Stephan Zerth Januar 22, 2021
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+++ WARNUNG: Der folgende Text könnte Teile der Bevölkerung verstören. Lesen Sie nicht weiter, wenn Sie über ein empfindsames Gemüt verfügen! Weiterlesen und Verstehen ausdrücklich auf eigene Gefahr! +++
Aus gut informierten Kreisen wurde uns heute folgendes Dokument zugespielt:
Antrag der demokratischen Fraktionen:
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder mögen beschließen:
Einführung der allgemeinen Korkenpflicht!
Einleitung:
FFP2 Maskenpflicht ist beschlossen. Rede- bzw. Sprechverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbot. Reisebeschränkungen.
Maßgebliche Experten haben festgestellt, dass auch Flatulenzen (vulgo Furzen) ein erhebliches Risiko hinsichtlich der virusbelasteten Aerosolverteilung in der Umgebung darstellen.
Unser Antrag:
Wir fordern daher: Korkenpflicht für jeden Anus im ÖPNV, an öffentlichen Plätzen und im Einzelhandel! Die Einhaltung ist durch Ordnungsamt, Polizei, Bundespolizei und im ersten Schritt durch Schaffner, Kassierer und Busfahrer an Ort und Stelle zu kontrollieren. Hierzu ist es unerlässlich, dass sich der/es Fahrgast vornüberbeugt, damit nach herunterlassen der Hose, bzw. hochziehen des Kleides der korrekte Sitz des Korkens überprüft werden kann. Bei Verweigerung oder inkorrektem Verschluss des Anus, kann eine zwangsweise Einführung eines Korkens durch entsprechend geschultes Personal auch unter Anwendung körperlichen Zwangs durchgeführt werden, um eine Gefährdung der Allgemeinheit zu vermeiden.
Sollte sich das Delinquent konsequent einer Einführung widersetzen oder ist kein geeigneter Korken verfügbar, ist auch der Einsatz von Sekundenkleber angemessen, um die gefährliche Körperöffnung zum Schutze der Gesellschaft vorläufig zu verschließen. Handelsüblicher Sekundenkleber ist von jeder berechtigten Person ab sofort griffbereit mitzuführen. Das chirurgische Auftrennen des auf solche Weise gesicherten Anus ist nur unter ärztlicher Aufsicht in einer dafür eingerichteten Corona-Station möglich. Eine 14-Tägige Quarantäne zum Ausblähen ist hier in jedem Fall indiziert.
Im Interesse des Umweltschutzes sind ausschließlich biologisch abbaubare Naturkorken zu verwenden. Hier sollten aus Recyclinggründen vorzugsweise Korken von Sekt-, Champagner- und Weinflaschen gehobener Preisklasse verwendet werden. Diese werden gegen eine geringfügige Versandpauschale kostengünstig an Kommunen und Behörden abgegeben. Wenden Sie sich hierfür an
www.bundestag.de, rki.de, oder das EU-Parlament unter bekannter Adresse.
Beachten Sie bitte noch folgende Warnhinweise:
- Korken aus diesen Quellen sollten nur nach gründlicher Desinfektion und Reinigung eingeführt werden um zu vermeiden, dass die zu Verkorkenden im Rahmen der Zwangsmaßnahmen unfreiwillig Kokain oder andere Substanzen zugeführt bekommen. Eine diesbezügliche Haftung lehnen wir vorsorglich ab.
- Eventuell noch vorhandene Drahtkäfige an Sektkorken sind vor dem Einführen sorgfältig zu entfernen.
Kunststoffkorken oder sogenannte “Buttplugs”, sowie andere Ersatzmittel wie “Buttshields”, Anal-Dildos oder selbst gebastelte Gegenstände sind ausdrücklich nicht zulässig.
Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung sind mit Geldbußen nicht unter 25.000€ zu ahnden.
Wir sind überzeugt davon, dass diese weiterführende Maßnahme die Ausweitung der Pandemie wirksam bekämpfen kann und bitten um unverzügliche Umsetzung.
Die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag