Halten wir fest:
Die EU sagt: "Wer länger als drei Monate im EU-Ausland bleiben wolle, brauche eine Genehmigung"
2012 reiste die Familie ein. Wir schreiben das Jahr 2013. Diese Familie ist also länger als drei Monate hier. Frage: Wo ist die Genehmigung?
An was ist die Genehmigung gebunden? An dies laut EU: "Dazu müsse er nachweisen, dass er Geld habe und der Allgemeinheit im Gastland nicht zur Last falle"
Ein Nachweis mußte in Deutschland offensichtlich nicht erbracht werden, denn sonst hätte sich herausgestellt, daß diese Familie nicht über die nötigen Mittel verfügt. Es fand keine Prüfung statt. Auch wurde der Grundsatz "der Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen" nicht überprüft und eingehalten, im Gegenteil: Diese Familie beantragte Hartz IV und bekommt es nun. Da Hartz IV eine Steuerleistung ist, die von der Allgemeinheit zu tragen ist, fällt eine Familie, die Hartz IV bezieht, selbstverständlich auch der Allgemeinheit des Gastlandes zur Last.
Deutsche Richter machen es vor, wie Gesetze und Bestimmungen ausgehebelt werden. Dies zu Lasten des Volkes.
http://www.sueddeutsche.de/politik/f...ngen-1.1780918
Das urteilen deutsche Gerichte:
...Da die Familie aber erklärte, in Deutschland bleiben zu wollen und hier ihren neuen Lebensmittelpunkt gefunden zu haben, kassierte das Landessozialgericht die Entscheidungen der Stadt Hamm und des Sozialgerichtes Dortmund jetzt per Eilverfahren ein. Beide hatten den Hartz-IV-Antrag der Familie abgelehnt. Das entscheidende Hauptverfahren steht noch aus.
Kurz gesagt: Der erklärte Lebensmittelpunkt hat in diesem Fall über die Hartz-IV-Leistung entschieden
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