„Minderjährige“ Flüchtlinge: Jeder zweite Untersuchte schummelt
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Überprüfung im UKE „Minderjährige“ Flüchtlinge: Jeder zweite Untersuchte schummelt
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Schwere Gewalttaten von angeblich minderjährigen Flüchtlingen lösten eine deutschlandweite Diskussion über falsche Altersangaben aus. An der Uniklinik Eppendorf (UKE) werden jede Woche Flüchtlinge geröntgt, um ihr Alter festzustellen. Die Hälfte der angeblich Minderjährigen stellt sich als volljährig heraus, erklärt Klaus Püschel, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts am UKE.
Das Prozedere geht schnell: Zumeist wird der Kiefer geröntgt, manchmal auch die Fingerknochen. An ein, zwei Tagen pro Woche werden die Untersuchungen durchgeführt. Im vergangenen Jahr kamen 96 zweifelhafte Fälle aus Hamburg, dazu werden am UKE auch junge Flüchtlinge aus dem Umland und aus Berlin untersucht. Püschel: „Das sind normale medizinische Untersuchungen, ohne dass dadurch bei uns irgendeine Aufregung entsteht.“
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle 2015 wurden in Hamburg 2572 Minderjährige in Obhut genommen. Bei 767 bestanden Zweifel, sie wurden am UKE geröntgt. Ergebnis: 41 Prozent waren volljährig.
„Wir haben erfahrene Zahnärzte, die anhand der Entwicklung des Gebisses das Alter feststellen können“, erklärt Püschel. Im Schnitt bei rund der Hälfte der Fälle legt er sich fest, dass die Untersuchten volljährig sind: „In den 90er Jahren lag die Quote der falschen Angaben mit rund 75 Prozent deutlich höher.“
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Als Volljährige verlieren die Betroffenen zahlreiche Privilegien: Minderjährige werden nicht abgeschoben, sie leben in Wohngruppen, Betreuer kümmern sich um sie, sie haben ein Recht auf Bildung und sie werden bei Straftaten nach dem Jugendrecht verurteilt.
Wenn die Innenbehörde Zweifel hat, ob ein in Obhut genommener Flüchtling ohne Ausweispapiere tatsächlich minderjährig ist, ist sie laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, ihn untersuchen zu lassen – allerdings nur mit Zustimmung des Betroffenen. Und wenn der Flüchtling sich weigert? „Dann gilt er für uns als volljährig“, sagt Behördensprecher Marcel Schweitzer.
Die öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Erwachsenen kostet derzeit 587 Euro im Monat. Ein Jugendlicher, egal ob Flüchtling oder Deutscher, kostet die Stadt rund 1500 Euro.
Der Umgang mit verdächtigen Altersangaben ist in jedem Bundesland anders – was Klaus Püschel in der „Zeit“ kritisierte: Die standardisierten Untersuchungsverfahren seien nicht aufwendig und könnten bundesweit durchgeführt werden.
https://www.mopo.de/hamburg/ueberpru...mmelt-29593684
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Kommentar: So viel Ehrlichkeit muss sein!
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Es geht um so existenzielle Fragen wie das Aufenthaltsrecht. Sich da durch eine Lüge einen Vorteil herauszuholen, ist vielleicht am Ende nur allzu menschlich.
Klar ist aber eines: Es gibt gute Gründe dafür, unbegleitete Minderjährige
besonders zu schützen. Es gibt gute Gründe dafür, sie getrennt unterzubringen. Und es gibt gute Gründe dafür, dass das Jugendstrafrecht nur für Jugendliche gilt.
Und um genau das zu gewährleisten, muss man das Alter der Menschen kennen, um die es geht. Und natürlich muss der Staat dafür alle zumutbaren und verhältnismäßigen Möglichkeiten nutzen. Hamburg hat dafür eine funktionierende Prozedur entwickelt.
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Seltsam, dass sie noch nicht bundesweit übernommen wurde.
https://www.mopo.de/hamburg/ueberpru...9593684-seite2
AW: „Minderjährige“ Flüchtlinge: Jeder zweite Untersuchte schummelt
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Klar ist aber eines: Es gibt gute Gründe dafür, unbegleitete Minderjährige
besonders zu schützen. Es gibt gute Gründe dafür, sie getrennt unterzubringen. Und es gibt gute Gründe dafür, dass das Jugendstrafrecht nur für Jugendliche gilt.
Es gibt auch „gute" Gründe dafür, Jugendliche konsequenter und nachhaltiger zu bestrafen. Wer wählen darf oder geschäftsfähig ist, sollte die Konsequenzen tragen müssen, mit denen in diesem Fall normalerweise zu rechnen ist.
Kinder können durchaus bewußt bösartig und unmenschlich sein, bis hin zum geplanten Mord. Der Jugendliche, der jemandem sein Messer in den Leib rammt und dessen Tod billigend in Kauf nimmt, sollte sich nicht mit Hilfe seiner Jugend vor den Folgen seiner Tat schützen dürfen. Das Opfer kann es auch nicht.
AW: „Minderjährige“ Flüchtlinge: Jeder zweite Untersuchte schummelt
Das Jugendstrafrecht sollte, würde es mit rechten Dingen zugehen, nur für "jugendtümliche Verfehlungen" angewendet werden. Jugendtümliche Verfehlungen sind hier beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis bis maximal zu leichten Körperverletzungen.