Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Lippische Landes-Zeitung
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Die Kopftottreter werden laufen gelassen und jemand, der ein, wenn auch fragwürdiges, Internetportal einrichtet, bekommt zweieinhalb Jahre Knast! "Gerechtigkeit" in Deutschland im Jahr 2018!
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Auch Hitler und Stalin gingen gegen die eigene Bevölkerung vor. Selbst für Kleinigkeiten wurde die Todesstrafe verhängt.
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Fassen wir mal zusammen: Das Leugnen des Holocaust ist strafbar.
Zitat:
Zu Prozessbeginn im September vergangenen Jahres hatte sie zugegeben, das inzwischen verbotene Neonazi-Portal „Altermedia" betrieben zu haben. Die Seite wurde 2016 vom Bundesinnenministerium verboten. „Zur die Strafe zur Bewährung gab es nur, weil sie ein Geständnis abgelegt hat und umfassend zu den Strukturen und den Mittätern ausgesagt hat", sagt ihr Verteidiger Johannes Salmen. Sie habe die Verantwortung für das Internetportal 2012 übernommen und habe einen „freien Austausch von Ideen" ermöglichen wollen. Mit der Zeit habe sie sich radikalisiert – auf der Plattform auch Nazi-Grüße, volksverhetzende Kommentare und Gewaltaufrufe gegen Ausländer zugelassen. „Sie hat reinen Tisch gemacht und dies hat ihr den Knast erspart", sagt Salmen.
Dagegen muss ihr damaliger Partner Ralph-Thomas K., mit dem sie die Hass-Seite betrieb, für zwei Jahre uns sechs Monate ins Gefängnis. „Er hat geschwiegen und muss dafür hinter Gitter", so Salmen.
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Turmfalke
Fassen wir mal zusammen: Das Leugnen des Holocaust ist strafbar.
Das Leugnen des Holocaust ist strafbar, allerdings sind es Tatsachenbehauptungen ebenfalls.
Fazit: Was man auch sagt, man steht immer mit einem Fuß im Gefängnis. Wer aber glaubt, mit seinem Schweigen davonzukommen, irrt. Es bedarf nur eines Denunzianten und phantasiebegabter Richter, um dem Schweigen die passende Interpretation zu geben.