RICHTER HARBARTH & KANZLERIN MERKEL
Eine gefährliche Freundschaft für unsere Demokratie?
Ausgangssperren? „Mit dem Grundgesetz vereinbar“! Schulschließungen? „Angemessen“!
Dieses Karlsruher Urteil macht viele Bürger wütend und lässt Verfassungsexperten ratlos zurück.
Im Visier der Kritiker: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (49), Ex-Unions-Fraktionsvize im Bundestag und ein enger Freund von Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU).
SIE machte Wahlkampf für IHN in Harbarths Wahlkreis Rhein-Neckar. ER boxte IHRE Flüchtlingspolitik durch die Unionsfraktion. Schrieb an einem Merkel-Fanbuch mit.
Seit seiner Ernennung zum Verfassungsrichter (2018) und zum Gerichtspräsidenten (2020) gilt Harbarth unter Juristen als „Merkels Parteisoldat“ in Karlsruhe.
BESONDERS UMSTRITTEN: ein Dinner im Kanzleramt, das Merkel für Harbarth und dessen Richterriege am 30. Juni dieses Jahres ausrichtete – ausgerechnet an dem Tag, an dem die „Bundesnotbremse“ (Ausgangssperren, Schulschließungen) nach gut zwei Monaten außer Kraft trat. Ein Gesetz, für das sich Kanzlerin Merkel wochenlang trotz heftiger Kritik eingesetzt hatte.
War es da ratsam, dass Verfassungsrichter zu Abend essen mit den treibenden Kräften des Bundes-Lockdowns? Diese Frage stellte man sich offenbar auch im Kanzleramt. Denn: Harbarth und das Gericht hatten kurz zuvor Eilanträge gegen die „Notbremse“ abgeschmettert. Die Hauptverfahren liefen noch. Da gelte es, so ein Vermerk des Kanzleramts, „den Anschein zu vermeiden, hier werde mit der Bundesregierung unter Ausschluss der übrigen Verfahrensbeteiligten ,gekungelt‘“.
Sogar Harbarth selbst hatte Bedenken, ließ kurz vor dem Dinner die Themen der geplanten Reden auswechseln, um verfängliche Themen zu umgehen.
► DENNOCH: An jenem Abend philosophierte Justizministerin Christine Lambrecht (56, SPD) rund 8 Minuten lang über das Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ (die Rede liegt BILD vor). Gemeint: aktuelle Corona-Maßnahmen.
Ein Teilnehmer zu BILD: „Es wurde für Verständnis geworben, dass Politik in Notzeiten nicht nur juristische Maßstäbe ansetzen kann.“
Bemerkenswert: Ministerin Lambrecht benutzte immer wieder den Rechts-Begriff „tatsächliche Unsicherheiten“, um den Standpunkt der Regierung zu untermauern.
Offensichtlich mit Erfolg: In den jetzt ergangenen Entscheidungen Harbarths und seiner Richter taucht derselbe Begriff nicht weniger als sieben Mal auf – als Rechtfertigung, warum die Aussperrung von Schülern und das Einsperren der Bürger trotz unsicherer Datenlage verfassungskonform gewesen sei.
Rechtsexperte Prof. Dietrich Murswiek (73, Uni Freiburg) hält den Vorgang für anrüchig: „Es bleibt ein Geschmäckle“, so Murswiek zu BILD: „Dieses Abendessen im Kanzleramt hätte niemals stattfinden dürfen!“
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