der sich einen Dreck um deutsche Vorschriften schert, die Behörden an der Nase herumführt, seinen emsig-beflissenen deutschen Rechtsvertreter, der für Geld wahrscheinlich auch die eigene Mutter verkaufen würde und schließlich das typische Amtsgebaren, das eine schwere Gesundheitsgefährdung mit 2 bekanntgewordenen Wiederholungen endlich mit -hört, hört!- 319,50 € ahndet. Dazu kommt bestimmt die bekannte Gesetzes- und Verfahrenslage, bei der -wie immer- allen Verantwortlichen "die Hände gebunden sind", so daß sich an den beschriebenen Zuständen nie, nie was ändern wird. Und irgendwann stirbt der erste Bürger am verdorbenen Döner, dessen Verkauf aus "multikulturellen Gründen" ja sein mußte. Zum Kotzen ist das!Wir sind die Witzfiguren Europas. Politiker, wenn Ihr schon unfähig seid, die Bürger zu schützen, dann beschließt doch wenigstens die allgemeine Wichtelmützentragepflicht. Dann kann man wenigstens ahnen, was wir für kleine hilflose Dummies sind
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Im Facebook wird der Laden in der Berliner Str. 135 als Übeltäter hoch gehandelt. Mir ist bei dem Laden auf der Kirmes aufgefallen, dass dort die Hygienevorschriften Aufgrund eines fehlenden Waschbeckens missachtet wurden. Weitere Mängel kann ich nicht bewerten.
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Das ganze Argument, er hat das Hackfleisch kurz zuvor gekauft, ist bei näherer Betrachtung ein Witz. Etwas mehr Intelligenz hätte ich dem Anwalt schon zugetraut. Spätestens nach bezahlen der Ware, ist der Käufer für die Ware verantwortlich, in diesem Fall für den sachgemäßen Transport sowie der Lagerung, das heißt der Dönerstandbesitzer mußte dafür sorgen, dass das Hackfleisch entsprechend gekühlt wird. Hinterher zu behaupten, das Fleisch war schon vergammelt, dürfte er im nachhinein kaum beweisen können. Außerdem ist ein seriöser Dönerverkäufer durchaus in der Lage vergammeltes von einwandfreiem Fleisch .zu unterscheiden
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319 Tacken Strafe dafür, dass diverse Menschen die sich wegen des Gammelfleisches die Magen-Darm-Seuche an den Balg geholt haben und somit ihrem Arbeitgeber für einige Tage ausfallen, die unter Schmerzen daheim im Klo vor sich hin vegetieren müssen? NUR 319 Tacken? Ja gehts denn noch? Den Tünnes sollte man wegen Körperverletzung anzeigen und niemals mehr für die Kirmes als Standinhaber zulassen. Geschweigedenn in besagter Dönerbude auch nur einen Satz Pommes erwerben, egal welcher der zahlreichen Verwandten des Betrügers dort nun schafft.
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Im übrigen ist es endlich Zeit für eine Kennlichmachung von Hygeneuntersuchungen im Schaufenster von Betrieben. Damit pseudo-Besitzerwechseln vorgebeugt wird, sollte vor Eröffnung eine Erstinspektion durchgeführt werden und in den ersten Wochen nach Neueröffnung weitere unangekündigte Untersuchungen durchgeführt werden. Im Sinne der Gesundheit sollten Gelder für die notwendigen Lebensmittelkontolleure bereitgestellt werden. Ordentliche Strafen im vierstelligen Bereich können abschreckend wirken oder die Kontrolleure könnten bezahlt werden. 320€ kommen doch aus der Portokasse...