Gudenus muss Behauptung über Muslime zurücknehmen Krone.at
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Haarspaltereien in Wien? Der Satz ist doch eindeutig und verständlich...………
… was ist daran falsch zu verstehen?Zitat:
Gudenus hatte 2018 online behauptet, dass Wien in nur drei Monaten Hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verliehen habe.
..und warum?Zitat:
Der ehemalige freiheitliche Politiker muss diese Behauptung nun widerrufen.
Zitat:
der für Integration zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen würden.
Zitat:
Gudenus verteidigte sich damit, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts.
….eben! Genau das liest jeder denkende Mensch heraus. Das Gericht hingegen nicht...
Da kann man nur noch den Kopf schüttelnZitat:
Zunächst wurde der Fall am Handelsgericht verhandelt, wobei Czernhorszkys Einschätzung geteilt wurde. Gudenus‘ Argumente reichten hingegen nicht. Um dies klarzumachen, wäre eine andere Satzstellung nötig gewesen. Die Nachricht sei als „objektiv mehrdeutig“ zu bewerten, beide Lesarten waren nach Ansicht des Gerichts also möglich, hieß es damals.
Die Zitate sind gekürzt und Grammatikalisch leicht verändert um eine bessere Lesbarkeit zu schaffen